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Rahmenzuweisung für Stadtteilkulturhäuser im Bezirk Altona erhöhen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Das Stadtteilkulturzentrum Lurup, das vom Lichtwark-Forum Lurup e.V. seit 2016 als Träger geführt wird, erhält einen Teil der notwendigen Finanzierung durch Mittel der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur und einen Teil durch den Quartiersfonds. Im laufenden Jahr handelt es sich dabei um 54.000 Euro aus dem Quartiersfonds (wie in wechselnder Höhe auch in den Jahren zuvor). Dieser Finanzierungsweg ist jedoch seiner Bestimmung nach zeitlich begrenzt: „Der Quartiersfonds dient dazu, bereits bestehende oder neue Projekte anteilig zu fördern, die zur Verbesserung der Infrastruktur oder des Zusammenlebens in den Quartieren beitragen. Vorrangig sollen Angebote und Projekte gefördert werden, die in Stadtteilen mit Handlungsbedarf angesiedelt sind. Es können Betriebskosten oder Personalkostenzuschüsse für Projekte (insbesondere im Rahmen von Angeboten der Beschäftigungsförderung) gefördert werden.

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung kann sich auf soziale Inklusion, Gesundheits- oder Bildungsförderung oder Infrastrukturprojekte beziehen. In der Regel wird die Förderung auf drei Jahre begrenzt, um wechselnden Bedarfen gerecht werden zu können.“ (Quelle http://www.hamburg.de/altona/pressemitteilung/6472288/altona-quartiersfonds-mittel/).

 

Das Stadtteilkulturzentrum ist in seiner Existenz ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur Lurups geworden, dass aufgrund seiner Sozialdaten weiterhin als förderwürdiges Gebiet eingestuft werden muss. Die Finanzierung des Hauses sollte daher auf eine gesicherte, dauerhafte Basis gestellt werden und nicht in Dauer-Konkurrenz zu anderen Projekten stehen, die nach den Kriterien des Quartiersfonds ebenfalls förderwürdig wären.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Behörde für Kultur undMmedien wird nach § 27 BezVG darum gebeten, die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Altona um 54.000 Euro zu erhöhen.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 BezVG darum gebeten, sich in den Beratungen für den Doppelhaushalt 2019/20 für die unter Ziffer 1 genannte Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Altona einzusetzen.

 

 

Anhänge

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