21-1050

Schulbau jetzt neu denken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.09.2020
27.08.2020
Ö 14.41
26.08.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 anliegende Drucksache 21-0896.1 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 14.07.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

In der Bundesrepublik Deutschland erfasst das Robert-Koch-Institut kontinuierlich die aktuelle Covid-19-Lage, bewertet alle Informationen und stellt Empfehlungen für die Bundesregierung, die Ministerien der Länder und die Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Dabei wird die dynamische Entwicklung der Pandemie im jeweiligen Stadium abgebildet. In Hamburg hat der Senat entsprechend des jeweiligen Entwicklungsstandes mit Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in der Freien und Hansestadt reagiert, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. In § 23 der am 30.06.2020 erlassenen aktuellen Verordnung ist der Betrieb der Schulen geregelt, der den allgemeinen Hygieneanforderungen in der jeweils gültigen Fassung folgt. Auf dieser Basis erstellt die Behörde für Schule und Berufsbildung für die Schulen einen Muster-Corona-Hygieneplan, der vor Ort entsprechend der jeweiligen schulischen Gegebenheiten umgesetzt wird. SBH | Schulbau Hamburg folgt in der Bewirtschaftung vollumfänglich den Vorgaben dieses Muster-Corona-Hygieneplans und unterstützt darüber hinaus die Schulen bei der Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise durch entsprechende Reinigung, Bereitstellen von Desinfektionsmitteln, verlängerte Laufzeit der Wasserhähne und Anbringen von Markierungen zur Wahrung des Abstandsgebots.

Für eine gesonderte bauliche Ausstattung der Schulen über den derzeitigen, schon jetzt sehr hohen, Qualitätsstandard hinaus bestehen aktuell keine weiteren Vorgaben.

 

Anhänge