21-0913

Neubau Sternbrücke Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Ö 8.15

Sachverhalt

Im April wurden dem Planungsausschuss Altona die aktuellen Planungen für den Neubau der Sternbrücke durch die Deutsche Bahn AG vorgestellt.

 

Die Sternbrücke ist Bestandteil einer der wichtigsten Streckenabschnitte im Fernbahnnetz und wird in Zukunft noch stärker durch den steigenden Fernverkehr genutzt werden. Die Brücke ist nach ihrer hundertjährigen Nutzung am Ende ihrer Belastungsdauer angekommen und schon seit über 10 Jahren im Plan der Deutschen Bahn zum Austausch.

 

Mehreren Bedenken wurde Rechnung getragen, so wurde eine Zwischenlösung für den Bauwagenplatz Zomia auf der Brammerfläche in Aussicht gestellt und auch die unter der Sternbrücke beheimateten Clubs stehen nun mit der Bahn im Gespräch. Der Neubau der Brücke eröffnet im Gegensatz zu einer Sanierung des Baudenkmals erstmalig die Möglichkeit einer Einhaltung aktueller Lärmemissionswerte. Ein adäquater Lärmschutz ist insbesondere für die Wohnbevölkerung an dieser Stelle ein wichtiger Baustein zur Gesundheitsprävention.

 

Darüber hinaus können nun ebenfalls erstmals StVO-gerechte Radverkehrsanlagen unter der Brücke geplant werden, da die Brückenpfeiler auf der Straße entfallen können. Der Entfall der Brückenpfeiler ist für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer von elementarer Wichtigkeit, da die Pfeiler im Straßenraum ein großes Sicherheitsdefizit darstellen.

 

Weiterhin ist ein Neubau unabdingbar für eine Verbesserung der Sicherheit der Bahnreisenden, da der der jetzige Brückenquerschnitt eine Entfluchtung der Zugteile auf der Brücke im Havariefall nicht gewährleisten kann.

 

Zwischen der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Verkehr und Wirtschaft als auch der Deutschen Bahn AG besteht Einigkeit, dass ein Erhalt der bestehenden Brücke diese Erfordernisse nicht erfüllen kann. Ob die Brücke an und für sich zu Restaurieren und Erhalten ist kann nicht mit der notwendigen Seriosität beantwortet werden. Aus diesen Gründen ist ein Versuch des Erhalts nicht zu verantworten und der Denkmalschutz muss in der Abwägung hintenanstehen.

 

Das vorgestellte Modell einer stützenfreien Stab-Bogenbrücke fügt sich jedoch durch die bauliche Dominanz nicht maßstäblich zufriedenstellend in das Stadtbild ein.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG kurzfristig weitere Planungsoptionen zur Gestaltung der Brückenanlage unter folgenden und o.g. Maßgaben zu entwickeln:

 

-          Herstellung von StVO-gerechten Radverkehrsanlagen und Fußwegen im Bereich der Brücke als auch im Umfeld auf der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee.

 

-          Beibehaltung der jetzigen durchgängigen Fahrspuren aus dem Bestand (Vierstreifigkeit), insbesondere vor dem Hintergrund der Steigerung des Busverkehrs.

 

-          Erhalt von Tempo 30 in der Stresemannstraße.

 

-          Verbesserung der jetzigen Bushaltestellen in Bezug auf die Erhöhung der Passagierzahlen und des Bustakts in Hinblick auf die Leichtigkeit der Passagierströme als auch die Verkehrssicherheit.

 

-          Integration der Gestaltungsvarianten in das Planfeststellungsverfahren.

 

-          Reduzierung der städtebaulichen Dominanz und baulichen Größe auch mit der Möglichkeit der Nutzung von Stützen an nicht störenden Stellen und ohne Fußgänger, RadfahrerInnen und den Verkehr zu beinträchtigen.

 

-          Prüfung, ob die geplanten fünf Meter hohen Lärmschutzwände in ihrer optischen Gesamtwirkung abgeschwächt realisiert werden können.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona zeitnah binnen sechs Monaten ein Beteiligungsverfahren zu initiieren, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Frage der Gestaltung der Brücke mit einzubinden als auch ein längerfristiges Verfahren zur Gestaltung des Brückenumfelds zu starten. Die Planung für die künftige Sternbrücke soll ergebnisoffen unter Berücksichtigung aller gestalterischen Alternativen und deren Vor- und Nachteilen diskutiert werden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 8.15
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Stresemannstraße Max-Brauer-Allee

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