Neue Erkenntnisse über die B 431 machen eine Überplanung trotz Schlussverschickung nötig (NEUFASSUNG) Antrag der SPD-Fraktion
Im März 2018 erhielt der Verkehrsausschuss die Schlussverschickung zur B 431 zwischen Zum Hünengrab und der Autobahnauffahrt. Die Fragen der damals anwesenden Anwohner waren weitgehend mit berücksichtigt worden und es gab keine Bedenken mehr wegen der Planung.
Jetzt sind aber Anwohner an uns herangetreten mit einer Frage zur Bushaltestelle Ebertallee stadtauswärts. Diese Bushaltestelle ist 2015 an die Fußgängerampel vor ein Brachgrundstück nach Hausnummer 80 geschoben worden. Damit sollte verhindert werden, dass die Schüler ungesichert zu einem Bus über die B431 laufen. Das hat sich auch bewährt.
Die Verschiebung der Bushaltestelle war dem Verkehrsausschuss zum Zeitpunkt der Schlussverschickung nicht bekannt. In der jetzigen Planung soll diese Bushaltestelle wieder etwas stadteinwärts, vor die Hausnummern 70-78. Damit wäre die gleiche Gefährdung für die Schüler vorhanden wie vor 2015. Gleichzeitig zeigt sich zurzeit vor Ort, dass der Radweg bei der Fußgängerampel auf dem Bürgersteig auch eine Schwachstelle ist. Bei Schulbeginn und -ende ist für Radfahrer kaum ein Durchkommen, da die Fußgänger in sehr großer Zahl auch auf dem Radweg auf „grün“ warten. Der Radweg auf der Straße würde hier eine große Entlastung bringen. Das ist bei der jetzigen Planung nicht vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Fraktion, dass der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird gem. § 27 BezVG gebeten, folgende Überplanung der Schlussverschickung für das Erhaltungsmanagement Hamburger Straßen, Osdorfer Weg zwischen Zum Hünengrab und Autobahnauffahrt, vorzunehmen:
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