21-0240

Pflege des Naturschutzgebietes Schnaakenmoor durch eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.11.2019
01.10.2019
Sachverhalt

Seit vielen Jahren wird die Pflege des Naturschutzgebietes Schnaakenmoor in der AG Schnaakenmoor zwischen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und der Abteilung Forst des Bezirksamtes Altona als Flächeneigner sowie den betreuenden Naturschutzverbänden abgestimmt und organisiert. Die Pflege der naturschutzrelevanten Flächen wurde in den letzten Jahren durch gezielten Maschineneinsatz und durch aufwändige händische Bearbeitung, sowohl durch die Mitarbeiter des Forstes als auch von Verbandsmitgliedern durchgeführt. In den 1970er und kurzzeitig auch in den 1990er Jahren wurden einige Flächen auch durch externe Schäfer beweidet, was sich jedoch insbesondere hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Schafe (Tierschutz / Tierseuchen) als problematisch erwies und auch aufgrund eines nicht angemessenen, erheblichen Abstimmungsaufwands beendet wurde. Der Wunsch nach einer jährlichen Beweidung der Heideflächen wurde aber in der AG Schnaakenmoor immer wieder vorgebracht und diskutiert, so dass die Gesellschaft für ökologische Planung e.V. (GÖP) ein Gutachten erstellte, welches die Möglichkeiten und Optionen einer Beweidung näher untersuchte. Nach Abstimmung des Gutachtens in der AG und Vorstellung im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Mai 2018 wurde als einzige konsensfähige Möglichkeit gesehen, dass das Bezirksamt ein Konzept zur Beweidung präzisieren möge, das den Aufbau einer eigenen Schafherde des Bezirksamtes vorsieht. Hierzu wurde durch die Abteilung Forst ein Konzept entwickelt, wie eine mögliche Beweidung durch die Einrichtung Wildgehege Klövensteen unter Berücksichtigung aller Vorgaben zum Tierschutz und zum Tierseuchenrecht organisiert werden könnte.

 

Entsprechend der Ergebnisse des GÖP-Gutachtens sollen nur Teilflächen des Naturschutzgebietes zu bestimmten Zeiten jährlich beweidet werden, was eine größtmögliche Flexibilität erforderlich macht. Daher kann eine solche Pflege der betreffenden Areale nur durch einen Tagesauftrieb auf durch mobile Netzzäune begrenzten Teilgebieten des Naturschutzgebietes erfolgen. Dies erschwert zusätzlich die Vergabe an externe Schäfer. Der abendliche Abtrieb der Tiere aus dem Naturschutzgebiet ist gleichfalls aus Gründen der gewünschten Minimierung des Düngereintrags durch Tierkot in das Naturschutzgebiet erforderlich. Dieser Auftrieb der Tiere soll durch im Wildgehege beschäftigte Tierpfleger erfolgen, welche die entsprechende Sachkunde im Umgang mit den Tieren haben. Bislang sind diese Stellen teilweise allerdings nur befristet besetzt. Eine dauerhafte Finanzierung dieser Stellen ist derzeit noch offen. Diese werden dabei durch Kräfte des Freiwilligen Ökologischen Jahrs „FÖJ“ und des Bundesfreiwilligen Dienstes „BFD“ unterstützt. Für die sichere Unterbringung der Tiere bei Nacht und außerhalb der Beweidungssaison ist ein Stallgebäude mit entsprechender Nacht- bzw. Winterweide notwendig, was aus Sicht des Bezirksamts auf dem Flurstück 6148 nördlich des Feldwegs 85 möglich wäre. Diese Fläche befindet sich im Besitz der Abteilung Forst und ist dem Wildgehege zugerechnet. Die zu beweidende Flächengröße sowie die Größe der Winterweide machen zumindest in bestimmten Jahreszeiten ergänzende Fütterungen erforderlich. Bei der Einrichtung einer solchen Herde durch den Bezirk könnte diese Herde außer im Schnaakenmoor gegebenenfalls auch im Naturschutzgebiet Wittenbergen oder auf anderen bezirklichen Heideflächen zur Pflege eingesetzt werden. Hierdurch könnten Kosten für mechanische und manuelle Pflegemaßnahmen reduziert werden und es wäre eine öffentlichkeitswirksame, positive Außendarstellung der Pflege der Naturschutzgebiete möglich. Auch für das Landschaftserleben der Besucher der Naturschutzgebiete wäre eine Schaf- und Ziegenherde sicher ein Zugewinn. Allerdings wären hierfür ergänzende Investitionen, wie zum Beispiel die Beschaffung eines Tieranhängers erforderlich.

 

Für die Beweidung der entsprechenden Flächen im Naturschutzgebiet wird von einer maximalen Zahl von 50 Tieren inklusive Nachzucht ausgegangen. Hierfür ist entsprechend der Haltungsvorgaben für Schafe und Ziegen von einer Stallgesamtfläche von ca. 250 qm plus Lagermöglichkeiten für Einstreu etc. auszugehen. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Gebäude so gering wie möglich zu halten, soll das notwendige Stallgebäude mit einer Außenverkleidung aus Holz versehen werden und ein Gründach erhalten. Darüber hinaus soll eine Eingrünung des Gebäudes mit einheimischen Gehölzen erfolgen. Auf Basis von Angaben in der Fachliteratur und Untersuchungen mit Vergleichswerten für die Errichtung derartiger Stallanlagen ist in der Gesamtsumme von Baukosten in Höhe von etwa 100.000 Euro auszugehen. Dabei wird angestrebt, dass diese Baukosten von externen Stiftungen und Spendern getragen werden. Um dieses jedoch beantragen zu können, ist eine Planungssicherheit mit einem politischen Beschluss zur Umsetzung der Schafbeweidung durch das Bezirksamt erforderlich. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist das Vorliegen einer Planung und einer Kostenschätzung durch einen Architekten. Die Kosten für diese notwendigen Leistungen werden auf 10 - 20 % der Bausumme, also 10.000 bis 20.000 Euro geschätzt und wären durch das Bezirksamt zu tragen.

 

Für die Anschaffung der Tiere würden, bei einer Herdengründung mit zunächst etwa 20 Schafen und Ziegen, Kosten von insgesamt etwa 3.000 - 4.000 Euro anfallen. Auch hierfür wären verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denkbar. Angestrebt wird auch hier die Förderung durch eine Stiftung oder ähnliches. Falls dies nicht möglich ist, wäre zu prüfen, ob bezirkliche Mittel für Naturschutzmaßnahmen hierfür verwendet werden können. Eine Aufstockung und Anpassung der gehaltenen Tierzahl könnte dann nach Bedarf und unter Berücksichtigung aller relevanten Notwendigkeiten, durch die entstehende Eigennachzucht erfolgen. Für die Anschaffung und Ausbildung der voraussichtlich drei benötigten Schutz- und Hütehunde kann von einer Summe von etwa 3.000 Euro pro Tier ausgegangen werden.

 

Die laufenden Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau kalkulierbar, da diese von verschiedenen Faktoren abhängen, welche sich erst in der Beweidungspraxis zeigen werden. So sind beispielsweise der Aufwand des Auftriebes und die Vorbereitung der zu beweidenden Flächen entscheidend von den entsprechenden Flächen abhängig. Auf Basis der gängigen Fachliteratur muss von jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von etwa 20.000 - 25.000 Euro ausgegangen werden, die sich zum Beispiel aus den Direktkosten für die Herde, Unterhaltskosten für Stall und Zäune, Einsatzkosten benötigter Maschinen etc. errechnet. Diese Kosten wären dann jährlich durch die Haushaltsmittel des Bezirks für Naturschutzmaßnahmen zu tragen, wobei eine anteilige Kostenübernahme durch die BUE zur Pflege ihrer Eigentumsflächen in Aussicht gestellt wurde. Derzeit steht für die Unterhaltung des Naturschutzgebiets Schnakenmoor aus der Rahmenzuweisung lediglich ein Betrag von insgesamt ca. 8.000 Euro/Jahr zur Verfügung. Aufgrund derzeit vorbereiteter Drucksachen und Programme ist eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel für Naturschutzaufgaben zu erwarten. Für die Unterhaltung des Wildgeheges und damit auch der neu aufzubauenden Schafherde steht bislang keine Rahmenzuweisung zur Verfügung, die Ausgaben werden durch zuwachsende Einnahmen des Forstes gedeckt.

Mögliche zukünftige Erlöse aus dem Verkauf von Fleisch und Wolle würden in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.

 

Die Anschaffung einer Schaf- und Ziegenherde sowie den Hütehunden, mit der Anbindung an das Wildgehege, widerspricht der aktuell gültigen politischen Beschlusslage, derzeit keine ergänzenden Tierarten im Wildgehege anzusiedeln.

 

Übersicht der grob geschätzten Kosten

 

Einmalige Investitionskosten

Kostenübernahme Bezirksamt Altona und BUE

Planungskosten        bis zu   20.000 Euro

Anschaffung 20 Schafe und Ziegen      bis zu     4.000 Euro

Anschaffung / Ausbildung 3 Hunde      bis zu     9.000 Euro

 

Geplante Kostenübernahme durch Stiftungen oder Spender

Bau des Stalls         bis zu 100.000 Euro

 

Jährliche Kosten

Unterhaltskosten, jährlich               20.000 – 25.000 Euro

 

Fazit

Eine gut organisierte Beweidung der Flächen im Naturschutzgebiet ist aus fachlicher Sicht sinnvoll und wünschenswert. Eine externe Beweidung der Flächen wird seitens des Bezirksamtes aus den genannten Gründen kritisch gesehen. Die Anschaffung einer Schaf-/Ziegenherde mit Anlehnung an das Wildgehege bedarf einer bewussten politischen Entscheidung.

 

Wenn die politische Entscheidung für das Beweiden der Flächen im Naturschutzgebiet gefallen ist, muss die Bereitstellung der Investitionsmittel als auch der Unterhaltungsgelder beraten werden. Bis zur abschließenden Entscheidung können die Flächen im Naturschutzgebiet in der bislang praktizierten Weise betreut werden.

 

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