21-0860

Neubau der Sternbrücke Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

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Gremium
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20.05.2020
Sachverhalt

Im Bezirk Altona sind die hohen Belastungen der Wohnbevölkerung in der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee durch Verkehrslärm und -abgasemissionen schon länger Thema. Bereits 2006 wurde mit der Planungswerkstatt Stresemannstraße ein Maßnahmenkatalog definiert, der auch die Lärmsanierung der Sternbrücke beinhaltete. Der Neubau dieser Brücke wurde von der Deutschen Bahn AG immer wieder ins Gespräch gebracht, nun wurde am 15.04.2020 ein in Absprache mit den städtischen Behörden verabredetes Modell im Planungsausschuss vorgestellt. Mehreren Bedenken wurde Rechnung getragen, so wurde eine Zwischenlösung für den Bauwagenplatz Zomia auf der Brammerfläche in Aussicht gestellt, auch die unter der Sternbrücke beheimateten Clubs stehen nun mit der Bahn im Gespräch. Der Neubau der Brücke eröffnet im Gegensatz zu einer Sanierung des Baudenkmals erstmalig die Möglichkeit einer Einhaltung aktueller Lärmemissionswerte. Darüber hinaus können nun ebenfalls erstmals StVO-gerechte Radverkehrsanlagen unter der Brücke geplant werden, da der Brückenpfeiler auf der Straße entfallen kann. Das vorgestellte Modell einer stützenfreien Bogenbrücke fügt sich jedoch maßstäblich nicht ins Stadtbild ein, darüber hinaus fehlen nachvollziehbare Verkehrsplanungen für das Umfeld. Auch wurde bei der Auswahl des Modells offenbar von einer Erweiterungen der Verkehrflächen in der Stresemannstraße auf 26,5 m und auf 23,5m in der Max-Brauer-Allee ausgegangen, die nicht mehr zeitgemäß sind und sich mittelfristig nur dann verwirklichen ließen, wenn ein Teil der gründerzeitlichen Wohnbebauung auf der Südseite der Stresemannstraße abgerissen würde.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Senat und die beteiligten Behörden (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Behörde für Inneres und Sport (BIS) und Behörde für Umwelt und Energie (BUE)) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, eine Verkehrsentwicklungsplanung für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) unter intensiver Abstimmung und Beteiligung der Bezirke, Nachbarkommunen der Metropolregion und der Öffentlichkeit zu erarbeiten, die geeignet ist, den im von der FHH vergebenen Gutachten von SBI Beratende Ingenieure für Bau - Verkehr - Vermessung GmbH 4/19 zur Verkehrsentwicklung im östlichen Altona prognostizierten erheblichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs (MIV) – allein 8000 Kfz/d mehr bis 2030 im östlichen Teil der Stresemannstraße – entgegenzuwirken. Dazu sind sowohl städtebauliche als auch verkehrsplanerische Instrumente einzusetzen, die geeignet sind, zu einer Begrenzung der PkwVerkehrsnachfrage beizutragen. Die im Gutachten benannten Wohnungsbauvorhaben sind in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona auf Möglichkeiten weiterer Begrenzung motorisierter Neuverkehre in die Betrachtung einzubeziehen.

 

  1. Die beteiligten Fachbehörden (BWVI, BIS, BSW und Behörde für Kultur und Medien (BKM)) gemäß § 27 BezVG sowie das Bezirksamt nach § 19 BezVG werden aufgefordert, den Bebauungsplan Altona-Altstadt ... mit dem Ziel zu erneuern, den gründerzeitlichen Altbaubestand auf der südlichen Seite der Stresemannstraße ab der Mistralstraße nachhaltig zu sichern. Dazu ist vom Leitbild einer Verbreiterung der Verkehrsfläche auf 26,5 m abzurücken, die aller Voraussicht nach auf Jahrzehnte hinaus nicht realisiert werden kann, und die Ausweisung als Verkehrsfläche im Bebauungsplan entsprechend zu begrenzen. Es ist zu prüfen, ob der Straßenzug gänzlich oder in Teilen in die städtebauliche Erhaltensversordnung aufgenommen werden kann oder darüber hinaus Denkmalwürdigkeit besteht. Auch für die Max-Brauer-Allee ist zwischen Sternbrücke und Schulterblatt die Begrenzungslinie der Verkehrsflächen zu überprüfen, um hier mehr Bebauung zu ermöglichen.

 

  1. Der Senat und die beteiligten Fachbehörden (BWVI, BSW, BUE, BKM) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten,

 

  1. um das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Sternbrücke auszusetzen oder in wesentichen Teilen umzugestalten. Ziel soll es sein, an Stelle des vorgestellten Modells einer 108 m langen stützenfreien Bogenbrücke Alternativen darzustellen, die sich besser in das Stadtbild einfügen. Ein Gestaltungswettbewerb ist vorzusehen. Dabei sind die Modelle mit Verkehrsplanungen der Kreuzung und des weiteren Umfeldes beider Hauptverkehrsstraßen zu verknüpfen, die insbesondere die Förderung von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr im Zusammenhang mit dem Neubau nachvollziehbar machen. Der Erhalt von Tempo 30 im gesamten bisherigen Abschnitt der Stresemannstraße ist zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen.
  2. zu überprüfen, ob tatsächlich – ausgehend von der Gesamtlärmbelastung – fünf Meter hohe Wände auf dem Brückenbauwerk notwendig sind, um einen Vollschutz vor Lärmemissionen zu gewährleisten. Die Gesamtlärmbelastung mit Berücksichtigung des Straßenlärmes – auch entsprechend der Prognosen – ist daher zu berechnen, mögliche Alternativen sind darzustellen.

 

  1. Der Bezirksversammlung Altona ist zu berichten.

 

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