21-0930

Leere Tische in Altonas Restaurants Jetzt das Überleben des Gastgewerbes sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 23.04.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.06.2020
08.06.2020
28.05.2020
Ö 13.17
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 23.04.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0821E beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu mit Schreiben vom 20.05.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Gastgewerbe ist von der aktuellen Corona-Krise und den erforderlichen Einschränkungen besonders stark betroffen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation steht daher im regelmäßigen Austausch mit Branchenvertretern und hat sich über den Senat bei der Bundesregierung frühzeitig für Lockerungen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund sind wir erfreut, dass seit dem 13. Mai die Möglichkeit besteht, Gaststätten unter Einhaltung von bestimmten Hygienevorschriften gem. § 13 der Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus SARS COVID 2 in der Fassung vom 12. Mai 2020 wieder zu öffnen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat hierfür Auslegungshilfen erarbeitet, die unter https://www.hamburg.de/faq-corona-gaststaetten/ einsehbar sind.

Damit ist zumindest der Startschuss für ein Wiederanlaufen des Gewerbes gefallen. Wir hoffen, dass sich die Konzepte schnell einspielen und ggf. bald weitere Lockerungen möglich sein werden. Gaststätten haben eine zentrale Aufgabe im Zusammenleben einzelner Stadtteile und für das Lebensgefühl alle Bürgerinnen und Bürger in Hamburg.

 

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