21-0772.1

Schulentwicklungsplanung im Bezirk Altona - Neubau der Stadtteilschule Lurup zu klein geplant! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.09.2020
27.08.2020
Ö 14.11
17.06.2020
10.06.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 anliegende Drucksache 21-0625 beschlossen.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Finanzbehörde bzw. des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit Schreiben vom 19.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die BSW geht davon aus, dass sich der Beschluss auf das Flurstück 7609 der Gemarkung 0207 Lurup bezieht. Im Zuge der Realisierung des "Stadtteil-Campus Lurup" wurden Vereinbarungen u. a. zur Erschließung getroffen, die eine Umsetzung des Wohnungsbaus auch nach Realisierung des Schulcampus sicherstellen. Zurzeit wird zwischen der beteiligten Behörden abgestimmt, ob die Fläche als Erweiterungspotenzial für die Schule benötigt wird.

 

 

Zu 2 und 3:

Für Lurup ist die Lage der Grundschule an der Luruper Hauptstraße für die Schülerinnen und Schüler im Bereich südlich der Magistrale ein wichtiger Bestandteil der Grundschulversorgung, der das Wohngebiet im weiteren Umfeld des Böttcherkamps abdeckt und damit auch die Grundschulen in Osdorf, insbesondere Wesperloh, entlastet.

Im Rahmen der Science City Bahrenfeld ist ergänzend zu den bestehenden Schulen die Neugründung einer bis zu fünfzügigen Grundschule laut Schulentwicklungsplan 2019 bereits vorgesehen, die die Bedarfe dort deckt.

Bezüglich der Stadtteilschule Lurup begrüßt die BSB ausdrücklich die Überlegung, das Grundstück am Rande des Neubaus als Gemeinbedarfsfläche zu erhalten.

Insbesondere im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Wohnungsbau an den Magistralen kann es ab Mitte dieses Jahrzehnts zu einem weiter wachsenden Schulraumbedarf in Lurup kommen. Hier ist eine Schulerweiterungsoption - unabhängig, ob für Grund- oder Stadtteilschule - die perspektivisch richtige Entscheidung. In einer Übergangszeit von ca. fünf Jahren besteht für den Bezirk und/oder die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die Möglichkeit, hier andere Angebote des Gemeinbedarfs oder der örtlichen Versorgung vorzuhalten.

 

Die vorhandenen Kapazitäten der beiden Stadtteilschulen in Lurup, d.h. die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule und die Stadtteilschule Lurup, reichen nach Fertigstellung der Neubauten (die kurz bevorstehen) aus, um der Luruper Schülerschaft (inklusive Osdorfer Born) in den nächsten Jahren ausreichend Kapazitäten an Stadtteilschulen zur Verfügung zu stellen.

Die BSB wird in den nächsten Jahren mit beiden Schulen gemeinsam entwickeln, ob darüber hinaus zusätzliche Kapazitäten benötigt und wie diese möglicherweise realisiert werden sollten, um das gemeinsame Sekundarstufen II- Angebot mit einer entsprechenden oder sogar noch gesteigerten Profilvielfalt anzubieten. Das kann dann auch Konsequenzen für mögliche Erweiterungsstandorte haben, die es in der Umgebung der Schulen gibt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 03.06.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona wird in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule und Berufsbildung die für Schulbedarfe ggf. zusätzlich erforderlichen Grundstücke prüfen. Die Ausschüsse der Bezirksversammlung werden entsprechend ihrer Zuständigkeiten unterrichtet.

 

Anhänge