21-1369

Notfallpraxis für die ambulante Versorgung im AK Altona jetzt umsetzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.11.2020
29.10.2020
Ö 7.31
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.08.2020 anliegende Drucksache 21-1161 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat auf Grundlage von Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) mit Schreiben vom 15.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Möglichkeiten einen Vertragsarztsitz zu übernehmen ergeben sich aus dem SGB V in Verbindung mit der Zulassungsverordnung und der Bedarfsplanungsrichtlinie. Da die Hansestadt Hamburg im Sinne der Bedarfsplanungsrichtlinie als ein Planungsbereich und als überversorgt entsprechend der Richtlinie gilt, sind die Möglichkeiten einen Vertrags­arztsitz zu übernehmen auf die Nachbesetzung eines bestehenden Sitzes beschränkt. Die Möglichkeiten der Sonderbedarfszulassung greifen nicht für die Entlastung der Krankenhausambulanzen. Im Übrigen geht mit der Zulassung des Arztes einher, dass er entsprechend seines Fachgebietes einen Versorgungsauftrag erhält und das Kerngebiet seines Faches im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anzubieten hat. Eine Beschränkung auf eine Notfallversorgung ist nicht möglich.

Notfallpraxen werden von der KVH betriebenen. Die Standorte der Notfallpraxen siehe unter https://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/89.


In Altona betreibt die KVH bereits seit 1987 eine Notfallpraxis. Eine weitere Notfallpraxis in Altona ist nicht wirtschaftlich zu betreiben.

Abschließend sei noch angemerkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit Anfang 2020 einen Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfall­versorgung vorgelegt hat. Danach sollen zur Entlastung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser vermehrt „Integrierte Notfallzentren“ eingerichtet werden. Die weitere Beratung und Beschlussfassung hierzu bleibt abzuwarten.

 

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