21-0851

Mobilität für den Schulcampus Struenseestraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.03.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 13.7
25.05.2020
20.05.2020
18.05.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.03.2020 stellvertretend r die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0771 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 30.04.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die städtebaulichen sowie hochbaulichen-freiraumplanerischen Planungen zum neuen Campus Struenseestraße wurden in einem wettbewerblichen Verfahren im Einvernehmen mit SBH | Schulbau Hamburg (SBH), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und dem Bezirk Altona entwickelt. Sowohl bei der Erstellung der Entwurfsvorgaben sowie bei der Bewertung der Planung wurden bereits im Vorfeld die verkehrlichen Belange durch die zuständigen Fachabteilungen, Träger öffentlicher Belange und durch Gutachter begleitet. Die weitere Planung wird durch einen externen Verkehrsplaner bezüglich der Baulogistik – insbesondere der Verkehrsplanung - begleitet. Die Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und dem Bezirksamt Altona hinsichtlich der Schnittstellenplanung zum Anschluss des Schulcampus an die Königstrasse erfolgen planungsbegleitend.

Aufgrund der räumlichen Dichte und der hohen Anzahl von Menschen, die täglich die Schulen und den Campus aufsuchen werden, hat das Thema Mobilität und die verkehrliche Einbindung des Schulcampus in die bestehende städtebauliche Struktur, einen sehr hohen planerischen Stellenwert und wurde in dem Neubauentwurf optimal umgesetzt.

Die Vorgabe der Bezirksversammlung bzgl. der Planung einer maximalen Anzahl von Abstellplätzen für Fahrrädern, ggf. auch zu Lasten von PKW-Stellplätzen, wird bei der Überarbeitung des Wettbewerbentwurfs berücksichtigt und im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nachgewiesen. Der Entfall der bisher vorgesehenen PKW-Stellplätze im Bereich der Dreifeldsporthalle kann bereits jetzt bestätigt werden.

Die hohen Anforderungen an das Schulgelände bzgl. der vielfältigen Nutzungen im Freibereich – wie Schulhoffläche, Außensportanlagen, Wegeverbindung zwischen Königstraße und Struenseestraße sowie Ver- und Entsorgung usw. – begrenzt die zur Verfügung stehenden Abstellflächen für Fahrräder auf dem Schulgelände. Die vorliegende Planung hat demnach bereits mögliche Abstellflächen für Fahrräder außerhalb des Schulgrundstücks – auf bezirklichen Flächen – vorgesehen. SBH empfiehlt diesbezüglich die Ausführung der vorliegenden Planung nach Zustimmung und mit Kostenübernahmeerklärung des Bezirksamtes Altona.

 

SBH bindet die zukünftigen Nutzer – die Grundschule Ganztagsschule an der Elbe wie auch die zwei Gymnasien Struensee Gymnasium und Deutsch Französisches Gymnasium – seit Beginn der Neubauplanung zum Schulcampus Struenseestraße ein. In der sogenannten Phase 0 wurden die Nutzervorgaben – durch Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer - definiert; diese bilden die Grundlage für den architektonischen Entwurf. Die Nutzer werden weiterhin projektbegleitend beteiligt. Die pädagogisch-inhaltliche Konzeption und Ausrichtung obliegt den einzelnen Schulen bzw. wird durch die Behörde für Schule und Berufsbildung verantwortet.

 

Die Erreichbarkeit des Schulcampus durch nicht motorisierten Verkehr ist angesichts der unmittelbaren Nähe zur S-Bahn Königstraße und Buslinien sicher gestellt.

Die fußläufige und radfahrtechnische Anbindung – auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler – wurde bereits in der Vergangenheit umgesetzt und soll durch den Umbau der Königstraße und die Einrichtung einer „Veloroute“ weiter ausgebaut werden. Die übergeordneten Angebote im Rahmen des öffentlichen Personennahverkers (ÖPNV) und des Radverkehrs sollen hamburgweit verbessert werden.

SBH berücksichtigt die verkehrstechnischen notwendigen Anforderungen – auch in Hinblick auf eine barrierearme bzw. -freie Freianlagengestaltung – bei den Planungen zum Schulcampus Struenseestraße. Der Wettbewerbsentwurf hat planerische Lösungen für die bezirklichen Flächen im Bereich der Sackgasse Struenseestraße formuliert, die sowohl die Vorgaben der Nutzer aus dem Jugendclub, wie auch die verkehrstechnischen Anforderungen berücksichtigt.

 

Die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Station Königstraße haben, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, insbesondere dem Schulcampus und dem Bezirksamt Altona, während der Wettbewerbsverfahren zu den Schulbauten geruht. Nach deren Abschluss hat die Deutsche Bahn AG (DB) nun Klarheit über mögliche Standorte für den Aufzug an der Station und nimmt die Planungen entsprechend wieder auf.

Bis zur Realisierung sind neben den internen Vor- und Entwurfsplanungen, insbesondere ein eisenbahnrechtliches Planverfahren und Abstimmungen zur Bautechnologie, um den laufenden S-Bahn-Betrieb möglichst wenig zu behindern, sowie die Vergabe und Durchführung der eigentlichen Bauleistungen erforderlich.

Diese Planungsschritte können nicht weiter beschleunigt werden. Die DB strebt eine möglichst zügige Realisierung der Maßnahmen im Jahr 2022 an.

 

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