20-4746

Schulstandorte und Schulentwicklungsplan Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Seit in Hamburg Stadtentwicklung mit der Formel der 'wachsenden Stadt' gleichgesetzt wurde, stand der Bau von Wohnungen für die erwünschten Zuzügler im Vordergrund.

 

Vernachlässigt wurden dabei der Bau und der Erhalt von Wohnungen für die Stadtbewohner mit geringem Einkommen, ebenso wie das eigentlich unabdingbare Konzept für den qualifizierten Ausbau der Infrastruktur. Straßen und Brückenbauwerke wurden nicht im notwendigen Umfang gepflegt, weil Ausgaben vermieden werden sollten. Öffentliche Flächen wurden verkauft um Einnahmen zu generieren, ohne die bereits existierenden Bedarfe für öffentliche Räume ausreichend zu berücksichtigen. Durch Zuzug und Wohnungsbau neu entstehende Bedarfe wurden nicht zur Kenntnis genommen.

 

Das Ergebnis dieser kurzsichtigen Politik in Altona und seinem Kerngebiet ist u.a. der Mangel an Flächen für Schulstandorte. Obwohl die Probleme von Teilen der Politik seit Jahren immer wieder benannt wurden, erklärten  die verschiedenen Behördenebenen und die Mehrheit der Politik, es gäbe keinen Handlungsbedarf.

 

Erst seit die von den Planungsfehlern betroffenen Bewohner nachdrücklich auf das Recht ihrer Kinder für angemessene Unterrichts- und Bewegungsräume hinweisen und diese einfordern, reagieren die Verwaltungsebenen der Fachbehörden und des Bezirkes. Allerdings sind diese Reaktionen keineswegs so, dass sich darin die Berücksichtigung der Bedürfnisse der von den verursachten Fehlern betroffenen Bewohnern ausdrücken würde. Vielmehr werden z.T. Planungsfehler fortgeschrieben oder es wird der Versuch unternommen, mit Brachialmaßnahmen wieder auf Kosten der betroffenen Bevölkerungsteile die Fehler der Behörden zu reparieren.

 

Konkret wird bei der Grundschulplanung in Rissen gegen pädagogische Sinnhaftigkeit und gegen die Verträge zur guten Integration verstoßen.

 

Im Struenseequartier sollen die Grundschule und das neu errichtete Gymnasium ihren Ort verlassen, womit gegen die Maßgabe der angemessenen bewohnernahen Schulangebote verstoßen wird. Gleichzeitig werden die Bildungskonzepte der Schulen, auf die hin die Eltern für ihre Kinder die Schulentscheidungen getroffen haben, in ihrer Umsetzung massiv behindert.

 

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona,

 

  1. Die BSB wird nach § 27 BezVG aufgefordert, am Grundschulstandort Marschweg eine dritte erste Klasse einzurichten, um dort die pädagogische Arbeit nicht zu behindern und um die Umsetzung der Bürgerverträge nicht infrage zu stellen,

 

  1. Die BSB wird nach § 27 BezVG aufgefordert, das Baukonzept für den Schulstandort Struenseestraße so zu gestalten, dass Grundschule und Struenssee Gymnasium sowie die anderen pädagogischen Einrichtungen ihre Arbeit an dieser Stelle fortsetzen können, damit die Bewohner der umliegenden Quartiere nicht getäuscht werden,

 

  1. Die BSB wird nach § 27 BezVG aufgefordert, unverzüglich ihre Entwicklungsvorstellungen (Neufassung des Schulentwicklungsplanes) für die verschiedenen Schulformen im Bezirk Altona der Bezirksversammlung Altona vorzustellen, damit die notwendige Kritik ermöglicht wird und Korrekturen an Vorgaben, im Sinne der Bewohner des Bezirkes, möglich werden,

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird nach § 19 BezVG aufgefordert, unverzüglich die Planungsvorstellungen des Bezirkes für die Sicherung von Schulstandorten und anderen sozialen Infrastrukturflächen der Bezirksversammlung Altona               vorzustellen.  

 

Anhänge

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