22-1350

Neue Chance für das Holstenquartier: Mit Mut zur Höhe zukunftssichere Flächennutzung, Klimaschutz, Klimaresilienz und Gemeinwohlorientierung sicherstellen Dringlicher Antrag der Volt-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Das Holstenquartier bekommt eine neue Chance, und jetzt ist die Zeit, sie zu gestalten.

Die Umgebung des neu zu erschließenden Holstenquartiers zwischen Stresemannstraße, Harkortstraße und Haubachstraße ist bereits heute stark verdichtet und wird im Zuge der Änderungen des Masterplans weiterer Verdichtung unterliegen.

Die Bewohnerzuwächse, die sich aus dem Wohnungsbauprogramm Altona 2025 ergeben, werden in den kommenden Jahren bis zu 30.000 Menschen mehr in das Zentrum Altonas führen.

Vor diesem Hintergrund ist das Holstenquartier ein Schlüsselareal für die Zukunftsfähigkeit Altonas. An der Schnittstelle zwischen Altonaer Bahnhof, der Neuen Mitte und dem zukünftigen Fernbahnhof Diebsteich spielt es eine wichtige Rolle für die zukünftige Gestalt unseres Bezirks. Die bisherigen Planungen setzen mit einer durchschnittlich sechs- bis sieben­geschossigen Blockrandbebauung auf konventionelle Strukturen, die jedoch weder den Herausforderungen des Klimawandels noch den Gemeinwohlinteressen in ausreichendem Maße gerecht werden.

Die Chance liegt jetzt darin, mutig in die Höhe zu bauen, um so den Freiraum am Boden zu schaffen, der die Kraft hat, dem Quartier Balance zu verleihen. Nur so können die Ziele Klimaschutz, Klimaresilizenz und Gemeinwohlorientierung angesichts rasant schmelzender Flächenpotentiale mit den wirtschaftlichen Herausforderungen vereint werden.

Die Erfahrungen aus vergangenen und laufenden Verfahren der Quartiersentwicklung ssen jetzt in die Projektentwicklung einfließen, um ohne Zeitverlust die Interessen der Bürger*innen des neuen wie auch der angrenzenden Quartiere zu sichern.

Dabei ist es möglich, die Kernpunkte gelungener Stadtentwicklung mit aufzunehmen und dennoch die Wirtschaftlichkeit nicht zu gefährden.

Wir schlagen daher vor, die zu schaffende Bruttogeschossfläche (BGF) an den wirtschaftlichen Anforderungen der Projektentwicklung anhand der Vorgabe nachhaltiger Zielsetzungen zu definieren.

Damit wird das Holstenquartier zu einem zukunftsfähigen, klimaresilienten und gemeinwohlorientierten Stadtbaustein, der sich durch Mut zur Höhe in einen größeren Kontext stellt, eine eigene Identität erringt und die Interessen von Umwelt, Bewohner*innen und Wirtschaft in Einklang bringt.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

Die Bezirksamtsleitung Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die weiteren Verhandlungen und Planungen für das Holstenquartier konsequent an folgenden Leitlinien auszurichten, den Bebauungsplan-Entwurf dahingehend zu überarbeiten und die entsprechenden Festsetzungen sowie städtebaulichen Verträge vorzusehen.

  1. Mut zur Höhe Flächensparen durch vertikale Entwicklung
    1. Zur Minimierung von Erschließungs- und Versiegelungsflächen, Konzentration des Bauvolumens auf höhere Gebäude mit punktuell deutlich vertikaler Anmutung. Hier können z. B. 5 Eckpunkte im nordöstlichen Bereich gruppiert werden, die sich an den Höhen der Bestandsgebäude orientieren.
    2. Differenzierte Volumenbildung und Fassadenstruktur, um städtebaulich attraktive Gebäude mit Wiedererkennungswert zu schaffen.
    3. Nachweisliche Eignung der Gebäudestrukturen für künftige Umnutzungen, um nutzungsflexible Gebäude zu schaffen (Tragstruktur, Deckenhöhen, Brandschutz).
  1. Grünflächen und Klimaresilienz stärken
    1. Begrenzung der Grundflächenzahl auf 0,5 und eine maximale Versiegelung sowie Über- und Unterbauung von 70 % der Plangebietsfläche, sodass mind. 30 % erdgebundene Freifläche erhalten bleibt. Im bisherigen B-Plan-Entwurf beläuft sich die gesamte erdgebundene Freifläche einschließlich Bolzplätzen, nach Abzug der zulässigen Grundflächenbelegung auf nur ca. 20 % der Plangebietsfläche. Das ist deutlich zu wenig.
  1. Sicherung großflächiger, zusammenhängender Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität und Intensivbepflanzung, die zur Biodiversität, Klimaresilienz und Kühlung beitragen.
  2. Erhöhung der vorgesehenen öffentlichen Grünflächen als Parkanlage von bisher nur 5 % (4.800 qm) auf mindestens 8 % des Plangebiets. Dies entspräche ca. 8.000 qm und bliebe immer noch erheblich unter der Zielgröße von 6 qm Parkfläche/Person, bei einem Ansatz von ca. 2000 WE x 2 Personen = ca. 24.000qm.
  1. Soziale Infrastruktur verbindlich sichern
    1. Vertraglich abgesicherte Flächen für soziale Nutzungen und Gemeinbedarfsinfrastruktur (Quartierszentrum, Housing-First-Wohnungen, Einrichtungen für vulnerable Gruppen).
    2. Beibehaltung der geplanten Baumasse von rund 20-25.000 qm BGF für das Quartierszentrum (exkl. bestehendem Schulgelände).
  1. Wohnvielfalt und Teilhabe ermöglichen
    1. Verpflichtende Realisierung von mindestens 10% Clusterwohnungen, mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Mitwirkungsverfahren zur Belegungsgarantie zur Sicherung der Refinanzierung.
    2. Geförderter Wohnungsbau soll in allen Gebäudeblöcken entstehen und sich nicht auf einzelne konzentrieren, um soziale Durchmischung zu sichern.
  1. Mobilität und Nachhaltigkeit fördern
    1. Tiefgaragen als Quartiersgaragen ausbilden mit jeweils mind. 30 % gesicherter Belegung für Shared Mobility (Carsharing, E-Mobilität, Lastenräder).
    2. Flächen für zirkuläre Wirtschaft (Recycling, Reparatur, Urban Manufacturing) sicherstellen anhand eines durch den Investor mitzuerstellenden Konzeptes.
  1. Markante Bestandsgebäude erhalten
    1. Die wesentlichen Bestandsgebäude sollen erhalten und sensibel in Ergänzungen einbezogen werden. Dies betrifft neben der denkmalgeschützte Schwankhalle auch den Juliusturm, das Malzsilo und das Sudhaus.
  1. nschenswert ist die Untersuchung, inwieweit der Erhalt oder Teilerhalt der Flaschenabfüllanlage möglich ist.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Stresemannstraße Harkortstraße Haubachstraße Altona

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.