20-4325.2

Mittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit im Bezirk Altona Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2017 (Drs.: 20-4036) Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Sachstand zum Krisentopf und dessen Verwendung:

Bis 2009 gab es eine Förderung durch die Bezirksversammlung für die Krisenhilfe in der Straßensozialarbeit. Nach der Einstellung des Krisentopfes hat die Straßensozialarbeit Mittel für einen Krisentopf weitestgehend aus dem vorhandenen Sachmitteletat finanziert. Aufgrund gestiegener Kosten im laufenden Dienstbetrieb ist die Aufrechterhaltung des Krisentopfes  nicht mehr möglich.

 

Im Einzelnen:

Im Rahmen der niedrigschwelligen Arbeit der Straßensozialarbeit war der Krisentopf ein effektives Mittel, Menschen ohne oder mit geringem Einkommen:

 

  • Nahrungsmittel für den Alltag in Ausnahmesituationen sicherzustellen,
  • Fahrgeld auszuhändigen,
  • Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen zu übernehmen,
  • Hygienemittel zu kaufen,
  • Unterwäsche anzuschaffen
  • Schulmaterial, Ausstattung für Schul- und Ferienreisen zu kaufen,
  • Rezeptzuzahlungen oder Arzneimittel zu finanzieren (fehlende Krankenversicherung)
  • Niedrigschwellig mit kleinen Geldbeträgen unmittelbar und unbürokratisch in prekären Lebenssituationen zu helfen.

 

Der Krisentopf wurde eingesetzt, um die Hilfebedürftigen in den o.a. Fällen zu unterstützen. Es wäre aus Sicht des Bezirksamtes wünschenswert, wenn der Krisentopf mit Mitteln der Politik sichergestellt werden könne, um den beschriebenen Hilfebedarf in 2018 abdecken zu können.

 

Zu den Standorten der Straßensozialarbeit und deren Bedarfen:

Die Straßensozialarbeit Ottensen betreut nicht nur Jugendliche, sondern auch ältere Klientinnen, häufig mit Kindern, für sie werden Krisenhilfen auch zur Familienunterstützung eingesetzt: wie Schulmaterial, anteilig Schul- und Ferienreisen, da die zu beantragenden Kontingente oft nicht ausreichend sind. Dies trifft häufig bei Familien ein, die von Obdachlosigkeit bedroht sind durch z.B. Mietschulden.

 

Die Bewohner des Bauwagenplatzes Gaußstraße und des Rondenbargs (ca. 80 Personen) benötigen in der kalten Jahreszeit Schlafsäcke, warme Kleidung und Lebensmittel zur Gesunderhaltung. Dazu kommen Jungerwachsene und ältere Menschen (pro Jahr ca. 60 Personen, die als „Durchreisende“ zu bezeichnen sind und kurzfristige Unterstützungsleistungen benötigen (eine warme Mahlzeit erhalten, Wäsche waschen in den Räumen der Straßensozialarbeit, Kleidung und  Schlafsack benötigen).

Es werden pro Jahr 4.000 Euro benötigt.

 

Die Straßensozialarbeit Osdorf und Lurup berät und betreut z.T. Klienten mit Kindern im Kleinkind oder Grundschulalter und so werden Mittel der Krisenhilfe auch zur Familienunterstützung eingesetzt. Finanzielle Hilfe wird oft notwendig bei der Beschaffung von Schulmaterial, Unterstützung bei Schul- und Ferienreisen, Passbeschaffung und Fahrtkosten, da die zustehenden SGB 2 Mittel oft nicht ausreichend sind. Dies trifft häufig bei Familien zu, die von Obdachlosigkeit aufgrund von Mietschulden oder sonstigen Verpflichtungen bedroht sind. Ansonsten sind alle o.a. Gründe für die Krisenhilfe benannt. Die Straßensozialarbeit unterstützt in der Krise ca. 15 Personen in der Woche, wobei in der Regel mit den Personen die Nahrungsmittel eingekauft werden oder kleine Geldbeträge von 10 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Es werden für beide Standorte insgesamt 1.500 Euro pro Jahr benötigt.

Straßenpflaster unterstützt bei Fahrtkosten zu Bewerbungen und Ämtergängen/Gebühren für Dokumente, wie o.a. Hygieneartikel für viele Obdachlose sind immer vorrätig, ebenso Kleidungsstücke, die z.T. neu angeschafft werden (Unterwäsche und Socken). Im Durchschnitt werden ca. 15-20 Personen monatlich in Krisen beraten, unterstützt und begleitet.    

Die Krisenhilfen werden auch für die Bewohner des Holstenkamps (Holstenpunx und weitere Bewohner des Hauses in der Krisenwohnung) eingesetzt.  Zurzeit leben am Hostenkamp ca. 20 junge Menschen, die in Krisen einen finanziellen Unterstützungsbedarf haben.

Es werden für den Standort 2.500 Euro benötigt.

 

Grundsätzlich dient die Unterstützung nicht zur Aufstockung von Leistungen, sondern ausschließlich zur Abwendung von akuten Krisen.

Die Zahlen zu den betreuten Personen in Krisen sind Schätzungen, da nicht jede Unterstützung pro Person erhoben wird.

 

Die Verwendung des Geldes wird durch einen Sachbericht der Straßensozialarbeit am Ende des Jahres dem Jugendhilfeausschuss dargelegt.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r das Jahr 2018 wird der Straßensozialarbeit Altona ein Krisentopf in Höhe von 8.000 Euro aus den Anreiz- und Fördersystemen konsumtiv zur Verfügung gestellt.

 

 

Anhänge

Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2017 (Drs.: 20-4036)