20-5045

Schnelle Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 anliegende Drucksache 20-4903 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat in Abstimmung mit der Finanzbehörde (FB) mit Schreiben vom 08.08.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die im jeweiligen Doppelhaushalt vorgesehenen Personalmittel dienen zur Deckung aller Personalausgaben und werden vom Bezirksamt in eigener Verantwortung bewirtschaftet. Dem Bezirksamt obliegt dabei auch die ggf. erforderliche Prioritätensetzung für eine bestmögliche Wahrnehmung und Organisation der Aufgaben und des Einsatzes der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

 

Das im o.g. Beschluss genannte bezirkliche Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege enthält Ersatzzahlungen aus Eingriffen in Natur und Landschaft, bei denen der Verursacher selber keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durchführen konnte. Nach

§ 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird die Höhe von derartigen Ersatzzahlungen auch unter Einbeziehung von Personal- und sonstigen Verwaltungskosten bestimmt. Insofern können für die Umsetzung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen aus dem bezirklichen Sondervermögen durch das Bezirksamt durchaus anteilig auch Personalmittel finanziert werden.

 

Mittel aus dem im o.g. Beschluss ebenfalls genannten Naturcent dienen hingegen der Umsetzung der in diesem Rahmen durch die Bezirksämter beantragten Naturschutzmaßnahmen, nicht jedoch der Finanzierung von Regelaufgaben bei der Umsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe. Diese Mittel kommen daher für das Anliegen der Bezirksversammlung Altona nicht in Frage.

 

Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung zählt zu den Regelaufgaben der Bezirksämter mit dem dort vorhandenen bzw. in der Haushaltsplanaufstellung angemeldeten Personal. Eine Finanzierung des Personals durch die BUE ist nicht möglich.

 

Grundsätzlich wird über die Bereitstellung von Ressourcen für den Haushalt 2019/2020 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens nach Anmeldung der Bezirksämter beraten. Außerhalb des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens gelten die Regelungen der Senatsdrucksache 2012/2337 („Personalwirtschaftliche Maßnahmen“) vom 6. November 2012. Hier gilt u.a., dass Stellen grundsätzlich bestandsneutral zu finanzieren sind (d.h. neue Stellen gegen Einsparung von vorhandenen Stellen).

 

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