20-4116.1

Kulturstandort an der Gaußstraße erhalten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 28.09.2017 anliegende Drucksache 20-4037 beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat hierzu mit Schreiben vom 17.10.2017 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BKM unterstützt den Wunsch nach Erhalt des Kulturstandortes Gaußstraße. Sie kann jedoch der Bitte, Verhandlungen mit dem Grundeigentümer aufzunehmen, nicht nachkommen, da die BKM das Kulturprogramm von Kultureinrichtungen fördert, nicht ihren Standort.

Der Standort Gaußstraße ist nach langjährigen Verhandlungen zwischen dem Grundeigentümer und dem Deutschen Schauspielhaus über die bühnentechnischen Anforderungen und die daraus resultierende Investitionsmiete zugunsten des Standortes am Wiesendamm verworfen worden.

Aufgrund der geforderten Miethöhe für diesen kulturell interessanten Standort steht zu erwarten, dass auch andere interessierte Kultureinrichtungen, selbst wenn sie möglicherweise geringere bühnentechnischen Anforderungen haben, die Miete nicht werden finanzieren können.

Gerne unterstützt die BKM also den Bezirk bei der künftigen Entwicklung durch Vermittlung von interessierten Kultureinrichtungen und begleitende Beratung, so sich dazu die Gelegenheit ergibt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.01.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt wurde darum gebeten, sich mit dem Grundeigentümer in Verbindung zu setzen, um zu klären, wie eine weitere Standortplanung der Gaußstraße für Kulturschaffende zu realisieren ist.

Das Grundstück des Theaterareals an der Gaußstraße in Ottensen liegt im Bereich des Baustufenplans Ottensen und ist als Geschäftsgebiet nach Baupolizeiverordnung (BPVO) ausgewiesen. Eine kulturelle Nutzung der Gebäude und des Grundstücks ist im Rahmen des Planungsrechts zulässig.

Auf Grund eines noch offenen Rechtsverfahrens führt das Bezirksamt derzeit aktiv keine Gespräche mit dem Grundeigentümer. Planungs- und Baurecht geben zudem keine Möglichkeit auf die vom Grundeigentümer angestrebten  - und für Kultureinrichtungen schwer darzustellenden - Mietforderungen Einfluss zu nehmen.

Gleichwohl wird in allen Kontakten zum Grundeigentümer zum Ausdruck gebracht, dass der Bezirk ein großes Interesse daran hat, an diesem Standort kulturelle Einrichtungen zu halten und zu fördern.

 

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