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Schluss mit verstopften Gehwegen - Sharingangebote von E-Scootern und E-Rollern in geordnete Bahnen lenken Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 4.6
Sachverhalt

Auf die Anfrage der Bezirksversammlung Altona vom 10.09.2020 zu im öffentlichen Raum abgestellten E-Scootern hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) kürzlich geantwortet. Demnach gibt es in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf unterschiedliche Ansätze, Parkflächen für E-Scooter auszuweisen. Während in Berlin und München die Flächen lediglich freiwillig nutzbar sind, werde an den Hauptbahnhöfen in Düsseldorf und Frankfurt durch die Anbieter Anreize für die Nutzung geschaffen. Auch in Hamburg sei die pilothafte Einrichtung von Parkflächen an Hotspots in Prüfung.


Ein solcher Hotspot ist in Altona sicherlich die Sternschanze. Der Stadtteilbeirat Sternschanze fasst die Lage in seiner Empfehlung 03/2020 vom 23.09. an den Verkehrsausschuss folgendermaßen zusammen:


"Die Zweckentfremdung der Gehwegflächen durch abgestellte eMotorroller des Betreibers EMMY/Vattenfall, E-Scooter der kommerziellen Betreiber BIRD/NEST/HIVE//VOI/TIER und der Uber/Alphabet Firma LIME, sowie eBikes von LIME und der Daimler/BMW-Tochter FREENOW im Stadtteil Sternschanze nimmt überhand und führt inzwischen zu teilweise unerträglichen und gefährlichen Zuständen. Gehwege sind mitunter kaum noch passierbar, Übergänge bei Kreuzungsbereichen sind versperrt und Aussteigeflächen bei Behindertenparkplätzen zugestellt. Die eingerichtete Verbotszone (NoParking-Zone) funktioniert in der Praxis nicht, es finden sich jeden Tag zahlreiche E-Scooter in der ausgewiesenen Verbotszone. An den Grenzen, insbesondere an einmündenden Straßen, stapeln sich E-Scooter geradezu. Auch in Parks und Spielplätzen sind sie mittlerweile regelmäßig zu finden."


Der Beirat fordert daher die Einhaltung und Ausweitung der Verbotszonen zur Abstellung der Fahrzeuge, um öffentliche Gehwege und Fahrradstellplätze wieder störungsfrei nutzbar zu machen. Für die Sharing-Angebote soll eine Parkzone beispielsweise auf dem Parkplatz Schulterblatt/Max-Brauer-Allee eingerichtet werden.


Die Bezirksversammlung unterstützt die Empfehlung des Stadtteilbeirates und beschließt daher:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert:

 

  1. im Rahmen eines Pilotprojekts eine oder mehrere Parkflächen für E-Scooter, E-Roller und E-Bikes von Sharinganbietern in der Sternschanze einzurichten, die als Hotspot in nicht mehr zumutbarer Weise durch ungeordnet abgestellte Elektro-Fahrzeuge im öffentlichen Raum belastet wird. Es ist zu prüfen, ob der Parkplatz an der Ecke Schulterblatt/Max-Brauer-Allee oder das Umfeld von S- und U-Bahnstation Sternschanze für solche Flächen genutzt werden können.

 

  1. die bestehenden Verbotszonen im Stadtteil (Schulterblatt, Rosenhofstraße, Susannenstraße, Juliusstraße) vermehrt auf regelwidriges Abstellen zu kontrollieren und kostenbewehrt zu ahnden. Es ist zu prüfen, ob im Stadtteil falsch abgestellte oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußverkehrs, besonders behindernde Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden können.

 

  1. zu prüfen, ob die Verbotszonen auf die umliegenden Straßen ausgeweitet werden können, um Ansammlungen von E-Scootern an den Grenzen des Gebietes zu vermeiden.

 

  1. das Abstellen von E-Motorrollern wie die des Anbieters EMMY/Vattenfall auf Geh- und Radwegen bei Einschränkungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kostenpflichtig zu ahnden und ggf. die Fahrzeuge zu entfernen. Da die Motorroller nicht mehr zu den Kleinstfahrzeugen zählen, ist die gängige Praxis des Abstellens vor allem auf Gehwegen durch die entsprechende Verordnung (eKFV) nicht gedeckt.

 

  1. bei künftigen vertraglichen Vereinbarungen mit Sharinganbietern von Elektrokleinstfahrzeugen auf die verbindliche Einführung von Apps mit stationärer Bindung zu achten, um ein Abstellen an den dafür vorgesehenen Flächen zu gewährleisten.

 

  1. zu prüfen, in welchen Stadtteilen in Altona weiter dringender Regelungsbedarf im Zusammenhang mit Sharinganbietern von E-Scootern und E-Rollern besteht und analog zu den vorangestellten Forderungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die vorgenannten Forderungen aktiv zu unterstützen.

 

Dem Verkehrsausschuss ist zu berichten.

 

 

Anhänge

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