Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (OKJA) und Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAE) Beschlussempfehlung des Amtes
Zur Deckung der Tarifkostensteigerung 2018 und unterjähriger Mehrbedarfe/ Notfallmaßnahmen, ist es erforderlich zur Verfügung stehende Mittel aus den Rahmenzuweisungen OKJA im Kontenbereich „Kosten aus Verwaltungstätigkeit“ sowie aus der Rahmenzuweisung SAE aus dem Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in die RZ OKJA in den Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ umzuschichten.
Zur Deckung der entstandenen Mehrbedarfe der RZ OKJA in Höhe von insgesamt 171.544,55 Euro sind folgende Umschichtungen zugunsten des Kontenbereiches „Kosten aus Transferleistungen“ erforderlich (siehe Anlage, Tabellen zur Nachspezifikation RZ SAE und RZ OKJA):
Rahmenzuweisung |
Kontenbereich |
Höhe |
SAE |
Kosten aus Transferleistungen (Ermächtigungsübertrag 2017) |
69.283,41 Euro |
SAE |
Kosten aus Transferleistungen (Mittel 2018) |
46.000,00 Euro |
OKJA |
Kosten aus Verwaltungstätigkeit |
56.261,14 Euro |
zugunsten RZ OKJA |
Kosten aus Transferleistungen |
171.544,55 Euro |
Ab einem Umschichtungsvolumen von 5 % des Ansatzes der abgebenden Rahmenzuweisung hat auch die jeweilige Fachbehörde zuzustimmen. Die für die Rahmenzuweisung zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat den Umschichtungen am 18.09.2018 zugestimmt.
Tabelle/Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (OKJA),
Tabelle/Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAE)