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Platz für alle Erstklässler an der Grundschule Marschweg - Einhaltung des Bürgervertrages mit VIN Rissen Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Elternrat der Grundschule Marschweg hat sich mit einem Fragenkatalog an die Abgeordneten des Kultur-und Bildungsausschusses der Bezirksversammlung Altona gewandt. Hintergrund ist die Mitteilung der Schulbehörde, dass im kommenden Schuljahr nur zwei anstatt wie bisher drei erste Klassen neu eingerichtet werden sollen. Allerdings soll zusätzlich eine internationale Vorbereitungsklasse (IVK) am Standort eingerichtet werden.

 

Im Elternbrief heißt es zur Begründung:

 

„Für beide Grundschulen in Rissen liegen aktuell 130 Anmeldungen für den Jahrgang 2018 vor. Die Schule Iserbarg hätte bei der durch die BSB geplanten Vierzügigkeit und bei aktuell 84 Anmeldungen 21 Kinder pro Klasse und wäre damit nah an der Grenze der gemäß Schulbehörde vorgegeben Aufnahmefähigkeit für diesen Jahrgang und somit die nächsten vier Jahre. Die Grundschule Marschweg ist mit einer Zweizügigkeit AB SOFORT und für die nächsten vier Jahre mit zwei vollen Klassen á 23 Kindern ausgelastet. Bei 54 Anmeldungen an der Grundschule Marschweg wurde 8 Familien der Vorschulklasse der Weg in die 1. Klasse am Marschweg verwehrt. Laut Schulgesetz beträgt die anzustrebende Mindestzahl einer ersten Klasse 18 SchülerInnen, die Höchstzahl 23. In begründeten Einzelfällen darf dieser Rahmen über- und auch unterschritten werden. Bei 54 Anmeldungen käme man bei einer Dreizügigkeit an der Schule Marschweg auf eine Klassenstärke von zunächst 18 SchülerInnen in drei 1. Klassen. Bedenkt man, dass auch Schüler der neuen IVK 1./2. nach einer gewissen Zeit in die bestehenden Klassen am Marschweg wechseln und erfahrungsgemäß im Laufe des Schuljahres weitere Neuanmeldungen von außen erfolgen (erst recht im Hinblick auf die diversen Bauvorhaben), ist eine Zweizügigkeit u. E. nach die falsche Entscheidung. Der Platz reicht nicht aus. Mit dem geplanten Zuzug aus 1.200 Wohneinheiten (WE) (330 davon fertig gestellt) wird die Bevölkerung in Rissen allein in den nächsten vier Jahren um rund 2.500 Menschen wachsen – diese WEn stehen überwiegend Familien zur Verfügung.“

 

Auch im Bürgervertrag wird daher im Punkt 12 eine zeitnahe Nachjustierung der Schulplatz-Kapazitäten in Rissen eingefordert:

 

„Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neuen GrundschülerInnen wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. Insbesondere die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern ist zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermeiden. Hierfür macht die Schulbehörde dem Stadtteilbeirat unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge. Damit die Stadtteilschule (STS) die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und zukünftige Schüler auf dem Gelände des Campus Rissen beschulen kann, ist der Neubau der STS Rissen dem zukünftigen Bedarf bis zur Inbetriebnahme des Quartiers Suurheid anzupassen. Erweiterungsbauten sind durch Aufstockungen oder ggfs. auf der Potentialfläche Eibenkamp zu realisieren. Es ist immer sicherzustellen, dass ausreichende Flächen für den Pausenhof vorhanden sind, insbesondere unter Berücksichtigung der steigenden Schülerzahlen. Die 3-Feld Halle des Schulcampus (GyRi/ STS) reicht aus Sicht der Bürgerinitiative schon jetzt nicht aus, um den jetzigen Schulsportbedarf sowie den Bedarf an Hallenkapazitäten von den Sportvereinen zu sichern. Bei weiterem Zuzug neuer Personen wird sich der Engpass zuspitzen. Daher sind die Hallenkapazitäten bedarfsgerecht und zeitnah am Standort anzupassen. Beispielsweise kann eine Baumaßnahme am Eibenkamp zur Entlastung realisiert werden oder ein Anbau an der derzeitigen Halle.“

 

Die Bezirksversammlung tritt für die Einhaltung der Verträge ein und beschließt daher:

 

  1. Die Schulbehörde wird gebeten, an der Grundschule Marschweg drei erste Klassen für das kommende Schuljahr 2018/19 einzurichten und dabei für Frequenzausgleich zu sorgen.

 

  1. Die Schulbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, umgehend in die Prüfung der Erweiterungs-Potentiale des Schulcampus Rissen einzusteigen, dabei die Fläche am Eibenkamp zu berücksichtigen und dem Kultur- und Bildungsausschuss spätestens im dritten Quartal 2018 zu berichten.

 

Anhänge

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