Pflege und Instandhaltung von Stadtmobiliar im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Oliver Schmidt, Henrik Strate, Sabine Köster und Dijana Ceman (alle SPD-Fraktion)
Im Zuge von Platzneu- und Umgestaltungen wird im Bezirk Altona regelmäßig Stadtmobiliar wie Sitzbänke, Tische oder andere Ausstattungselemente installiert. Dieses stellt eine erhebliche Investition dar. Zugleich entsteht der Eindruck, dass die Pflege und Instandhaltung des Stadtmobiliars nicht durchgehend systematisch erfolgt, sodass Witterungseinflüsse zu einem vorzeitigen Verschleiß sowie zu einem unästhetischen Erscheinungsbild führen können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Zuständigkeiten für Stadtmobiliar sind in Hamburg unterschiedlich verortet (vgl. auch Drs. 21/7154 Frage 6). Dies vorausgeschickt werden die Fragen für das in der Zuständigkeit der Bezirke liegende Stadtmobiliar wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Für das in Zuständigkeit des Bezirksamtes liegende Stadtmobiliar stehen dem Bezirksamt keine Datenbanken zur Erfassung und Auswertung zur Verfügung. Zur Erfassung müsste eine aufwändige Vollerhebung vor Ort durchgeführt werden, was in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist.
Eine Ausnahme stellt das Spielgerätekataster dar (vgl. Frage 6).
Zu 2:
Das Bezirksamt Altona sieht keine regelmäßigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen für das Stadtmobiliar vor. Die Unterhaltung erfolgt bedarfsgerecht.
Zu 3:
Die Reinigung, Pflege und ggf. Reparatur von Stadtmobiliar findet anlass-, bedarfs- und materialbezogen statt.
Zu 4:
Siehe Antwort zu Fragen 2 und 3.
Zu 5:
Siehe Antwort zu Fragen 2 und 3. Ergänzend erfolgt eine anlassbezogene Abwägung, ob Pflege im Einzelfall durch den Bauhof oder Fremdvergabe erfolgt.
Zu 6:
Die Erfassung der Spielgeräte auf Spielplätzen erfolgt über das Spielgerätekataster. Hieraus resultiert regelhafte Kontrolle und Zustandsbewertung sowie ggf. Reparatur / Ersatz. Für das anderweitige Stadtmobiliar siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Zu 8:
Die Kosten sowohl für Fremdvergabe als auch den Einsatz des Bauhofes werden nicht gesondert erfasst, da es sich regelhaft um Aufwand und keine Investition handelt.
Zu 9:
Das Erfordernis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Sinne des §7 Landeshaushaltsordnung ist regelhaft nicht gegeben. Gleichwohl werden die Elemente des Stadtmobiliars im Sinne des sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns regelhaft möglichst langfristig in Betrieb gehalten und nur dort, wo der Ersatz unumgänglich ist, ersetzt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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