Prüfung von Pflegeeinrichtungen durch die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) Kleine Anfrage von Claudia von Allwörden (Fraktion GRÜNE)
Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen benötigen unseren Schutz und unsere Fürsorge. Respektvoller Umgang anstelle einer profitorientierten Abfertigung und Vernachlässigung in den Heimen sollte die Regel sein. Berichte und Reportagen über Missstände legen allerdings die Vermutung nahe, dass wir es mit einer ganz anderen und erschütternden Realität zu tun haben.
Pflegeeinrichtungen sollen regelmäßigen Kontrollen durch die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unterzogen werden, damit Missstände verhütet bzw. wenigstens zeitnah aufgedeckt werden können.
Einem „Panorama 3"-Bericht des NDR zufolge lag die Prüfquote in Hamburg 2016 bei nur acht Prozent, 2017 bei 22 Prozent. Anlassbezogene Kontrollen und fehlendes Personal werden als Begründung für die niedrigen Prüfquoten angeführt.
Es gibt daher zu wenig Regelprüfungen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
2.1 Welche jährliche Prüfquote hält das Gesundheitsamt für erforderlich, damit eine gute Qualität der Pflege in Altonaer Einrichtungen gewährleistet ist?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Anzahl Wohnein-richtungen Altenhilfe |
2016 Regelbegehungen |
2016 Anlassbegehungen |
2017 Regelbegehungen |
2017 Anlassbegehungen |
32 |
12 = 37,5 % |
16 |
29 = 90 % |
29 |
Zu Frage 2:
Der § 30 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes regelt die Maßgaben zur Überprüfung durch die zuständige Behörde. Demnach werden Wohneinrichtungen anlassbezogen und regelhaft einmal pro Kalenderjahr umfassend und unangemeldet überprüft. Ohne wesentliche Beanstandungen verlängert sich der Zeitraum bis zur nächsten Regelprüfung auf 2 Jahre.
Zu Frage 2.1:
Da es eine gesetzliche Vorgabe gibt, hat sich das Gesundheitsamt daran zu orientieren.
Zu Frage 3:
Stellensituation WPA |
Soll (VZÄ) |
Ist (VZÄ) |
Leitung |
1,33 |
0,75 |
Sachbearbeitung |
3,5 |
3,5 |
Eine personelle Anpassung ist in der Planung.
Zu Frage 4:
Um die jährlichen Prüfquoten vollumfänglich zu erfüllen, würden zwei weitere Vollzeitäquivalente in den Entgeltgruppe E 9 FG 1 TV-L benötigt.
Im Zuge der Neustrukturierung der WPA 2019 wird eine gemeinsame Kopfstelle mit 3,5 VZÄ installiert werden. Diese wird in Altona im Dezernat D3 der zuständigen Dezernentin unterstellt sein. Eine erste Ausschreibung der Leitungsstelle der GKS läuft aktuell. Diese Kopfstelle wird u.a. das Bindeglied zwischen dem MDK und den sieben Bezirken darstellen, da ab 2019 der MDK vorrausichtlich die Regelbegehungen in allen Hamburger Alten- und Pflegeheimen übernehmen wird. Kommt es bei den Begehungen der Alten- und Pflegeheimen durch den MDK zu Ergebnissen, die eine Tätigkeit der WPAs erforderlich machen, wird die GKS die notwendigen Informationen an die WPAs zur weiteren Prüfung übermitteln.
ohne
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