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Niedrigschwelligen Zugang zur Grundversorgung im Sozialamt und Jobcenter sichern und persönliches Vorsprechen ermöglichen! Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 4.5
Sachverhalt

Seit Beginn der Coronapandemie stellt sich die Frage nach der Systemrelevanz für viele Berufsgruppen. Von der Berufsgruppe der Kassiererin bis zur Apothekerin mussten schnellstmöglich funktionierende Hygienekonzepte vorgelegt werden, damit diese ihrer Arbeit nachkommen konnten, um eine Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die für die Gewährung der Grundsicherung zuständige Berufsgruppe im Jobcenter und im Sozialamt allerdings war wochenlang nur per Telefon und Mail erreichbar und ist bis heute immer noch nicht zu einem Regelbetrieb zurückgekehrt.

 

Das Klientel, welches auf die Grundleistungen angewiesen ist, ist oftmals nicht in der Lage sich telefonisch frühzeitig um Termine für die Klärung ihrer Angelegenheiten zu kümmern. Die momentane Regelung, nur mit einem vorab vereinbarten Termin vorsprechen zu können, wird dem Sozialgesetz nicht gerecht. Der per Gesetz deutlich vorgesehenen Niedrigschwelligkeit   wird hier in keiner Weise Folge geleistet.

 

Menschen in akuter Mittellosigkeit haben keine finanziellen Ressourcen, um beispielsweise Handyladekarten zu bezahlen, um damit einen deutlich späteren Vorsprechtermin zu vereinbaren. Sie brauchen akut in diesem Moment Hilfe und nicht erst Tage bis Wochen später. Hier generiert sich ein Kreislauf der Unter- bzw. Nichtversorgung: ohne Handy kein Termin und ohne Termin kein Vorsprechen!

Auch ist das Klientel des Sozialamtes oder des Jobcenters nicht immer der deutschen Schrift oder gar der deutschen Sprache mächtig. Die Versagung eines niedrigschwelligen Zugangs komplettiert sich bis zur Unmöglichkeit dadurch, dass auch die Sozialberatungsstellen für dieses Klientel nur mit derselben Hürde zur Verfügung stehen.

 

Ein weiteres, nicht unerhebliches Hindernis im Umgang mit dem Jobcenter ist, dass die Vergangenheit gezeigt hat, dass Unterlagen nicht immer ankamen bzw. aus unbekannten Gründen für eine Bearbeitung nicht vorlagen. Aus dieser Erfahrung heraus ist das Klientel gut beraten, alle abgegebenen Antragsunterlagen direkt vor Ort abstempeln zu lassen. Diese Rückversicherung findet seit April nicht mehr statt. Die Klienten sind nun einseitig auf ihre eigenen Telefonnotizen angewiesen. Kopien von abgegeben Unterlagen sind natürlich kein Beleg für eine erfolgte Abgabe und somit entfällt zu Lasten des Klientels einseitig jegliche Nachweismöglichkeit.

Das SGB II verlangt ausdrücklich, dass dem Klienten die Möglichkeit des Nachweises gegeben werden muss, einen Antrag gestellt zu haben (Zeugen, Eingangsbestätigung, Stempel). Die Antragsstellung kann formlos mündlich gestellt werden. Das Jobcenter soll dabei konkrete Beratung und Hilfestellung leisten. Auch diese Leistungen werden bei der momentanen Regelung nicht mehr erbracht.

 

Die nächste Hürde stellt das zeitaufwendige Durchstellen bei der Hotline dar. Die Klienten benötigen teilweise mehrere Anläufe und stundenlang Geduld um überhaupt bei der Hotline Gehör zu finden.

 

Apotheken, Supermärke, Ärzte etc. mussten sich im ersten Lockdown sehr schnell Hygienekonzepte überlegen, wie sie Abstandsregeln, Schutz des eigenen Personals aber auch des Klientels so schnell wie möglich umsetzen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die zuständigen Behörden werden gemäß § 27 BezVG gebeten, Gespräche mit den Sozialämtern sowie mit der Agentur für Arbeit dahingehend zu führen, dass umgehend auch die Sozialämter und Jobcenter ihrer Pflicht nachkommen, solche Konzepte vorzulegen und den Bedarfen des Klientels angepasst, niedrigschwelligen Zugang zu der Grundsicherung zu ermöglichen.

 

  1. Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit ist fortlaufend über den aktuellen Sachstand zu informieren.

 

 

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