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Metrobuslinie 1 – Anbindung des Marion Dönhoff Gymnasiums mit regulären Bussen wiederherstellen Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.01.2026 Hauptausschuss Ö 3

Sachverhalt

Bis mindestens Ende 2026 wird der Sülldorfer Kirchenweg zwischen Fruchtweg und Babendiekstraße umgebaut. Die Busanbindung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist durch die Ersatzbuslinie 188 nicht hinreichend gewährleistet. Die Ersatzbusse im Bergziegenformat fahren nur alle 20 Minuten. Bereits im Mai teilte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mit, dass für eine Ausweitung dieses Angebotes der VHH keine weiteren Kleinbusse des eingesetzten Fahrzeugtyps zur Verfügung stünden.

Daher kommt als Lösung in Betracht, die Metrobuslinie 1 nah um den lldorfer Kirchenweg durch Wohnstraßen im Umfeld des Marion Dönhoff Gymnasiums umzuleiten, beispielsweise durch die Straßen Babendiekstraße, Eichengrund, Siebenbuchen, Sülldorfer Heideweg und Forsteck. Diese Straßen verfügen in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen über ausreichend Platz, damit auch Gelenkbusse abbiegen können. Um die Ersatzbuslinie 188 zur Anbindung des Friedhofs Blankenese noch vor Fertigstellung von Bauabschnitt 3 gegebenenfalls entfallen lassen zu können, ist zusätzlich zu prüfen, ob das Abbiegen mit Gelenkbussen vom Sülldorfer Kirchenweg in die Straße Blütenweg und anders herum sicher möglich ist.

Nur in der Straße Siebenbuchen zwischen Eichengrund und Sülldorfer Kirchenweg ist die notwendige Begegnungsbreite von 5,90 m durchgehend nicht gegeben. Um hier dennoch einen Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen, kann eine Ausweichstelle auf dem Parkstreifen auf Fahrbahnniveau ungefähr im Bereich der Hausnummern 5 bis 9 geschaffen werden.

Gemäß Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vom 21.11.2025 (Drs. 22-1600), mehr als sechs Wochen nach dem Beschluss des Hauptausschusses vom 14.08.2025 (Drs. 22-1260), ist eine Führung der Metrobuslinie 1 nah am bisherigen Linienweg möglich. Es würden angeblich temporär bis zu 250 Pkw-Stellplätze auf den Fahrbahnen entfallen, da für die Busumleitung ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet werden müsste.

Die überschlägige Berechnung in vorgenannter Drucksache zu den potentiell entfallenden Pkw-Stellplätzen auf den von der Umleitung betroffenen Fahrbahnen (1375 m / 5,5 m = 250 Pkw) ist zwar nachvollziehbar, aber entspricht nicht der Realität. Nach eigenen Zählungen der Antragsteller:innen wären je nach Umleitungsverlauf lediglich 60 bis 100 Pkw betroffen. Festzustellen ist überdies, dass die Halteverbotsstrecken überwiegend bereits für die Ersatzbuslinie 188 eingerichtet worden sind und im Sülldorfer Mühlenweg ebenfalls Halteverbotsstrecken eingerichtet wurden, ohne hierfür einen politischen Beschluss vorauszusetzen. Zudem ist festzustellen, dass das Hamburger Parkplatzmoratorium nicht für temporäre Maßnahmen aufgrund von Bauarbeiten gilt.

Mit Schreiben vom 11.11.2025 hat der Elternrat erneut auf die Problematik hingewiesen: „Die Busse der Linie 188 sind deutlich kleiner und können die große Zahl an Fahrgästen insbesondere zu Schulbeginn nicht aufnehmen. Viele Schülerinnen und Schüler müssen daher zu Fuß zum Gymnasium laufen, häufig bei Regen oder Dunkelheit, ohne ausreichenden Wetterschutz. Durch das notwendige Umsteigen und die unzureichende Taktung entstehen regelmäßig Verspätungen und Unterrichtsausfälle. Insgesamt bedeutet die derzeitige Regelung eine erhebliche Belastung und ein Sicherheitsrisiko auf dem täglichen Schulweg.“

Gemäß Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gegenüber dem Abendblatt vom 22.12.2025 besteht eine Zuständigkeit für die Busumleitung bei der Polizei und dem Bezirk Altona. Nach Auskunft des Bezirksamts sollte die Politik eine Entscheidung treffen.

Eine hohe Dringlichkeit besteht weiterhin aufgrund der jeden Tag betroffenen Schüler:innen, welche mit unzureichender Buskapazität unzuverlässig und in der Folge durch zunehmende Elterntaxis unsicher zur Schule kommen.

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben und der Straßenverkehrsbehörde eine Umleitung der Metrobuslinie 1 durch die Wohnstraßen nah am Sülldorfer Kirchenweg auszuweisen und zeitnah umsetzen, um eine gute und sichere Erreichbarkeit des Marion Dönhoff Gymnasiums mit dem Personennahverkehr auch ohne Ersatzbuslinie zu ermöglichen. Hierfür sollen ausdrücklich auch Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn oder auf den Nebenflächen bis zum Abschluss der Bauarbeiten im Sülldorfer Kirchenweg entfallen. Dort wo es erforderlich ist, wie in der Straße Siebenbuchen zwischen Sülldorfer Kirchenweg und Eichengrund, ist eine temporäre Ausweichstelle für den Begegnungsverkehr auf der Nebenfläche herzustellen.
  1. Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG mit Nachdruck auf, die Metrobuslinie 1 während des Umbaus des Sülldorfer Kirchenwegs durch die Wohnstraßen nah am Sülldorfer Kirchenweg umzuleiten. Hierfür sollen ausdrücklich auch Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn oder auf den Nebenflächen bis zum Abschluss der Bauarbeiten im Sülldorfer Kirchenweg entfallen.
  1. Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG auf, die vorgenannte Umleitung aus Gründen der Schulwegsicherheit mit Nachdruck zu unterstützen. Hierfür sollen ausdrücklich auch Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn oder auf den Nebenflächen bis zum Abschluss der Bauarbeiten im Sülldorfer Kirchenweg entfallen. Das Parkplatzmoratorium des Senats ist auf temporäre Maßnahmen wie Bauarbeiten nicht anzuwenden.
Petitum/Beschluss

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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.01.2026
Ö 3
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Sülldorfer Kirchenweg Babendiekstraße Sülldorfer Heideweg Sülldorfer Mühlenweg

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