Im Mai 2026 feierte die Hamburger Bezirksverwaltung ihr 75-jähriges Jubiläum und ist seither für die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs in vielen Anliegen die erste Anlaufstelle in der Hamburger Verwaltung. 20 Jahre nach der letzten Bezirksverwaltungsreform legt die Behörde für Finanzen und Bezirke nun ein Eckpunktepapier zur weiteren Modernisierung der Bezirksverwaltungen vor.
Der Impuls und inhaltliche Aufschlag werden ausdrücklich begrüßt. Als unmittelbare politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in den sieben Hamburger Bezirken wirken die Bezirksversammlungen an der Verwaltung mit und kontrollieren diese. Auf dieser Grundlage fordern wir ein klares Mitgestaltungsrecht an einer Bezirksverwaltungsreform ein.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Altona fordert den Senat gemäß § 27 BezVG auf, bei der anstehenden Bezirksverwaltungsreform folgende Punkte zu berücksichtigen. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, die Punkte gegenüber dem Senat zu vertreten:
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Keine Beschneidung der Befugnisse der Bezirksversammlungen.
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Mehr Ressourcenverantwortung darf nicht bedeuten, den Sündenbock zugeschoben zu bekommen. Wenn Bezirke mehr Verantwortung für Ressourcen übernehmen sollen, müssen die finanziellen und personellen Mittel den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Hierfür müssen auch größere Veränderungen wie z. B. die Überschreibung der Einzelpläne von den Fachbehörden auf die Bezirke überprüft werden.
- Gelder für Bezirksversammlungen in fester Höhe (als Sockelbetrag) ausschütten; darüberhinausgehenden Anreiz an Leistungen koppeln, die tatsächlich durch die Bezirksversammlungen bzw. die Bezirksämter erreicht werden können; die Kopplung an Wohnungsbaugenehmigungen ist zu überdenken. Das Verhalten der Behörde für Finanzen und Bezirke bezüglich der Förderfonds Bezirke lässt hierbei leider sonst keine guten Entwicklungen erwarten.
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Das Ziel einer angemessenen technischen und personellen Ausstattung, insbesondere betreffend die Vergütung, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Abwanderung von Fachkräften/Führungskräften (Leitungsstellen) aus den Bezirksämtern in die Fachbehörden nicht zur personellen Schwächung der Bezirksämter führt.
- Verantwortungsdiffusion beenden, zentralisieren, wo es Sinn macht, beispielsweise bei der Auszahlung von Sozialdienstleistungen (auf Basis von Bundesgesetzgebung). Dezentralisieren und stärken, wo lokale Kompetenz erforderlich ist (z.B. bezirkliche Wirtschaftsförderung und untere Straßenverkehrsbehörde).
- Beauftragten-Wesen zurückfahren, um Doppelstrukturen zu vermeiden – klare Aufgabenverteilung in die Fachämter statt übergreifender Beauftragung von „Kümmer*innen“, die nicht vollumfängliche fachliche Expertise für eine Region abdecken (können) und folglich nur Aufgaben weiterverteilen.
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Die Stärkung des bezirklichen Zivilschutzes ist zu begrüßen. Unklar ist jedoch ein übergreifendes Konzept der Behörde für inneres und Sport und wie die bezirkliche Aufgabenteilung sinnvoll ergänzend wirken kann. Außerdem gilt es darzulegen, wie eine einzige Stelle der Aufgabenlast gerecht werden soll.
- Die Rückmeldefrist für Anträge und Auskunftsersuchen von sechs auf vier Wochen verkürzen, um eine bessere Information der Bezirksversammlungen zu gewährleisten.
- Steuerung der Regiebetriebe bei Bezirksämtern verankern mit Kontrollmöglichkeit der Bezirksversammlungen (Verankerung analog zu § 19 BezVG, ein reines Anhörungs- und Empfehlungsrecht nicht ausreichend).
- Einvernehmlichkeitsprinzip der Fachbehörden bei Bebauungsplänen abschaffen.
- Stellungnahmerecht von Oberbaudirektor*in auf strategische Fragen/Gebiete von höherer Bedeutung fokussieren (Erheblichkeitsschwelle definieren).
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Frist (vier Wochen) im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB) gilt für alle TÖB (auch Denkmalschutzamt und Oberbaudirektor*in), danach gilt Zustimmungsfiktion.
- Umgebungsschutz (Denkmalschutz) einschränken.
- Amt für Bauordnung und Hochbau dezentralisieren, um Doppelstrukturen zu Bauprüf- und bezirklichen Rechtsämtern aufzulösen und lokale Kompetenz zu nutzen.
- Überprüfung Anpassung der Gebietszuordnungen für folgende Örtlichkeiten:
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Bereich nach Breitestraße östlich Pepermölenbek von Altona zu Hamburg-Mitte;
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Hausreihe an Sternstraße von Hamburg-Mitte zu Altona (Grenze auf Baugrenze zu Schlachthof);
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Trafo-Haus an Lagerstraße 18 von Altona zu Hamburg-Mitte;
- Grenze in Eimsbütteler Straße in Straßenmitte verlegen;
- Grenze auf Höhe Fangdieckstraße an Fernbahn-Trasse entlang führen bis A7 und Überführung Stellingen, um dreimaligen Bezirkswechsel zwischen Altona und Eimsbüttel an Schnackenburgallee zu vermeiden.
Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Finanzen und Bezirke gemäß § 27 BezVG auf, darzulegen, wie eine angemessene und inhaltliche Beteiligung der Bezirksversammlungen gewährleistet wird.