21-0304

Quartier Iserbrook – Leitlinien für den Erhalt der charakteristischen Siedlungsstruktur Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG)

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.10.2019
Sachverhalt

Dem Planungsausschuss lag in seiner Sitzung vom 20.03.2019 die Drucksache 20-5698 „Quartier Iserbrook – Leitlinien für den Erhalt der charakteristischen Siedlungsstruktur“ vor. Die Drucksache wurde einvernehmlich vertagt. Auf einvernehmlichen Wunsch des Ausschusses wurde in der dritten gestalterischen Anforderung „über Normalnull“ in „über gewachsenen Gelände“ angepasst Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.10.2019 einvernehmlich darum gebeten, die Drucksache in der Sitzung am 15.10.2019 zu behandeln.

 

Das Wohnquartier Iserbrook ist geprägt durch eine kleinmaßstäbliche Bebauung und besticht durch seine einheitliche Ausprägung, welche charakteristisch für die historische Entstehung von Siedlungsquartieren im Zeitraum von 1925 bis 1950 ist. Der Charakter und die Qualität solcher Siedlungsquartiere werden entscheidend durch ein einheitliches gestalterisches Leitbild bestimmt. Durch Um- und Neubaumaßnahmen können Problemlagen entstehen die im Ergebnis zu einer Minderung dieser vorhandenen Stadtbildqualität führen können.

 

Das Quartier Iserbrook, Gemarkung Dockenhuden, erstreckt nördlich der Sülldorfer Landstraße bis zum Wisserweg und wird in östlicher Richtung von der Schenefelder Landstraße sowie im Westen von der Straße Lütt Iserbrook begrenzt (Anlage 1). Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass durch ortsuntypische Neu- und Umbauvorhaben langfristig die Qualität und Einheitlichkeit des Quartiers zu verschwinden droht. Die nachfolgenden Gestaltungsleitlinien sollen dazu dienen vorhandene Qualitäten zu bewahren, in dem sich zukünftige Neu- und Umbaumaßnahmen gestalterisch in die bestehenden Strukturen einfügen und somit nachteilige Entwicklungen verhindert werden.

 

Eine Entwicklung der hinteren Grundstücksteile der zum Teil langgestreckten Grundstücke durch den Neubau quartierstypischer Wohnhäuser soll auch auf Basis dieser Gestaltungsleitlinien im Rahmen des geltenden Planrechts möglich sein.

 

Innerhalb der Quartiergrenzen (Anlage 1) gelten zurzeit drei unterschiedliche Bebauungspläne, welche Ausweisungen in unterschiedlicher Detailierungstiefe enthalten:

 

 

 

 

  • Baustufenplan Iserbrook - Sülldorf vom 14.01.1955
  • Festsetzung: W2o (Wohngebiet, 2 Vollgeschosse, offene Bauweise)
  • Bebauungsplan Iserbrook 5 vom 19.05.1976
  • Festsetzung: WR I (Reines Wohngebiet, 1 Vollgeschoss, §2 Abs. 2: bei offener Bauweise nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen)
  • Iserbrook 17 vom 19.05.1976
  • Festsetzung: WR I o (Reines Wohngebiet, 1 Vollgeschoss, offene Bauweise / nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig)

 

Übergreifend werden deshalb folgende nachstehende gestalterischen Anforderungen als identitätsprägend für das Quartier eingestuft:

 

  1. Nur Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise – Reihenhausbebauung wird ausgeschlossen
  2. Begrenzung der Wohneinheiten auf zwei Wohneinheiten pro Hauseingang
  3. Firsthöhe von 9,0m und die Traufhöhe von 3,0m über gewachsenen Gelände wird von den Gebäuden nicht überschritten
  4. Sattel- und Walmdächer mit beidseitig gleicher Neigung von minimal 40 bis maximal 50 Grad
  5. Gebäude mit einer Dachdeckung aus Dachpfannen
  6. Die Gebäude sind mit einer Ziegel- oder hellen Putzfassade hergestellt
  7. Optische zurückhaltende Carport und Garagenanlagen mit max. 50m² BGF (Brutto-Grundfläche) und 3 Meter Wandhöhe je Hauptgebäude.

 

Um sicherzustellen, dass diese Stadtbildqualität und der Charakter des Quartiers Iserbrook auch zukünftig bewahrt wird, wird das Bezirksamt aufgefordert, im Rahmen der Prüfung von Baugenehmigungs- sowie Vorbescheidsverfahren innerhalb des Quartiersgebiets die vorstehenden Gestaltungsrichtlinien, soweit es rechtlich möglich ist, zu berücksichtigen und in Gesprächen mit den Antragstellern darauf hinzuwirken, dass diese zur Umsetzung kommen.

 

Anhänge

Lageplan