Platzierung von Parkscheinautomaten Beschlussempfehlung des Amtes
Die bisherigen Erfahrungen aus der Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete zeigen deutliche Schwierigkeiten bei der Standortsuche für Parkscheinautomaten, zuletzt und speziell aufgrund der engen Straßenräume im Stadtteil Altona-Altstadt. Aufgrund der Abmessungen der Geräte würden Gehwege in der Regel zu stark eingeengt werden, sodass vielfach bereits auf Parkstandsflächen zurückgegriffen werden musste. Dieses Bild wird sich bei der Standortsuche für die 140 Automaten beim Bewohnerparken Ottensen wiederholen.
Weiterhin werden in den Befragungen in Zusammenhang mit den Bewohnerparkgebieten häufig fehlende Fahrradabstellmöglichkeiten angemerkt:
„Elektro & Car-Sharing-Autos sollten von Parkgebühren befreit werden. Umwandlung von Pkw Parkplätzen in Fahrradparkplätze! Park & Ride Angebote für Auswärtige“ (Karl-Theodor-Straße)
„Wir brauchen Fahrradstellplätze, diese sind nicht ausreichend berücksichtigt.“ (Keplerstraße)
„Bitte ebenfalls mehr Fahrradbügel installieren damit kein Chaos ausbricht, wenn viele Pendler*innen mit dem Rad kommen müssen.“ (Planckstraße)
„Um den Umstieg auf Fahrräder attraktiver zu machen, sollten viel mehr Fahrradstellplätze geschaffen werden. Hochwertige Räder - insbesondere E-Bikes benötigen abschließbare Stellplätze, wie Häuschen mit Drehgestell und möglichst Ladeanschluss. Neugenehmigungen finden z.Zt. nicht mehr statt. Das sollte sich ändern. Die neu zu gestaltende Insel an der Ecke Rothestr. / Eulenstr. bietet sich als Standort an.“ (Rothestraße)
Um die Standortfindung auch in der Abstimmung mit anderen Dienststellen zu ermöglichen, wird empfohlen Leitlinien für das Aufstellen von Parkscheinautomaten zu definieren.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1) Bei der Findung von Standorten für Parkscheinautomaten sollen Parkstände auf der Fahrbahn als Standorte vorrangig umgesetzt werden.
2) Bei der Aufstellung von Parkscheinautomaten auf der Fahrbahn sind zusätzlich Fahrradbügel (auch als Anfahrschutz der Geräte) aufzustellen.
3) In besonderen Situationen (z.B. benachbartes Gewerbe oder KITAS) sind zusätzlich Lastenfahrradstellplätze zu markieren und baulich herzustellen.
Unabhängig davon wird die grundsätzliche Befassung mit den Kriterien bei der Aufstellung von diversen Möblierungselementen im öffentlichen Raum empfohlen.
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