22-1828

Otto- Schokoll Höhenweg in Rissen/ Altona Sachstandsbericht und Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 11.02.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 6

Sachverhalt

Bisherige Befassungen (alle jeweils im Ausschussr Grün, Naturschutz und Sport):

- 03.09.2019, Drs.Nr. 21-0167: Bau des Elbsteges am Otto-Schokoll-Höhenweg (OSH)

- 03.12.2019, Drs.Nr.: 21-0490: OSH, Bericht von der öffentlichen Veranstaltung am 26.11.2019 und Beratung des weiteren Vorgehens sowie Bau des Elbsteges am OSH

- 07.01.2020, Drs.Nr. 21-0490: Bau des Elbsteges am OSH (Fortsetzung der Beratungen vom 03.12.2019)

- 02.03.2021, Drs.Nr.: 21-1727: OSH

- 28.10.2021, Drs.Nr.: 21-2597: OSH

- 07.12.2021, Drs.Nr.: 21-2597: OSH

- 05.12.2023, Drs.Nr.: ohne: Sachstand OSH

- 17.09.2024, Drs.Nr.: 22-0055: OSH: Erneute Variantenprüfung

Inhalt:

  1. Ausgangslage / Anlass
  2. Prüfung / Erwägungen
  3. Ergebnis / Entscheidung
  4. Begründung
  5. Folgen / Maßnahmen
  6. Petitum
  1. Ausgangslage / Anlass:

Der Otto-Schokoll-Höhenweg oberhalb der Elbe im Stadtteil Rissen am Leuchtturmweg ist seit 2017 aufgrund von Schäden gesperrt und für die Öffentlichkeit nicht nutzbar. Grund dafür ist das damals aufgetretene stellenweise Versagen von Bauteilen des sog. Ribbert Hangbefestigung System durch u.a. oberhalb austretendes Hangwasser und Hangerosion am Geesthang der Elbe. Dieses wurde 1986 zur Sicherung des Höhenweges verbaut.Die daraufhin unmittelbar veranlassten Arbeiten zur sog. Winterfestmachung des Weges, um diesen vor weiterem Schaden zu bewahren, wurden abgebrochen, nachdem weitere Bodenrutschungen im Rahmen der Arbeiten auftraten. Daraufhin wurde die Wegeverbindung bis heute gesperrt. Entsprechend ist die Wegetrasse stark zugewachsen und die Schäden sind nach wie vor vorhanden. Gegenüber den letzten bekannten Rutschungen aus Januar 2018 sind weitere Rutschungen nach Inaugenscheinnahme im Dezember 2025 nicht aufgetreten.

Der Planungsprozess ab 2017 brachte unterschiedliche, von der bisherigen Trasse des Weges im Hang, abgelöste Varianten als Steg-/Brückenvarianten hervor. So wurden verschiedene Varianten zur Wiederherstellung entwickelt und diskutiert, darunter eine Stahlkonstruktion, eine Holzunterkonstruktion und die sogenannte Null-Variante (dauerhafte Unterbrechung und Umleitung). Trotz umfassender Voruntersuchungen, wie geologischen Untersuchungen, Vermessungen, Kampfmittelerkundungen und artenschutzfachlichen Aufnahmen im Rahmen eines Gutachtens (Planula) ist die Sanierung auf absehbare Zeit ausgesetzt worden. Grund dafür war u.a. ein laufender Rechtsstreit von Anwohnenden gegen das Projekt der Stahlkonstruktion, weshalb darüber hinaus keine weiteren planerischen und baulichen Festlegungen getroffen wurden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme war ursprünglich für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen, die bauliche Umsetzung für 2022. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Entflechtung über die Zuständigkeit von Bauwerken in Grünanlagen wurde das Projekt der nun zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur weiteren Bearbeitungübergeben. Der LSBG führte daraufhin eine Prüfung der bereits im Vorentwurf entwickelten Varianten durch. Als Ergebnis wurde ein erheblich höherer Baukostenansatz gegenüber den ursprünglich im vorgelaufenen Planungsprozess veranschlagten Kosten ermittelt.

Diese sehr hohen Kostenansätze des LSBGs sind mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit des Verwaltungshandelns jedoch nicht vereinbar. Neben den technischen Herausforderungen besteht zusätzlich eine Problematik mit möglichen Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg (sogenannte Disney Bomben), die auf den betroffenen Grundstücken vermutet werden und Ramm- und Bohrarbeiten für neue Einbauten erschweren könnten. Darüber hinaus besteht im Geesthang, gemäß der Begutachtung Planula, ein hohes Potential für den Artenschutz, welches durch Eingriffe im Hangbereich negativ beeinflusst wäre.

Daher wird seitens des Fachamtes Management des öffentlichen Raums (MR) die Ausführung einer der drei kostenaufwendigen Varianten der LSBG-Studie ausgeschlossen. Daher sollen Möglichkeiten den Höhenweg in der vorhandenen Trasse niedrigschwelliger und kostengünstiger herzurichten untersucht werden.Das Fachamt Stadtgrün Abschnitt MR31 hat daher die Untersuchung alternativer kostengünstiger Varianten im Oktober 2025 aufgenommen.

glichkeiten:

Variante 0: Dauerhafte Schließung der ca. 450 Metern langen Wegestrecke im Verlauf des Elbhöhenwanderweges, einschließlich Rückbau der oberirdischen Bauteile der Hang- und Wegebefestigungen.

Variante 1: Bau von Treppen- und Rampenanlagen im Hangbereich, um die beschädigte Wegestrecke durch Anschluss an den tiefergelegenen Elbuferwanderweg zu umgehen.

Variante 2: Wiederverwendung der vorhandenen Wegetrasse durch bautechnische Ertüchtigung des Weges, der Drainage, der Hangbefestigung Ribbert System und Einbringen von Erosionsschutz im wegenahen Hangbereich.

  1. Prüfung / Erwägungen

Variante 0:

Dauerhafte Schließung der Wegestrecke:

Der Elbhöhenweg hat, insbesondere im landschaftlichen Abschnitt in Rissen, eine sehr hohe Bedeutung als hochwertiges Angebot für die Erholungsnutzung, Freizeitaktivität und dem Natur- bzw. Landschaftserleben in der Landschaftsachse Elbe. Er findet zudem seine Fortsetzung im Panoramahöhenweg in Wedel. Die Wegestrecke fördert die Nahmobilität als attraktive Wegeverbindung entlang der Geestkante im übergeordneten Freiraumverbundsystem Hamburgs und verhindert die Fragmentierung der Teilbereiche Ost und West am Leuchtturmweg. Er hat das Potential durch entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten die soziale Interaktion als Begegnungsort zu fördern.Das Vorhalten der Wegeverbindung auf dem Höhenniveau erhöht die Attraktivität des Freiraumangebotes erheblich sowie die des Wohnumfeldes.Aus den genannten Gründen ist aus fachlicher Sicht eine dauerhafte Schließung keine vertretbare Lösung und sollte nicht erwogen werden.

Variante 1:

Das Ausweichen des Höhenweges auf das Uferniveau, um die Wegestrecke im Steilhang zu vermeiden, birgt erhebliche bautechnische Herausforderungen und Nachteile: Die steile Hangsituation lässt es nicht zu, ein annähernd barrierefreies Angebot für eine Wegestrecke zu realisieren. Dem zur Folge werden Kombinationen von Rampen- und Treppenlagen sowie großeEingriffe in den sensiblen Hangbereich und das Umfeld notwendig. Für eine dauerhafte Standsicherheit der hier erforderlichen Bauwerke liegen die bautechnischen Aufwendungen und Risiken über denen der nachfolgend beschriebenen.

Variante 2.

Aufgrund der hohen bautechnischen Erfordernisse und der fehlenden Barrierefreiheit sollte daher aus Sicht von MR3 auf das Ausweichen auf das Uferniveau und einen Entfall eines der schönsten Abschnitte des Elbhöhenweges verzichtet werden. Somit ist Variante 2 die zur weiteren Bearbeitung empfohlene Variante:

Wiederherstellung des ursprünglichen Höhenwegs mit bautechnischen Anpassungen und Verbesserungen im bisherigen Trassenverlauf ohne Rampen- oder Brückenkonstruktionen.

Kurzbeschreibung: Verbleib des Weges in der vorhandenen Trasse, Ertüchtigung und Reparatur des System Ribbert, Entlastung des Weges, Ableitung Hangwasser, Hangfaschinen elbseitig wegbegleitend auf einer Breite von ca. drei bis fünf Metern.

Bedingung: Positive hangstatische Einschätzung nach Durchführung der ingenieurtechnischen Erkundung des Hanges im Trassenbereich.

  1. Ergebnis / Entscheidung

Variante 0 scheidet aus Sicht von MR3 aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Höhenweges aus. Zudem fallen bei dieser Variante erhebliche Kosten für Rückbau (Ribbert System, Wegekörper) und Sicherung (Hangwasserführung, Faschinen) sowie Baustellenstatik an, ohne einen Mehrwert für die angestrebte Erholungsnutzung. Die entfallende Wegefläche würde jedoch in das Biotoppotential des Geesthanges einfließen.

Die Variante 1 ist durch den erforderlichen Neubau von technisch sehr aufwendigen Bauwerken mit einem sehr großen Eingriff im sensiblen Steilhangbereich ebenfalls auszuschließen. Hierbei ist insbesondere auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Variante als gering einzuschätzen, da trotz sehr hoher Kosten keine Lösung im inklusiven Sinn annähernd erreicht werden kann und die beeindruckende Aussicht des Höhenweges verloren geht.

Nach Abwägung wird daher seitens MR 3 die Variante 2 favorisiert.

  1. Begründung:

Der Erhalt des Otto-Schokoll-Höhenweges als wichtiger verbindender Abschnitt des gesamten Höhenweges von Altona-Altstadt bis Wedel kann somit durchgängig erhalten werden. Jedoch kann eine absolute Gewähr für die Stabilität des Geesthanges im Naturraum desElbtals und damit des Weges im Hangbereich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht angenommen werden. Eine regelmäßige, dokumentierte Überwachung ist notwendig, da, wie auch an anderen Stellen, der Geesthang in stetiger Bewegung ist. Es kann daher, insbesondere in Steilbereichen wie hier, nicht ausgeschlossen werden, dass es auch zukünftig wieder zu Bodenverlagerungen im Hang kommen kann und erneute bauliche Eingriffe notwendig werden. Ein Risiko lässt sich hierfür leider nichtseriös einschätzen.

Die Entscheidung zugunsten einer Ertüchtigung der bestehenden Trasse basiert auf der Kosten-Nutzen-Annahme sowie der Vermeidung möglichst zusätzlicher Eingriffe in den Hangbereich, die das Artenschutzpotenzial verschlechtern würden. Die Sicherung des Weges durch Reparatur des Ribbert-Systems gewährleistet eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung, die den aktuellen Gegebenheiten und Zuständigkeiten Rechnung trägt. Die Fortführung der Sperrung bis zur Fertigstellung der Maßnahmen ist weiterhin erforderlich.


Die favorisierte Variante unter Nutzung der vorhandenen Trasse steht unter dem Vorbehalt, dass die vorab durchzuführende hangstatische Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass sowohl der Geesthang als auch die konkrete Wegetrasse ausreichend standfest und statisch ist, um eine Wiederherstellung des Weges im bisherigen Trassenverlauf zu rechtfertigen.

  1. Folgen / Maßnahmen:

Herangehensweise (Vorentwurf):

  1. Honorare mit Bezug auf die Maßnahmen 1. bis 9. für Beratungstätigkeit durch Grundbauingenieure sowie bodenstatische Berechnungen. Weiterführende, als die in 2017 angestoßenen, notwendige hangstatische Untersuchungen/Vorplanungen zu Ausgleichsmaßnahmen Artenschutz.
  1. Freimachen der Wegtrasse zzgl. ca. zwei Meter hangabwärts als Arbeitsbereich. (Abgeschlossen Januar 2026).
  1. Beauftragung einer Statik u.a. für die erforderliche Verkehrsfreigabe im Hinblick auf die geplante Bautätigkeit.
  1. Reparatur und Ertüchtigung der wegebegleitenden Spannschlösser der Hangsicherungselemente (System Ribbert) in nicht bzw. schwach geschädigten Bereichen. Gesamtanzahl 150 Stück. Zuzüglich eines Zugversuchs an drei unterschiedlichen Stellen, um die Rückverankerung auf Funktionsfähigkeit zu prüfen.
  1. Neubau wegebegleitender Hangsicherungselemente (System Ribbert) in zwei stark geschädigten Bereichen, auf ca. 50 Meternnge.
  1. Reparatur wegebegleitender Hangsicherungselemente (System Ribbert) in schwachgeschädigten Bereichen, ca. 280 Meter.
  1. Einbau wegbegleitender berg- und hangseitiger Dränagen einschließlich Ableitung und Auslaufbauwerken für das gezielte Ableiten von Schichtenwasser aus dem Hang als Schutz vor weiterer Erosion. Bergseitig als Rigole ausgebildet um Schichtenwasser aufzufangen.
  1. Wegbauarbeiten
    1. zur Verringerung des Aufbaus um ca. 20 Zentimeter und
    2. zur Verringerung des Wegequerschnitt auf 1,75 Meter,

um ein Befahren zusätzlich zu Absperrungen ausschließen zu können sowie durch den verringerten Aufbau des Weges die Last auf das Hangsicherungssystem zu verringern.

Ersatz der Tragschicht durch Leichtbaumaterial bspw. Lavadur 8/16.

  1. Erneuerung des Handlaufes auf ganzer Länge.
  1. Einbau von hangsichernden Elementen, sog. Hangfaschinen, sowie Andecken mit Boden und Bepflanzung talseitig vorgelagert bis zu einer Breite von 5 Metern zum System Ribbert auf ganzer Länge des betreffenden ca. 450 Meter langen Hangabschnitts.
  1. Artenschutz- Naturschutzausgleichsmaßnahmen.

Finanzierung:

Eine Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahme in Höhe von 1,7 mio. Euro ist über das Erhaltungsmanagement Grün (EMG) der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in Aussicht gestellt. Bei der genannten Kostenansatz handelt es sich um vorläufige Schätzung die auf Grundlage überschlägiger Annahmen ermittelt wurden. Eine belastbare Kostenschätzung erfordert weitergehende fachtechnische Prüfungen und eine vertiefte planerische Konkretisierung.Die weiteren Schritte der Planungsleistungen wären in Vergabeverfahren 2026 auszuschreiben. Eine bauliche Umsetzung wäre aus Witterungsgründen nur den Sommermonaten vorbehalten.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Grün. Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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Otto-Schokoll-Höhenweg Geesthang

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