20-5282

Mehr Bewohnerparken für Altona – Verfahren für Sternschanze und Ottensen beschleunigen Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache 20-5252 (Neufassung)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Die Bezirksversammlung beschließt daher:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie der Landesbetrieb Verkehr (LBV) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

1.      die laufenden Verfahren für das Bewohnerparken in der Sternschanze zu beschleunigen. Abhängig vom aktuellen Stand der Untersuchungen und Planungen soll bereits im ersten Quartal 2019 eine internetgestützte Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, wie sie für St. Pauli und Altona-Altstadt realisiert wurde. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, soll das Bewohnerparken in der Sternschanze bereits in 2019 eingeführt werden.

 

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

2.      Bewohnerparken umfasst in der Regel Zonen mit mehr als zwei bis drei Straßen und sollte im Gegenzug auch nicht zu kleinteilig geschnitten werden. Damit aber keine Ungerechtigkeiten bei der Parkplatznutzung entstehen, müssen diese Stadtteil- und ggf. Bezirksübergreifend sinnvoll geprüft und geplant werden. Aus diesem Grunde ist zu prüfen, wie ein möglichst flächendeckendes Bewohnerparken in ganz Altona (mit Ausnahme der weniger frequentierten Außenstadtteile) zeitnah eingeführt werden kann.

 

3.      in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona zu prüfen, ob das Bewohnerparken mit der Einrichtung von Ladezonen zum Be- und Entladen für Gewerbetreibende sinnvoll ergänzt werden kann, und ob solche Zonen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in besonderer Weise überwacht werden können.

 

4.      weiter zu prüfen, ob – falls nicht bereits der Fall stationsbasiertes CarSharing und E-Ladestationen von den Parkgebühren ausgenommen werden können.

 

 

Nach Punkt 4 werden folgende Punkte ergänzt:

 

5.      Die Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise in Höhe von aktuell 30,30 Euro ist auf 20 Euro abzusenken.

 

6.      Der Zeitraum der Parkraumbewirtschaftung ist von aktuell 9-2 Uhr auf 9-24 Uhr zu verkürzen.

 

7.      Die Begrenzung der Höchstparkdauer mit Parkschein auf drei Stunden ist in Parkzonen außerhalb von Geschäftsbereichen aufzuheben.

 

8.      Die bisher übertriebene Gebührenlast für Gewerbetreibende im Rahmen der Beantragung von Ausnahmeregelungen für betriebsnotwendige Fahrzeuge ist auf 120 Euro abzusenken.

 

9.      Im Rahmen der Einrichtung von Bewohnerparken muss auch die Einrichtung von Quartiersgaragen in den betroffenen Stadtteilen verstärkt geprüft werden.

 

Punkt 5 alt wird zu Punkt 10 neu

 

5. Dem Verkehrsausschuss in Altona ist laufend über die Fortschritte zu berichten.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, das Verfahren zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten.

 

 

Anhänge

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