Parknutzung um das HausDrei Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 6.2
Der Verein HausDrei e.V. nutzt seit Mitte der 70er Jahre auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Altona an der Max-Brauer-Allee – später per Überlassungsvertrag vom Bezirksamt Altona – ein Gebäude mit umliegendem Gelände für das Soziokulturzentrum HausDrei.
Als eines von vier Stadtteilkulturhäusern im Bezirk Altona wird es zu einem großen Teil, neben Mitteln aus der Jugendhilfe, auch aus Mitteln der Rahmenzuweisung „Stadtteilkultur“ gefördert.
Das Außengelände und seine Nutzung haben sich im Laufe der Jahre an einigen Stellen verändert. So sind mehrere große Kastanien auf dem Gelände in den letzten 35 Jahre erheblich angewachsen und wegen des Befalls mit der Miniermotte mittlerweile sehr pflegeintensiv. Ein auf dem Gelände liegender (städtischer) Bolzplatz und eine dahinter liegende Sitzgruppe sowie ein (neuerer) daran entlangführender, öffentlicher Weg werden zunehmend stärker frequentiert. Die zum Haus gehörende (und auch zum dahinter liegenden Kindergarten führende) Feuerwehrauffahrt ist fast dauerhaft unpassierbar wegen irregulär parkender Autos in der Hospitalstraße. Das Gelände des HausDrei grenzt unmittelbar an die Grünfläche, die zwischen dem alten Häuserensemble des Krankenhauses liegt und die für die umliegenden Bewohner einen wichtigen Naherholungsraum bietet.
Zuständigkeit für die genannten Flächen um das HausDrei und daran anknüpfend die Finanzierung von Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen müssen neu geregelt werden. Der Etat der Jugendhilfe und der Stadtteilkultur darf nicht übermäßig mit sach- und fachfremden Aufgaben belastet werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona auf Antrag der CDU-Fraktion:
ohne
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