Mitteilung über die Verwendung der Mittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit Altona im Jahr 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 04.02.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2
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Bezirksamt Altona Fachamt Jugend- und Familienhilfe |
Krisentopf der Straßensozialarbeit |
12.000 Euro aus den Anreiz- und Fördersystemen konsumtiv |
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3-21103010-510001.05 |
BV Förderfonds |
Aufwendungen Transferleistungen an Dritte - ohne öffentlicher Bereich |
Den drei Dienststellen der Straßensozialarbeit (StraSo) im Bezirk Altona standen im Jahr 2025 anteilig, von der Politik genehmigte Krisenhilfe-Mittel von insgesamt 12.000 Euro zur Verfügung.
Die Krisenmittel ermöglichen, dass die Straßensozialarbeiter:innen Menschen ohne oder mit geringem Einkommen, niedrigschwellig, unmittelbar und unbürokratisch in prekären Lebens-situationen unterstützen können.
Grundsätzlich dient die Unterstützung nicht zur Aufstockung von Leistungen, sondern ausschließlich zur Abwendung von akuten Krisen.
Die Mittel wurden wie nachfolgend aufgeteilt, vollumfänglich verbraucht.
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StraSo 1 Ottensen |
5.000,00 Euro |
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StraSo 2 Altona Altstadt / Altona Nord |
3.000,00 Euro |
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StraSo 3 Osdorf / Lurup |
4.000,00 Euro |
Gesamt: |
12.0000,00 Euro |
Berichte/ Stellungnahmen 2025 der einzelnen Dienststellen
StraSo Ottensen
Im Rahmen der niedrigschwelligen Arbeit der Straßensozialarbeit ist der Krisentopf ein profanes Mittel, Menschen ohne, oder mit geringem Einkommen, niedrigschwellig, unmittelbar und unbürokratisch in prekären Lebenssituationen zu helfen.
Der Krisentopf wurde eingesetzt, um in begründeten Fällen, den Hilfebedürftigen zu Nahrungsmitteln zu verhelfen, Rezeptzuzahlungen oder Arzneimittel zu kaufen, wenn diese nicht, oder noch nicht krankenversichert waren,ihnen Fahrgeld auszuhändigen, um ihnen das Schwarzfahren zu ersparen, Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen oder sonstigen Dokumenten oder Bescheinigungen zu bezahlen.
Entgegen den üblichen Abrechnungsverfahren der Straßensozialarbeit, welche nur über aufwendige und hochschwellige Abrechnungsverfahren vorgenommen werden können, konnte über die Krisenhilfe schnell, niedrigschwellig, punktgenau und unbürokratisch geholfen werden.
StraSo 2 Altona Nord/Altstadt
StraSo 2 hat im Berichtszeitraum 2025 Krisenmittel i.H.v. 3000 Euro für die Unterstützung für Jugendlichen und Jungerwachsenen verwendet. Vornehmlich für folgende Ausgaben:
- Lebensmittelgutscheine von Aldi
- Hygienegutscheine von Budni
- Zahlungen von Gebühren (Pass und Personalausweis, Ummeldungen, Wohnberechtigungsschein (WBS), Dringlichkeitsschein, Dringlichkeitsbestätigung, Schufa, Standesamt, Beglaubigungen, Ausdruck Kontoauszüge)
- Unterstützung von Mietzahlungen zur Vermeidung von Wohnungsverlust
- Faxkosten Gerichtsschreiben, Kopien
- HVV – Bezahlkarten
- Medikamente und Rezeptgebühren
Mit Krisenmitteln unterstützt StraSo 2 Menschen in existenziellen Notlagen. Oftmals wenden sich die Klient:innen hilfesuchend an die StraSo, wenn die staatlichen Transferleistungen am Monatsende aufgebraucht sind. Weiter unterstützt die StraSo Klient:innen, die noch nicht im Leistungsbezug stehen bzw. die Antragstellung noch läuft.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Anzahl der jungen wohnungslosen Menschen.
StraSo Osdorf und Lurup
In den beiden Standorten werden die Krisenmittel vorwiegend für Lebensmittelgutscheine und der Beschaffung von Fahrkarten, Gebühren für Ausweise, das Besorgen von Kontoauszügen, Wohnberechtigungsscheine und ggf. für Kleidung o.ä. ausgegeben.
Im Jahr 2025 wird eine dramatische Entwicklung in der Bearbeitung von Anträgen beim Jobcenter Osdorf gesehen, als auch die zunehmende Verarmung durch die Verteuerung der Lebensmittel.
Im Jobcenter kommt es oftmals zu massiven Verzögerungen, die zur Folge haben, dass es zu Wohnungskündigungen kommt und die Grundbedürfnisse der Klient:innen nicht gestillt sind, was wiederum starke psychische Belastung mit sich bringt.
Ohne Leistungsbescheid ist eine Anmeldung bei der Tafel nicht möglich und in diesem Zwischenzustand ist die Krisenhilfe unerlässlich und wird ausschließlich für Personen ohne laufenden Bezug vorgehalten.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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