Schulung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Interfraktioneller Antrag
Seit Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Die Anforderungen an den Datenschutz, insbesondere die Haftungsrisiken, steigen und es gibt zahlreiche Änderungen mit Auswirkungen auch auf die Arbeit der Bezirksversammlungen. Gerade mit Blick darauf, dass die Bezirksversammlungen in Hamburg den rechtlichen Status von Verwaltungsausschüssen besitzen und somit Teil der Hamburger Verwaltung sind.
Daher ist es für die tägliche Arbeit der Bezirksabgeordneten, der Fraktionsmitarbeiter sowie der Mitarbeiter der Bezirksverwaltung und insbesondere für die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern wichtig, die Grundlagen sowie die wichtigsten Änderungen der DSGVO zu kennen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gemäß § 19 (2) BezVG gebeten,
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.