Masterplan "Wildpark Klövensteen" Kleine Anfrage von Eva Botzenhart (Fraktion GRÜNE)
In der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 6.2.2018 wurde erstmals der Masterplan Wildgehege Klövensteen der Öffentlichkeit und der Politik vorgestellt. Ausweislich der Veröffentlichung vergebener Aufträge gem. § 8 BO wurde der Auftrag zu diesem Masterplan vom Bezirksamt, MR 6, in freihändiger Vergabe erteilt.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Es wurden drei Firmen aufgefordert.
1.1 Um welche drei Firmen handelt es sich?
Zu 1.1:
Die Weitergabe der in einem Vergabeverfahren nicht berücksichtigten Bieter an Ausschüsse der Bezirksversammlung oder an Ausschuss- und Fraktionsmitglieder ist nach Ansicht des HmbBfDI datenschutzrechtlich nicht zulässig (HmbBfDI, Tätigkeitsbericht 2012/2013, S. 145f.).
1.2 Nach welchen Kriterien wurden diese Firmen ausgewählt?
Zu 1.2:
Es wurde eine Markterkundung durch Internetrecherche vorgenommen, Gespräche mit Architekten geführt und anhand von Kostenwerten vergleichbarer Projekte und Referenzen.
Zu 2:
Zwei.
2.1 Welche Firma hat neben dan pearlman Erlebnisarchitektur GmbH ein Angebot abgegeben?
Zu 2.1:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.1.
2.2 Aus welchen Gründen erhielt dan pearlman Erlebnisarchitektur GmbH den Auftrag?
Zu 2.2:
Über eine Wertungsmatrix wurden die vorliegenden Angebote gewichtet.
Zu 3:
Nein.
3.1 Wenn ja, wie viele, wann und in welcher Höhe?
3.2 Gibt es weitere Dienstleister, die für ihre Mitwirkung am oder im Zusammenhang mit dem
Masterplan, Rechnungen gestellt haben?
Zu 3.2:
Nein.
3.2.1 Wenn ja, wer, wofür, wann und in welcher Höhe?
Zu 4:
ZBS hat dazu einen Vergabevermerk geliefert (siehe Anlage 1 nicht-öffentlich/vertraulich).
Zu 5:
Nein.
5.1 Wenn nein, warum nicht?
Zu 5.1:
Den Vertrag nicht ins Transparenzportal einzustellen, ist ein Büroversehen. Dies wird das Bezirksamt nun nachholen.
Zu 6:
Beteiligt waren ZBS, RA, MR-L und D4.
6.1 Wie war der Förderverein Klövensteen in dieser Vorbereitungsphase beteiligt?
Zu 6.1:
Der FV wurde lediglich über den Sachstand informiert.
6.1.1 Falls ja, warum?
6.1.2 Mit welchen Personen?
6.1.3 Wurde der Auftrag über die zentrale Beschaffungsstelle abgewickelt?
Zu 6.1.3:
Ja.
6.1.3.1 Wenn nein, warum nicht?
Zu 7:
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wurde über die Masterplanung in der Drucksachen–Nr.: 20-3353 am 07.03.2017 informiert (siehe Anlage 2).
Zu 8:
Nein.
8.1 Wenn nein, wie lautet die korrekte Darstellung?
Zu 8.1:
Sh. SKA 21/12751, Frage 6:
Die Kosten für die Erstellung des Masterplans belaufen sich auf rd. 117 Tsd. Euro. Dieser Betrag wurde aus Spenden finanziert.
Zu 9:
9.1 Wofür wurden diese Spenden verwandt? Bitte jährlich und einzeln ausweisen.
Zu 9.1:
Siehe Angaben lt. Liste zur Frage 9.
9.2 Handelte es sich bei den Spenden ebenfalls um zweckgebundene Spenden?
Zu 9.2:
Ja.
9.3 Was ist genau unter einer „zweckgebundenen Spende“ zu verstehen?
Zu 9.3:
Spenden sind Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die eine Behörde, deren Einrichtung, bestimmte Maßnahmen oder Ziele fördern wollen und dafür keine Gegenleistung erwarten (Nr. 3c. der Rahmenrichtlinie Sponsoring des Senats vom 12.11.2013). Unter einer „zweckgebundenen Spende“ ist daher eine Zuwendung zu verstehen, bei der der Spender einen konkreten Verwendungszweck für seine Zuwendung angibt. Die Zuwendung darf in diesem Fall nur für den vom Spender bestimmten Zweck verwendet werden.
Zu 10:
Ja.
10.1 Falls ja, wie beurteilt das Bezirksamt diesen Umstand im Zusammenhang mit
dem Gegenstand dieser Anfrage?
Zu 10.1:
Das Bezirksamt sieht keine Veranlassung, verwandtschaftliche Verhältnisse von Spendern des Fördervereins bei ordnungsgemäßer Abwicklung von Spendengeldern zu betrachten.
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