Science City Bahrenfeld: Kein Vorbehaltsgebiet des Senats! Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Jahrzehntelang wurden bauliche und städtebauliche Entwicklungen für das DESY und die umliegenden Stadtteile erfolgreich vom Bezirksamt Altona aus begleitet und gesteuert.
Mit der beabsichtigten Definition eines Vorbehaltsgebietes werden die planerischen Entscheidungen und die Verantwortung für die Entwicklung dieser Bereiche für die nächsten 20 Jahre dem Bezirk entzogen und auf die Ebene des Senats und der Bürgerschaft gehoben. Zugleich wird die Science City GmbH mit Planung und Koordination beauftragt.
Die Bezirksamtsleiterin hat sich anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung „Science City Bahrenfeld“ in keiner Weise kritisch zur Einrichtung des Vorbehaltsgebiets geäußert, sondern diese Evokation des Senats akzeptiert und damit die weitere Beschneidung der bezirklichen Kompetenzen anerkannt. Weiterhin ist zu kritisieren, dass die Sitzung des Planungsausschusses ausgefallen ist, in welchem die Inhalte hätten erörtert werden können. Die beabsichtigten Entscheidungen werden schlicht zur Kenntnis genommen und es wird auf zukünftige umfangreiche, komplexe Kooperations- und Regelungsbedarfe verwiesen.
Es wird dabei sehr deutlich, wie viele neue Schnittstellen in der Kooperation bedacht und bearbeitet werden müssen.
Verwaltungsvereinfachung, Vor-Ort-Kompetenz, Bürgerbeteiligung, Gremienbeteiligung und Demokratie werden so nicht befördert oder genutzt!
Das Projekt Science City Bahrenfeld überplant weite Teile von Bahrenfeld und Lurup von oben herab. Bebilderte Hochglanzbroschüren aus 2019 und die jetzt am 02.09.2020 durchgeführte Anhörung mit erneuten umfangreichen Erläuterungen und Versprechungen über sorgsame Integration in den Stadtteil schafften keine solide Information für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und auch darüber hinaus. Es besteht Verunsicherung:
Die Liste ließe sich fortsetzen.
Das Projekt Science City Bahrenfeld verdrängt und bedrängt mit vielgeschossigen Neubauplanungen vorhandene Nutzungen (Flüchtlingsunterkünfte, Gewerbe- und Wohnflächen, Sport- und Grünflächen sowie Dauerkleingärten). Das Projekt wird in erheblichem Umfang zusätzlichen Verkehr erzeugen.
Diese Verdrängungseffekte und Folgewirkungen des Projektes sind in den vorgelegten Texten z.T. gar nicht bzw. nicht ausreichend beschrieben, obschon absehbar!
Eine nachvollziehbare Bestandserfassung als Planungsgrundlage liegt immer noch nicht vor!
Defizite und Schwächen der vorliegenden Planungsansätze sollte eine Stellungnahme des Bezirksamtes aufzeigen und offenlegen. Der nachfolgende Forderungskatalog benennt zugleich die vordringlichsten Schwachstellen:
Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksversammlung den Senat und die zuständigen Fachbehörden nach § 27 Abs. 1 S. 1 BezVG auf:
Die Zuständigkeit des Bezirksamtes für die Bauleitplanung in diesem Gebiet ist beizubehalten. Die Federführung des Planungs- und Beteiligungsprozesses liegt beim Bezirksamt Altona.
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