Räume schaffen für die Kreativwirtschaft in der alten Paketpost! Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und Volt (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.1
Die Kreativwirtschaft braucht Räume, um sich entfalten zu können. Unser Bezirk ist Heimat von vielfältigen Akteur*innen in der Musik-, Kunst- und Kulturwirtschaft. Sie tragen einen wichtigen Teil zu unserem bunten Altona bei, sind ein wichtiger Teil der lokalen Wirtschaft und stärken die hohe Lebensqualität in unseren Stadtteilen. Angesichts steigender Mieten und vielfältiger Flächennutzungskonflikte hat die Kreativwirtschaft zunehmend Probleme, geeignete Flächen im Bezirk zu finden. Die Erschließung neuer geeigneter Areale im Bezirk ist daher notwendig.
Im Zuge der geplanten Entwicklungen des städtischen Umfelds des neuen Fernbahnhofs Diebsteich hat der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) unter anderem Gebäude der Deutschen Post / DHL angekauft. Das als Paketverteilzentrum errichtete Objekt besteht aus fünf Gebäudetrakten sowie einer Tiefgarage unter dem gesamten Baukörper und verfügt über eine nutzbare Fläche von ca. 44.000 m². Teile des Gebäudes werden bis voraussichtlich Februar 2027 weiterhin von der Deutschen Post /DHL genutzt. Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) haben gemeinsam mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) 2021 ein Leitbild für die Transformation des Areals in eine Kulturmaschine (Arbeitstitel) festgelegt.
In dem geplanten Transformationsprozess spielt das Thema Zwischennutzung eine wichtige Rolle. Am Anfang steht eine gesteuerte Zwischennutzung, die eine Adressbildung erzeugt und durch die Erfahrungen mit den Potentialen des Objektes gesammelt werden können. Diese Zwischennutzung sollte möglichst zeitnah auch unter dem Eigentümer LIG umgesetzt werden. Mit der Organisation der Zwischennutzung wird die Hamburg Kreativ Gesellschaft betraut, die dabei von einer Lenkungsgruppe aus LIG, BSW und BKM unterstützt wird.
Insbesondere in einem Teilgebäude (Bauteil I) können kreativwirtschaftliche Zwischennutzungen ermöglicht werden. Die Kreativ Gesellschaft hat bereits eine Nutzungsgenehmigung gem. § 62 HBauO zu Büro und sonstigen Nutzungen (Atelier, Werkstatt, Studios usw.) im Juli 2024 erwirkt. Der Start der kreativwirtschaftlichen Vermietungen ist für Sommer (Juni) 2025 geplant. Für die Vermietung sind nach einer langen Phase des Leerstandes und auf Grund der Nutzungsgenehmigung Maßnahmen vorwiegend im Bereich der Sanierung und Instandsetzung notwendig. Diese sind für den LIG durch seinen Partner Gebäudemanagement Hamburg (GMH) durchzuführen. Bisher wurde mit den Maßnahmen noch nicht begonnen. Ein Zeitplan wurde durch die GMH bisher ebenfalls noch nicht vorgelegt
Da die Hamburg Kreativ Gesellschaft bisher nicht mit Ressourcen für die Zwischennutzung und die Transformation ausgestattet ist, werden die Genehmigungskosten über die Zwischennutzung refinanziert. Die derzeitige Genehmigung ist befristet bis zum 30.04.2027. Reduziert sich die Zwischennutzungszeit durch Verzögerungen im Bereich von Instandsetzung und genehmigungsrelevanter Sanierungsmaßnahmen, könnten die monatlichen Kosten für die Zwischennutzenden auf Grund der Notwendigkeit der Refinanzierung steigen.
Die Bezirksversammlung Altona begrüßt ausdrücklich die Zwischennutzung der alten Paketpost in Verantwortung der Hamburg Kreativ Gesellschaft. Diese Nutzung ist ein essenzieller Beitrag für die Entfaltung der Kreativwirtschaft im Bezirk und eine einmalige Möglichkeit, die Fläche im Sinne der angedachten „Kulturmaschine“ zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Kultur und Medien, die Behörde für Wirtschaft und Innovation und die Finanzbehörde werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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