21-1161

Notfallpraxis für die ambulante Versorgung im AK Altona jetzt umsetzen! Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2020
Ö 6.8
Sachverhalt

Die ambulante Notfallversorgung führt schon seit einigen Jahren zur häufigen Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern unserer Stadt. Viele Patientenbesuche der Notaufnahmen sind vom Schweregrad der Erkrankung oder Verletzung ein Fall für die ambulante Versorgung und nicht für die stationäre Versorgung im Krankenhaus. Hierfür haben sich der Kassenärztliche Notfalldienst einerseits und die Kassenärztlichen Notfallpraxen andererseits etabliert – seit knapp zwei Jahren auch eine Notfallpraxis im Integrierten Notfallzentrum des Universitätsklinikum Eppendorf. Nicht nur der Bedarf an ambulanter Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten ist weiterhin außerordentlich hoch, sondern auch die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.

 

Für den Neubau des AK Altona ist schon jetzt ein Integriertes Notfallzentrum vorgesehen und auch für die Zeit bis zur Realisierung des Neubaus sind im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Mittel für eine kurzfristige bauliche Realisierung im jetzigen Bauwerk vorgesehen – notwendig vor der Tatsache einer Bauzeit von mindestens sechs Jahren bis zur Eröffnung des neuen AK Altona.

 

Der zeitnahen Umsetzung bedarf es weiterhin eines Sitzes der Kassenärztlichen Vereinigung zur Inbetriebnahme eine KV Notfallpraxis.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Die zuständige Fachbehörde wird nach 27 BezVG aufgefordert, kurzfristig bei den dafür maßgeblichen Stellen einen kassenärztlichen Sitz für eine Notfallpraxis im AK Altona zu erwirken und sicherzustellen.

 

Der Bezirksversammlung ist zu berichten

 

 

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