Perspektive für die Schulkate Lurup - ein Ort der Begegnung und Kultur Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.02.2025 anliegende Drucksache 22-0692B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 27.03.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Im letzten Jahr hat durch die Sprinkenhof GmbH eine Ankaufsprüfung stattgefunden. Der Privateigentümer der Schulkate hat unerfüllbare Kaufpreisforderungen gestellt, so dass die Gespräche abgebrochen wurden. Bereits 2022 hat der LIG eine entsprechende Ankaufsprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass sich eine Investition in die Schulkate wirtschaftlich nicht darstellen lässt.
Unabhängig davon kann ein Ankaufsversuch durch den LIG im Rahmen eines Grunderwerbsauftrags mit entsprechender Mittelzusage durch einen Bedarfsträger beauftragt werden.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2.a
Bereits zu dem Zeitpunkt, als die Gespräche mit dem Eigentümer der Schulkate noch vielversprechend waren, wurden verschiedene soziale Nutzungsmöglichkeiten für den Standort geprüft. Letztlich erwies sich jedoch nur die Nutzung durch die Hamburger Bücherhallen als realisierbar, da alle anderen Optionen aus verschiedenen Gründen ausschieden. Auch eine Befragung der umliegenden Schulen ergab kein Interesse – sie verwiesen insbesondere auf die gefährliche Hauptstraßenüberquerung für Schüler:innen.
In Zusammenhang mit diesem Beschluss wurde erneut Kontakt mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) aufgenommen, um die Verwendbarkeit der Schulkate durch die umliegenden Schulen zu prüfen. Das Ergebnis dieser Rückfrage ergab, dass ein Umbau der Kate zu Schulzwecken als unwirtschaftlich und schwierig eingestuft wird. Der Standort liegt nicht optimal für die angrenzenden Schulen, weswegen Schulbau Hamburg (SBH)/BSB das Gebäude nicht anmieten, umbauen oder zukünftig nutzen wollen. Für eine regelhafte, tägliche Nutzung der Kate durch die Grundschulkinder bilden der Lärm und die zu überquerende Luruper Hauptstraße wesentliche Hindernisse. Mittelfristig werden zudem die Raumbedarfe der angrenzenden Schulen durch Neubau in den Bestandsliegenschaften abgedeckt.
Sollte das Gebäude durch Andere hergerichtet werden, könnte erneut geprüft werden, ob zumindest eine temporäre Mitnutzung des Gebäudes interessant wäre. Dies wird jedoch als unwahrscheinlich eingestuft, vor allem, da das Oberstufenzentrum Lurup 2028 fertiggestellt werden soll und ab dann schon kein räumlicher formaler Bedarf mehr besteht.
Im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit den Schulaufsichtsbeamten bei der Steuerungsgruppe Regionale Bildungskonferenzen wird das Bezirksamt Altona das Thema weiterhin ansprechen.
Zu 2.b:
Das Bezirksamt wird sich mit den zuständigen Stellen der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) in Verbindung setzen und die vorgeschlagenen Nutzungsmöglichkeiten prüfen. Auch wird das Thema im Rahmen der regelmäßigen Absprachen zurScience City eingebracht werden.
Zu 2.c:
Als Grundlage für die weitere Entwicklung des Projekts FlexiBib+ Lurup hat das Bezirksamt Altona die Sprinkenhof GmbH mit einer Machbarkeitsstudie zur wirtschaftlichen und baulichen Realisierbarkeit im Alten Kirchsaal der Auferstehungskirchengemeinde Lurup (Flurstraße 1) beauftragt. Die Studie fokussiert sich auf den Innenausbau des Kirchsaals und berücksichtigt in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt sowohl die technischen Anforderungen für eine Nutzung als „FlexiBib+“ (Zugang per Bücherhallen-Karte, vollautomatisiert und barrierearm) als auch mögliche energetische Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten.
Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Juli vorliegen. Wir hoffen auf ein positives Ergebnis, da die FlexiBib+ an diesem Standort ein zentraler Bestandteil der „Neuen sozialen Mitte Lurup“ und des Stadtteilcampus Lurup (LURUM-Netzwerk) wäre.
Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die Umsetzung im Kirchsaal nicht möglich ist, wird das Bezirksamt erneut prüfen, ob eine Einigung mit dem Eigentümer zur Nutzung der Schulkate als Standort für die FlexiBib+ erzielt werden kann – unter Vorbehalt der technischen Machbarkeit.
Zu 2.d:
Das Stadtteilbüro ist derzeit in der Luruper Hauptstraße 176 untergebracht. Die Nutzung der Schulkate als neuer Standort für das Stadtteilbüro ist unter folgenden Aspekten zu bedenken:
Zusammenfassend erfordert die weitere Prüfung der wirtschaftlichen und baulichen Realisierbarkeit des Projektes neben einer Einigung mit dem Eigentümer auch das Vorhandensein ergänzender Nutzer:innen für die verbleibende Fläche sowie perspektivischer Nachmieter:innen für den Teilbereich des Stadtteilbüros.
Für ein langfristig tragfähiges und nachhaltiges Konzept braucht es Akteur:innen im Stadtteil, die die Räume aktiv gestalten und nutzen – mit einer Nutzungsperspektive über die Laufzeit von RISE hinaus.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-0692B
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