20-5341

Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (OKJA) und Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAE) Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Zur Deckung der Tarifkostensteigerung 2018 und unterjähriger Mehrbedarfe/ Notfallmaßnahmen, ist es erforderlich zur Verfügung stehende Mittel aus den Rahmenzuweisungen OKJA im Kontenbereich „Kosten aus Verwaltungstätigkeit“ sowie aus der Rahmenzuweisung SAE aus dem Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in die RZ OKJA in den Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ umzuschichten.

 

Zur Deckung der entstandenen Mehrbedarfe der RZ OKJA in he von insgesamt 171.544,55 Euro sind folgende Umschichtungen zugunsten des Kontenbereiches „Kosten aus Transferleistungen“ erforderlich (siehe Anlage, Tabellen zur Nachspezifikation RZ SAE und RZ OKJA):

 

Rahmenzuweisung

Kontenbereich

he

SAE

Kosten aus Transferleistungen (Ermächtigungsübertrag 2017)

69.283,41 Euro

SAE

Kosten aus Transferleistungen (Mittel 2018)

46.000,00 Euro

OKJA

Kosten aus Verwaltungstätigkeit

56.261,14 Euro

zugunsten RZ OKJA

Kosten aus Transferleistungen

171.544,55 Euro

 

Ab einem Umschichtungsvolumen von 5 % des Ansatzes der abgebenden Rahmenzuweisung hat auch die jeweilige Fachbehörde zuzustimmen. Die für die Rahmenzuweisung zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat den Umschichtungen am 18.09.2018 zugestimmt.

 

 

Anhänge

Tabelle/Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (OKJA),

Tabelle/Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben sozialräumliche Angebote  der Jugend- und Familienhilfe (SAE)