Schutz der Bürger vor Betrugsanrufen im Bezirk Altona Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 7.11
Vermehrt erreichen uns Meldungen und persönliche Berichte über Betrugsanrufe, bei denen zum Beispiel der sogenannte Enkeltrick angewendet wird oder sich Anrufer fälschlicherweise als Mitarbeiter von Unternehmen wie PayPal ausgeben. Diese Anrufe kommen teilweise auch aus dem Ausland, etwa aus Spanien, und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und das Vermögen unserer Bürger im Bezirk Altona dar. Die psychische Belastung für die Opfer solcher Betrugsversuche ist enorm. Es ist unerlässlich, dass die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Bevölkerung vor diesen kriminellen Machenschaften zu schützen und umfassend aufzuklären.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Der Polizei sind Fälle von Telefonbetrug bekannt.
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Tatbegehungsweise „Telefonbetrug“ wird in den standardisierten Tabellen der PKS nicht als eigene Kategorie ausgewiesen. Daher ist auf Grundlage der PKS keine Auskunft möglich.
Die im Landeskriminalamt (LKA) für die Bearbeitung von Trickdiebstählen und Betrugstaten im Sinne der Fragestellung zuständige Dienststelle (LKA 433) führt eine Übersicht über die dort bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Eine Auswertung nach Bezirken erfolgt nicht.
Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten beim LKA 433 erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Zu 4:
Das Thema „Telefonbetrug“ bildet seit Jahren einen Schwerpunkt der im LKA für Kriminalprävention zuständigen Dienststelle (LKA FSt 3). Im Rahmen von zwei explizit auf den Telefonbetrug ausgerichteten Kampagnen hat die Polizei in den Jahren 2022 sowie 2023/2024 über zielgruppengerechte Verbreitungskanäle offensiv und umfassend zu diesen Kriminalitätsphänomenen sensibilisiert.
Auszugsweise seien hier genannt:
Die medial begleitete Veröffentlichung einer nachgesprochenen Fassung eines authentischen sog. Schockanrufs. Dieser steht Bürgerinnen und Bürgern auf unterschiedlichsten Online-Plattformen (Podigee, Spotify, Amazon Podcasts, Audible, YouTube Podcasts, Soundcloud, Google Podcasts, polizei.hamburg, polizei-beratung.de) zur Verfügung. Die Aufnahme wurde landes- und bundesweit diversen Beratungsstellen zur Verfügung gestellt, um an geeigneten Orten (z.B. Senioreneinrichtungen) Vorträge über das Vorgehen der Täter zu halten und die Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren.
Weitere Verbreitungskanäle sind: Plakatwände in Hamburg (z.B. Bahnhöfe, Bushaltestellen), Pressemitteilungen der Polizei im Internet, Social-Media-Kanäle der Polizei, Radio, Fernsehen, Printmedien (auch regionale Wochenblätter), Nutzung verschiedener Netzwerke, wie z.B. den Landesseniorenbeirat (LSB) sowie eine Veröffentlichung eines Social-Media-Paketes über das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
An jeder Dienststelle der Hamburger Polizei sind die Broschüre „Telefonbetrug und wie Sie sich schützen“ sowie ein entsprechendes Infoblatt mit Hinweis auf die Internetseite der Polizei erhältlich.
Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der „Fachstelle Hamburger Hausbesuch“ (vgl. https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/pflege/hausbesuch-86112) werden die Mitarbeitenden der Fachstelle fortgebildet.
Regelmäßige Präventionsgespräche und -vorträge zum Thema „Betrug am Telefon“, z.B. auf Wochenmärkten und in Seniorenresidenzen.
Die inzwischen als fester Bestandteil verstetigte Fortbildung der Auszubildenden der Banken/Sparkassen an der Berufsschule St. Pauli zum Thema „Telefonbetrug“ zeigt den Teilnehmenden die Tatbegehungsweisen und sensibilisiert die zukünftigen Mitarbeitenden im Umgang mit ihren älteren Kundinnen und Kunden.
Auf Initiative des LKA FSt 3 wurde von der Deutsche Tele Medien GmbH im Jahr 2023 die Suchlogik auf den Online-Portalen „Das Telefonbuch“ und „Das Örtliche“ eingeschränkt, wodurch es Tätern deutlich erschwert wurde, gezielt potentielle Opfer zu suchen.
Seit März 2024 befinden sich zwei Vertreter des LKA in einer von der Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) eingerichteten Bund-Länder-Projektgruppe zur Bekämpfung des Telefonbetrugs (CESA - Callcenter Enkeltrick Schockanrufe). Hierbei werden die Teilbereiche „Bekämpfung“ und „Prävention“ abgedeckt.
Zu 5 und 6:
Zu 7:
Eine Anzeigenerstattung bei der Polizei ist jederzeit an einem Polizeikommissariat (PK) sowie online unter https://www.polizei.hamburg/onlinewache/ möglich. Darüber hinausgehende Überlegungen im Sinne der Fragestellung sind der Polizei nicht bekannt.
Zu 8 und 9:
Zum Zwecke einer zeitnahen Intervention im Verdachtsfall erfolgt ein anlassbezogener Informationsaustausch des örtlich zuständigen Stadtteilpolizisten mit der Seniorenberatung des Bezirksamtes Altona.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1-3.
Im Übrigen siehe Antworten zu4 bis 6.
Zu 12:
Das Vortragsangebot „Sicherheit für Senioren“(vgl. https://www.polizei.hamburg/vortragsangebote-kriminalpraevention) widmet sich ausführlich den gängigen Betrugstaten am Telefon.
Im Übrigen siehe Antworten zu 4 bis 6.
Zu 13:
Die Polizei verweist in Abhängigkeit von den Tatbegehungsweisen schon bei Aufnahme einer Strafanzeige regelhaft auf die kurzfristig bestehende Möglichkeit einer Rücküberweisung bei Sparkassen und Banken. Zudem werden Geschädigte von Betrugsdelikten im Bedarfsfall auf einschlägige Einrichtungen aus dem Hamburger Opferhilfe- und Beratungsnetz verwiesen.
Zu 14 bis 16:
Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden. In der PKS werden die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche abgebildet. Die statistische Erfassung eines Falls erfolgt hierbei erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus führt die Polizei keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen siehe Antwort zu 1 bis 3.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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