Masterplan "Wildpark Klövensteen" - Fragen zu Wildtieren und deren Haltung Kleine Anfrage von Eva Botzenhart (Fraktion GRÜNE)
Der vorliegende "Masterplan Wildpark Klövensteen" setzt auf eine massive Aufstockung der Tierarten und Anzahl der Tiere.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
1.4 Gibt es Aufnahmen von Fundtieren? Wenn ja, welche?
2 Wie viele Tiere wurden in den Jahren 2010 - 2017 entnommen? Bitte nach Jahren und Tierart ausweisen.
2.1 Wie viele Tiere von welcher Art wurden geschossen?
2.2 Wie viele Tiere von welcher Art sind eines natürlichen Todes gestorben?
2.3 Wie viele Tiere sind an Krankheiten gestorben oder mussten auf Grund
einer Krankheit getötet werden? Wie wurden sie getötet?
2.4 Wurden Tiere an andere Orte vermittelt oder verkauft? Wenn ja, welche und wie viele
Tiere? Wohin wurden sie vermittelt?
2.5 Wenn Tiere krankheitshalber entnommen werden mussten, was ist mit den Körpern
geschehen?
3 Was geschieht mit toten Tieren, die nicht der Fleischproduktion zugeführt werden?
3.1 Werden tote Tiere, die nicht verwertet werden, oder Teile von ihnen an die
Wildschweine verfüttert?
3.2 Wenn ja, wie viele Tiere und von welcher Tierart sind das in den Jahren 2010 –
2017 gewesen? Bitte jahresweise ausweisen.
3.3 Werden tote Tiere der Abdeckerei zugeführt? Wenn ja, welche und wie viele?
Bitte jahresweise ausweisen.
4 Wie oft im Jahr werden Tiere für die Fleischproduktion geschossen? Wie viele Tiere werden jeweils erlegt? Bitte für die Jahre 2010 - 2017 einzeln ausweisen.
4.1 Im Gebiet des Klövensteens?
4.2 Im Gehege selbst?
5 Gab es seit 2010 Kontrollen der Tierhaltung im Gehege? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?
5.1 Gab es in diesem Zeitraum Beschwerden über die Tierhaltung im Gehege? Wenn ja,
wann und durch wen erfolgte eine Überprüfung mit welchem Ergebnis?
6 Wie oft in dem Zeitraum 2010 - 2017 sind Tiere entkommen?
6.1 Welche Art und wie viele Tiere?
6.2 Wie viele Tiere konnten nicht wieder eingefangen werden?
7 Im Gehege gibt es einen falknerisch betreuten Uhu. Woher stammt dieser Vogel?
7.1 Ist dieser Vogel beringt? Wenn ja, mit welcher Nummer und wo ist er registriert?
7.2 Liegt für diese Haltungsform eine Genehmigung der BUE vor? Wenn ja, bitte
anfügen. Wenn nein, warum nicht?
8 Ist das Bezirksamt Altona der Ansicht, dass die Haltungsbedingungen der Uhus, Waschbären, Nerze und Frettchen artgerecht sind?
8.1 Wenn ja, wie ist das begründet?
8.2 Wenn nein, welche Maßnahmen sind notwendig?
8.3 Ist die Haltung von Hühnern in einer kleinen Holzbox für über 5 Wochen zum Zweck
der Zurschaustellung bei einer Werbeveranstaltung für den Masterplan im Irmgard
Greve Haus artgerecht?
8.4 Laut eines Aushanges sollten diese Hühner anschließend abgegeben werden. Warum
und wo sind diese Hühner verblieben?
9 Gibt es ausreichend große und artgerecht eingerichtete Gehegekompartimente, um Tiere im Krankheitsfall oder zum Ausführen von Unterhaltsarbeiten abzutrennen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
10 Ein Instrument zur Messung und Bewertung von Tierwohl sind die Five Freedoms (Freiheit von Hunger und Durst, Freiheit von haltungsbedingten Beschwerden, Freiheit von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten, Freiheit von Angst und Stress, Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensmuster).
10.1 Wie beurteilt das Veterinäramt Altona die Haltungsbedingungen der Tiere im
Wildgehege im Lichte dieser Kriterien?
10.2 Warum war das Veterinäramt nicht an der Entwicklung des Masterplans beteiligt?
10.3 Wie oft kontrolliert das Veterinäramt das Wildgehege?
10.4 Wenn Kontrollen erfolgen, was wird kontrolliert? Gibt es Auflagen? Wenn ja, welche?
10.5 Wenn es keine Kontrollen gibt, warum nicht?
10.6 Welche Verbesserungen in der Haltung der vorhandenen Tiere schlägt das
Veterinäramt vor?
10.7 Ist das Bejagen von Tieren im Gehege zur Fleischproduktion als artgerechte Haltung
zu bezeichnen?
11 Wie verläuft die Verarbeitung der zur Fleischproduktion geschossenen Tiere?
11.1 Wo und durch wen werden sie ausgenommen?
11.2 Dürfen auch Jagdscheininhaber, die an Jagden beteiligt, aber nicht im Forst angestellt
sind, Tiere ausnehmen?
11.3 Wer überwacht und dokumentiert die umfangreichen hygienischen Vorschriften?
11.4 Werden Proben gezogen? Wenn ja, bei welchen Tieren und auf was? Wie werden
diese Proben dokumentiert?
11.5 Gab es zwischen 2010 und 2017 Kontrollen der zuständigen Ämter? Wenn ja, durch
wen und mit welchem Ergebnis?
11.6 Ist es richtig, dass dem Forst Klövensteen Auflagen nach einer erfolgten Kontrolle
gemacht wurden? Wenn ja, welche?
11.7 Was geschieht mit den Schlachtabfällen?
11.8 Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Entsorgung nicht verwertbarer Teile?
11.9 Ist es zutreffend, dass nicht nutzbare Teile des Wildbrets vergraben wurden?
11.10 Werden Schlachtabfälle an Tiere im Gehege oder außerhalb verfüttert?
11.11Wo wird das Fleisch gelagert?
12 In der Drucksache 20-4822 wird die Frage nach einer auswärtigen Weiterverarbeitung des Wildbrets bejaht. An welchen Betrieb geht das Fleisch? Handelt es sich um einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb?
12.1 Wie wird das Fleisch dorthin transportiert? Wie oft und in welchen Mengen?
12.2 Finden dort die erforderlichen amtlichen Untersuchungen statt? Wenn ja, durch
wen? Wo ist dies dokumentiert? Wenn nein, warum nicht?
12.3 Wie viel Fleisch wird jährlich veredelt?
12.4 Welche Produkte werden gefertigt?
12.5 Welchen Wert erreichen diese Produkte im Verkauf?
12.6 Wer verkauft wo das im Klövensteen erlegte Wildfleisch?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Die außerordentliche Detaildichte hat einen beachtlich erhöhten Arbeitsaufwand ausgelöst. Diese Kapazitäten stehen daher für anderweitige Aufgaben nicht zur Verfügung.
Zu 1:
Siehe Tabelle 1.
Zu 1.1:
Siehe Tabelle 1.
Zu 1.2:
Vom Förderverein Klövensteen e.V.
Zu 1.3:
Siehe Tabelle 1.
Zu 1.4:
Ja. Ein Waschbär und ein Waldkauz.
Zu 2.1:
Siehe Tabelle 3.
Zu 2.2:
Siehe Tabelle 4.
Zu 2.3:
Siehe Tabelle 5.
Zu 2.4:
Ja. Siehe Tabelle 2. Eine Nennung der Abnehmer ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Zu 2.5:
Entweder die Wildkörper wurden bei einem Abdecker entsorgt oder zur Untersuchung und Verbleib ins Institut für Hygiene und Umwelt verbracht.
Zu 3:
Diese Tiere werden entsorgt.
Zu 3.1:
Nein.
Zu 3.2:
Entfällt.
Zu 3.3:
Ja. Die Tiere, die nicht zu vermarkten sind, werden dem Abdecker oder dem Institut für Hygiene und Umwelt zugeführt. Siehe Tabelle 4 und Tabelle 5. Eine Differenzierung der Zahlen zwischen Abdecker und Institut ist nicht möglich.
Zu 4:
Tiere werden je nach forstlicher Notwendigkeit (Klövensteen) erlegt oder gemäß der Leitlinien zur artgerechten Haltung von Tieren (Wildgehege) entnommen.
Zu 4.1:
Siehe Tabelle 6.
Zu 4.2:
Siehe Tabelle 3.
Zu 5:
Ja. Das Amt für Verbraucherschutz sowie der Bestandstierarzt führen regelmäßig (i.d.R. 4 Mal jährlich) Kontrollen durch.
Zu 5.1:
Nein.
Zu 6.1:
In 2011 entkamen: 12 Rothirsche und 2 Nerze.
In 2013 wurde 1 Wildschwein durch Unbekannte entwendet.
Zu 6.2:
1 Nerz.
Zu 7:
Dieser Vogel entstammt der Nachzucht aus dem Uhu-Bestand der Voliere.
Zu 7.1:
Ja. Ringnummer: Z G 24,0 16 0001. Der Uhu ist bei der Behörde für Umwelt und Energie registriert.
Zu 7.2:
Nein. Eine Genehmigung für diese Haltungsform ist nicht erforderlich.
Zu 8:
Ja.
Zu 8.1:
Sämtliche Anlagen erfüllen die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren bzw. Greifvögel und Eulen.
Zu 8.2:
Entfällt.
Zu 8.3:
Ja. Über die o.g. 5 Wochen sind nacheinander insgesamt 3 Küken-Generationen gezeigt worden.
Zu 8.4:
Um diese bedrohte Hühner-Rasse möglichst nachhaltig zu sichern, ist das Ziel die Hühner an interessierte Halter abzugeben.
Zu 9:
Ja. Diese Elemente befinden sich auf dem Wildgehege-Betriebsgelände sowie an/in den jeweiligen Gehegen.
Zu 10.1:
Die Beurteilung der Haltungsbedingungen erfolgt aufgrund der Begutachtung der Tiere vor Ort anhand der Tierschutz-, Tiergesundheits-, Lebensmittel- und Tierarzneimittelvorschriften sowie der Leitlinien. Gem. § 2 TierSchG werden die Tiere angemessen ernährt, gepflegt und sind verhaltensgerecht untergebracht.
Zu 10.2:
Es besteht keine Verpflichtung das Amt im Vorwege einzubeziehen; gleichwohl wird eine Beteiligung vor der Umsetzung erfolgen.
Zu 10.3:
Das Wildgehege wird 2-bis 4-mal im Jahr kontrolliert.
Zu 10.4:
Bei den Kontrollen wird die Einhaltung der geltenden Tierschutz-, Tiergesundheits-, Lebensmittel- und Tierarzneimittelvorschriften überprüft.
Zu 10.5:
Entfällt
Zu 10.6:
Keine
Zu 10.7:
Die Haltung der Tiere im Gehege auch zur Fleischproduktion ist gesetzeskonform.
Zu 11.1:
Auf dem Wildgehege-Betriebsgelände an der Wildkammer durch Mitarbeiter des Bezirksamtes.
Zu 11.2:
Nein. Im Wildgehege findet keine Jagd statt.
Zu 11.3:
Das Amt für Verbraucherschutz.
Zu 11.4:
Bei allen Tierarten werden gemäß der risikoorientierten Probenplanung sowie bedarfsweise Verdachtsproben genommen. Ebenso beprobt der Wildzerlegebetrieb gemäß Eigenkontrollsystem.
Zu 11.5:
Das Amt für Verbraucherschutz prüft am Wildgehege, bisher ohne auffällige Ergebnisse. Der EU-zugelassene Wildzerlegebetrieb unterliegt der regelmäßigen Überwachung seines zuständigen Veterinäramtes.
Zu 11.6:
Nein.
Zu 11.7:
Diese werden entsorgt.
Zu 11.8:
Im langjährigen Mittel ca. 500 – 600 Euro jährlich.
Zu 11.9:
Im Wildgehege wird der Aufbruch entsorgt.
Zu 11.10:
Nein.
Zu 11.11:
In Kühlräumlichkeiten.
Zu 12:
Ja, der Vertragsbetrieb ist ein EU-zugelassener Wildverarbeitungsbetrieb.
Zu 12.1:
Das Fleisch wird regelhaft im Kühlfahrzeug transportiert. Mengen siehe Tabelle 3.
Zu 12.2:
Ja. Das für den Wildzerlegebetrieb zuständige Veterinäramt führt die Untersuchungen durch und dokumentiert dies.
Zu 12.3:
Gemeinsam mit dem Wildbret aus der forstlichen Jagd ca. 1.000 bis 2.000 kg netto Wildfleisch pro Jahr.
Zu 12.4:
Marktübliche Sortimente wie z.B. Rehrücken, Wildschweinkeule, Gulasch.
Zu 12.5:
Ca. 12 – 16 Euro pro kg netto.
Zu 12.6:
Die Bezirksämter Altona und Eimsbüttel, bis 2016 auch Wandsbek, verkaufen das Wildfleisch aus dem Klövensteen an ihren Verkaufsständen (im Bezirksamt Altona: Irmgard-Greve-Haus).
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.