20-4819

Miteinander Schulneubau in Altona realisieren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 26.04.2018 die als Anlage beigefügten Drucksachen 20-4743, 20-4763, 20-4746 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat sich in seiner Sitzung vom 14.05.2018 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, der Drucksache 20-4743 mit dem wie folgt geänderten Beschlusstext zuzustimmen:

 

  1. Das Bezirksamt und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) werden gemäß § 19 und § 27 BezVG aufgefordert, mit dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) gemeinsam mögliche Flächen/Standorte im Altonaer Kerngebiet für künftigen Schulbau zu finden. Dabei wird der LIG bzw. die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) aufgefordert, die dramatische Situation der Schulstandorte anzuerkennen und dieser oberste Priorität einzuräumen.

 

  1. Schulbau Hamburg und die BSB werden gemäß § 27 BezVG ausdrücklich aufgefordert, Bauverzögerungen an allen Altonaer Standorten dem Planungsausschuss, dem Ausschuss für Kultur und Bildung und der Schulöffentlichkeit unverzüglich bekannt zu geben.

 

  1. Die BSB wird nach § 27 BezVG gebeten, die vorhandenen Optionen für den Betrieb des Struensee Gymnasiums und der Ganztagsschule an der Elbe in den kommenden Jahren des Schulbaus zu prüfen und sachgerecht zu entscheiden (z.B. Verbleib am Standort, Umzug in die Wohlwillstraße, bzw. in die Carsten-Rehder-Straße, Umzug an einen anderen Ort, Aufnahme nur weniger neuer Klassen für die Zeit des Umzugs).

 

  1. Die BSB soll Ihren Abwägungsprozess sowie die daraus resultierende Entscheidung dem Ausschuss für Kultur und Bildung (und der Öffentlichkeit) zeitnah vorstellen.

 

  1. Die BSB wird weiterhin nach § 27 BezVG gebeten, in den Entscheidungsprozess die besonderen Konzepte beider Schulen für den Ganztagsbetrieb, aber auch das Prinzip des Lernbüros und der offenen Lernlandschaften vorrangig einfließen zulassen.

 

  1. r die Übergangsstandorte soll hierbei zeitnah dargelegt werden, wie und in welchem Zeitplan diese Konzepte umgesetzt werden können und welche baulichen Maßnahmen hier gegebenenfalls veranlasst werden müssen. Sollte es hierbei zu Abweichungen der von der BSB angekündigten Maßnahmen kommen, sollen diese transparent und unverzüglich den Gremien der Bezirksversammlung Altona sowie der Schulöffentlichkeit bekanntgegeben werden.

 

  1. Die BSB wird nach § 27 BezVG aufgefordert, unverzüglich ihre Entwicklungsvorstellungen (Neufassung des Schulentwicklungsplanes) für die verschiedenen Schulformen im Bezirk Altona der Bezirksversammlung Altona und den vorgesehenen Gremien vorzustellen, damit die notwendige Kritik ermöglicht wird und Korrekturen an Vorgaben, im Sinne der Bewohner des Bezirkes, möglich werden.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird nach § 19 BezVG aufgefordert, unverzüglich die Planungsvorstellungen des Bezirkes für die Sicherung von Schulstandorten und anderen sozialen Infrastrukturflächen der Bezirksversammlung Altona vorzustellen.

 

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