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Neuaufstellung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.10.2023
Sachverhalt

Die Regionalplanung Schlewsig-Holstein (SH) plant die Neuaufstellung der Regionalpläne (RROP)r die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Umlandbeteiligung bittet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen um Stellungnahme zu dem an Hamburg angrenzenden Planungsraum III. Dieser umfasst neben dem an Altona angrenzenden Kreis Pinneberg die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

 

Die Neuaufstellung des Regionalplans legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht. Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten festgelegt werden. Die relevanten Informationen werden unter https://www.bolapla-sh.de durch das Innenministerium Schleswig-Holsteins bereitgestellt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 27.10.2023 um Stellungnahme gebeten.Nach Prüfung der Unterlagen durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes kann festgestellt werden, dass die Planung inhaltlich weitgehend dem aktuell gültigen Plan entspricht, aber klarer gefasst wird:

 

  • Die Abgrenzung der beiden Siedlungsachsen Wedel und Pinneberg-Elmshorn, die an den Bezirk Altona grenzen, werden bestätigt und etwas konturierter dargestellt. Außerhalb der Siedlungsachsen sind die Freiflächen überwiegend als Flächen für Erholung und bzw. als Regionaler Grünzug ausgewiesen.
  • Das Wedeler Autal (ist in Schleswig-Holstein als FFH-Gebiet ausgewiesen) bildet das Herzstück des „Regionalparks Wedeler Au“, der als Kernbereich für Erholung berücksichtigt und zu erhalten ist. Konkretisiert wurde, dass innerhalb der Ortschaften freizuhaltende Räume als Grünzäsuren ausgewiesen sind.
  • Weiterhin ist das Vorhaltungsgebiet für oberflächennahen Rohstoffabbau nordwestlich Waldenau auf Appener Gebiet in seinem Umfang deutlich reduziert worden.
  • In Bezug auf verkehrliche Belange ist der Ausbau der Bahnstrecke Pinneberg-Elmshorn zur besseren Anbindung an die Hamburger Innenstadt vorgesehen, und die Entwicklung hochwertiger Radschnellwegverbindungen (hier insbesondere Radschnellweg Hamburg-Elmshorn) soll fortgeführt werden.

 

Das Bezirksamt (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

-          Gesamtübersicht des Regionalplans Planungsraum III in Schleswig-Holstein, Entwurf 2023

-          Ausschnitt des Regionalplans im Planungsraum III in Schleswig-Holstein, Entwurf 2023

-          Ausschnitt des Regionalplans Schleswig-Holstein aus 1998