Mehr Bewohnerparken für Altona Verfahren für Sternschanze und Ottensen beschleunigen Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (Neufassung)
Der Trend zur geringen Nutzung eigener Pkw in den zentralen Stadtteilen Hamburgs hält an – so wird auch in Altona in Stadtteilen wie der Sternschanze, Altona-Altstadt oder Ottensen weit überdurchschnittlich viel Fahrrad gefahren, zu Fuß gegangen sowie Bus und Bahn genutzt. Mit Maßnahmen wie dem Veloroutenausbau, der geplanten neuen S-Bahn Station Ottensen und immer mehr CarSharing Stationen kommen Stadt und Bezirk dieser Entwicklung entgegen und geben der neuen Mobilität den notwendigen Raum. Dennoch führen Verdichtung und die hohe Zahl an Besucher*innen hier an vielen Stellen zu Verknappung freier Parkplätze. Pendler*innen und Beschäftigte sowie Besucher*innen von Gastronomie und Kultureinrichtungen konkurrieren mit Menschen, die in den Quartieren leben, um die freien Plätze.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat Anfang September dieses Jahres das Bewohnerparkgebiet St.Pauli auch auf Altona-Altstadt in den Straßenzügen bis Stresemannstraße bzw. bis Holstenstraße und Max-Brauer-Allee ausgeweitet. Bewohner*innen könne für 30,30€ pro Jahr einen Parkausweis erhalten, alle anderen zahlen 2 € pro Stunde bei drei Stunden Höchstparkzeit. Zusätzlich wurden die Kontrollen durch den LBV verstärkt. Das Gebiet soll in der nächsten Erweiterungsstufe auch die Sternschanze umfassen. Diese Maßnahme hat den Parkdruck im Gebiet sichtlich verringert, ohne dass in den unmittelbar angrenzenden Straßen merklich Verdrängungseffekte bekannt geworden wären. Die Einführung des Bewohnerparkens in Altona kann somit als voller Erfolg gewertet werden.
Seit Bekanntwerden der Planungen wird der Ruf nach der Einführung von Bewohnerparken an vielen Stellen im Bezirk immer lauter. Neben dem bereits vorgesehenen Gebiet der Sternschanze würde Ottensen aller Voraussicht nach besonders davon profitieren. Beide Stadtteile weisen eine besonders hohe Frequentierung durch Besucher*innen und daher einen besonders ausgeprägten Parkdruck auf. Bürgerinitiativen wie „Ottenser Gestalten“ fordern ebenfalls mit großem Engagement das Bewohnerparken.
Die Bezirksversammlung beschließt daher:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie der Landesbetrieb Verkehr (LBV) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, das Verfahren zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.