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Prüfung von Pflegeeinrichtungen durch die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) Kleine Anfrage von Claudia von Allwörden (Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen benötigen unseren Schutz und unsere Fürsorge. Respektvoller Umgang anstelle einer profitorientierten Abfertigung und Vernachlässigung in den Heimen sollte die Regel sein. Berichte und Reportagen über Missstände legen allerdings die Vermutung nahe, dass wir es mit einer ganz anderen und erschütternden Realität zu tun haben.

Pflegeeinrichtungen sollen regelmäßigen Kontrollen durch die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unterzogen werden, damit Missstände verhütet bzw. wenigstens zeitnah aufgedeckt werden können.

Einem „Panorama 3"-Bericht des NDR zufolge lag die Prüfquote in Hamburg 2016 bei nur acht Prozent, 2017 bei 22 Prozent. Anlassbezogene Kontrollen und fehlendes Personal werden als Begründung für die niedrigen Prüfquoten angeführt.

Es gibt daher zu wenig Regelprüfungen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch war die Prüfquote der Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren im Bezirk Altona in den Jahren 2016 und 2017?

 

  1. Welche jährliche Prüfquote sieht das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) bzw. die dazugehörige Durchführungsverordnung für Pflegeeinrichtungen vor?

 

2.1    Welche jährliche Prüfquote hält das Gesundheitsamt für erforderlich, damit eine gute Qualität der Pflege in Altonaer Einrichtungen gewährleistet ist?

 

  1. Über welche Personalausstattung verfügt die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) in Altona derzeit?

 

  1. Wieviel Personal würde benötigt, um die Prüfquote vollumfänglich zu erfüllen?

 

 

 

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Anzahl

Wohnein-richtungen

Altenhilfe

2016

Regelbegehungen

2016 Anlassbegehungen

2017

Regelbegehungen

2017

Anlassbegehungen

32

12 = 37,5 %

16

29 = 90 %

29

 

Zu Frage 2:

Der § 30 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes regelt die Maßgaben zur Überprüfung durch die zuständige Behörde. Demnach werden Wohneinrichtungen anlassbezogen und regelhaft einmal pro Kalenderjahr umfassend und unangemeldet überprüft. Ohne wesentliche Beanstandungen verlängert sich der Zeitraum bis zur nächsten Regelprüfung auf 2 Jahre.

 

Zu Frage 2.1:

Da es eine gesetzliche Vorgabe gibt, hat sich das Gesundheitsamt daran zu orientieren.

 

Zu Frage 3:

 

Stellensituation WPA

Soll (VZÄ)

Ist (VZÄ)

Leitung

1,33

0,75

Sachbearbeitung

3,5

3,5

 

Eine personelle Anpassung ist in der Planung.

 

Zu Frage 4:

Um die jährlichen Prüfquoten vollumfänglich zu erfüllen, würden zwei weitere Vollzeitäquivalente in den Entgeltgruppe E 9 FG 1 TV-L benötigt.

 

Im Zuge der Neustrukturierung der WPA 2019 wird eine gemeinsame Kopfstelle mit 3,5 VZÄ installiert werden. Diese wird in Altona im Dezernat D3 der zuständigen Dezernentin unterstellt sein. Eine erste Ausschreibung der Leitungsstelle der GKS läuft aktuell. Diese Kopfstelle wird u.a. das Bindeglied zwischen dem MDK und den sieben Bezirken darstellen, da ab 2019 der MDK vorrausichtlich die Regelbegehungen in allen Hamburger Alten- und Pflegeheimen übernehmen wird. Kommt es bei den Begehungen der Alten- und Pflegeheimen durch den MDK zu Ergebnissen, die eine Tätigkeit der WPAs erforderlich machen, wird die GKS die notwendigen Informationen an die WPAs zur weiteren Prüfung übermitteln.

 

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