Mitteilungsdrucksache über die geplanten Ersatzmaßnahmen für die Baumfällungen im Brachvogelweg Mitteilngsdrucksache des Amtes
Der Bauantrag A/WBZ/10645/2018 „Neubau einer Kindertagesstätte für die Betreuung von Krippen- und Elementarkindern (mit max. 124 Betreuungsplätzen), einschl. Tiefgarage und Schwimmbecken (als ausschließliche Eigennutzung als Nebenanlage der Kita) im Kellergeschoss“ im Brachvogelweg 17 wurde am 04.03.2020 genehmigt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO, welches u.a. auch die Prüfung des Baum- und Naturschutzes beinhaltet.
Das beantragte Vorhaben ist plankonform mit dem Bebauungsplan Lurup 56 mit den Festsetzungen: Fläche für den Gemeinbedarf "Kindertagesheim", II, Grundflächenzahl (GRZ) 0,5, Geschossflächenzahl (GFZ) 0,9.
Nach § 4 der Baumschutzverordnung wurde die Ausnahmegenehmigung für die Fällung von 44 Bäumen erteilt. Die Fällungen sind zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich. Für die Fällung von sieben weiteren Bäumen auf dem Grundstück außerhalb der Baumaßnahme wurde keine Genehmigung erteilt. Diese Bäume müssen erhalten bleiben.
Als Ersatz für die entfernten Gehölze wurden die Neupflanzung von 10 großkronigen Laubbäumen sowie mind. 50 m Hecken an geeigneter Stelle auf dem Grundstück gefordert.
Das Bauvorhaben wurde zweimal im Bauausschuss sowie im Hauptausschuss beraten. Der Beschluss des Hauptausschusses stellvertretend für die Bezirksversammlung, den Bauantrag negativ zu bescheiden, wurde vom Senat aufgehoben.
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