20-4503

Osterfeuer erhalten - mit klaren Regeln Mitteilungsdrucksache des Amtes zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2017 (Drs. 20-3573)

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Tradition der Blankeneser Osterfeuer ist in Hamburg und in Altona seit Jahrhunderten breit verankert. Viele Hamburger aber auch viele ihrer Gäste schätzen die großen Feuer am Elbstrand am Ostersonnabend sehr und viele waren selbst schon öfter dort – die Osterfeuer sind geradezu ein Bestandteil des Hamburg-Feelings. Das Gleiche gilt erst recht für viele Blankeneser Familien, die sich zum Teil seit Generationen für dieses Brauchtum engagieren. Sie sind den friesischen Bikebrennen  vergleichbar, die inzwischen zum immateriellen Weltkulturerbe der Unesco gehören.

Damit die Traditionsfeuer am Blankeneser Elbstrand stattfinden können, bringt sich auch eine sehr große Zahl von ehrenamtlichen und beruflichen Sicherheitskräften aus den Bereichen von  Hamburg Port Authority, Feuerwehr, Stadtreinigung, Polizei und Sanitätswesen am Karsamstag ein und leistet somit einen dankenswerten Beitrag zum Fortbestehen dieser Tradition.

Derartige Feuer sind naturgemäß aber auch mit Risiken verbunden: Selbst bei sorgfältiger (Brenn-) Materialauswahl stellen die Feuer eine gewisse Umweltbelastung dar und ein Brandrisiko für einige reetgedeckte Häuser im Hanggebiet.

Vor diesem Hintergrund hat es in den  vergangenen Jahren lebhafte öffentliche Diskussionen um die Osterfeuer gegeben. Meistens waren diese geprägt durch die jeweils jüngsten Erfahrungen. Unproblematisch waren dabei immer die Jahre, bei denen die Windverhältnisse  für jedermann klar erkennbar waren mit der entsprechenden Konsequenz für das Stattfinden der Osterfeuer. Problematisch waren Jahre wie 2016 und 2017,  bei denen die Entscheidung über das Stattfinden der Feuer während des ganzen Karsamstags  wegen der unklaren Windentwicklung (z.B. schwere Sturmböen oder deutlich auflandiger Wind) auf des Messers Schneide stand.

In Auswertung dieser Erfahrungen haben alle Beteiligten  intensive und konstruktive Gespräche geführt, um für die kommende Jahre eine verlässliche und transparente Planungsgrundlage zu schaffen. Im Ergebnis konnte folgender  Konsens  gefunden werden:

 

  1. Alle Beteiligten setzen sich dafür ein, dass die weit über Hamburg hinaus bekannte Tradition der Blankeneser Osterfeuer auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann.
     
  2. Alle Beteiligten sind sich über die oben genannten Risiken im Klaren und streben an, diese Risiken soweit wie möglich zu minimieren.
     
  3. Das bedingt für den Aufbau der Feuerstapel einen strikten Verzicht auf kontaminiertes Brennmaterial und eine Größenbegrenzung auf ein verantwortbares Volumen, das sich am Abstand zur Wohnbebauung und den prognostizierten Windverhältnissen ausrichtet sowie sich an der fachlichen Richtlinie der Feuerwehr Hamburg für derartige Traditionsfeuer  orientiert.
     
  4. Bei einer unsicheren Entscheidungslage über die Machbarkeit der Feuer aufgrund der Windvorhersagen (die im gegeben Fall durch entsprechende Benachrichtigung des Bezirksamts allen Beteiligten am Karfreitag Mittag mitgeteilt wird) soll diese Lage am Ostersonnabend tagsüber und abends jeweils um 9, um 12, um 15 und um 19 Uhr unter den Beteiligten besprochen werden. An der – öffentlichen - Besprechung sollen jeweils ein Ansprechpartner aller vier Osterfeuer, ein Vertreter der Feuerwehr, ein gemeinsam bestimmter Wetterexperte sowie ein Vertreter des Bezirksamts Altona und der Hamburg Port Authority teilnehmen. Die  endgültige Entscheidung über das Stattfinden der Feuer liegt  beim Bezirksamt und wird durch Polizei, Feuerwehr, HPA und die Vertreter der Feuerbauer fachlich unterstützt. Das gilt auch für eine  eventuell zu differenzierende Entscheidung über die einzelnen Feuer (Viereck, Knüll, Osten, Mühlenberg). Die so gefundene endgültige Entscheidung wird von den Feuerbauern akzeptiert und mitgetragen.
     
  5. Für den Fall, dass die Feuerstapel „planmäßig“ abgebrannt werden können, werden von den Feuerbauern für jedes Feuer am Ostersonntag ab 9 Uhr ausreichend Helfer (Größenordnung sechs Personen) bereit gestellt, die sicherstellen, dass kein Unbeteiligter zu Schaden kommt und die Überreste (Restglut) der Feuer nicht von Unbeteiligten erneut angezündet werden, um somit unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden. Ab 7.00 Uhr wird für jedes Feuer insoweit  ein telefonischer Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Brandstelle und das Umfeld mit Magneten abgesucht werden, um - zur Vermeidung von Beschädigungen der Räumfahrzeuge - Nägel und Ähnliches zu entfernen.
     
  6. Für den Fall, dass einzelne oder alle Feuer „nicht planmäßig“ abgebrannt werden können, werden von den Feuerbauern für die betroffenen Feuer in der Osternacht ausreichend Helfer (Größenordnung sechs Personen) bereit gestellt, die dafür sorgen, dass die Feuer nicht von Dritten angezündet werden. Am Ostersonntag werden die Feuerstapel dann (unter Mithilfe des Technischen Hilfswerks ?) abgeräumt und entsorgt.
     
  7. Für alle vier Feuer werden seitens der Feuerbauer jeweils zwei Ansprechpersonen  sowie deren Erreichbarkeiten benannt (auch im Hinblick auf die Regelungen der Punkte 5 und 6).

 

Die Erreichbarkeiten aller Beteiligten – einschließlich Bezirksamt, Polizei, Feuerwehren, Hamburg Port Authority, Stadtreinigung Hamburg, ASB) werden unter den Beteiligten ausgetauscht.

 

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