21-0521

Kulturelles Leben für den Grünzug Neu-Altona Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.09.2018 (Drs. 20-5178) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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Gremium
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12.12.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.09.2018 mit Beschluss der Drucksache 20-5178 das Bezirksamt aufgefordert, im Rahmen der Neuplanung des Grünzuges Altona (südlicher Teil ab Schomburgstraße) eine Fläche zu identifizieren, die eine zeitlich begrenzte Durchführung von kulturellen Veranstaltungen infrastrukturell unterstützt. Dabei sollte eine Fläche zur Aufstellung eines Rundzeltes in der Größe von 24-28 m Durchmesser vorzusehen sein sowie eine Aufstellfläche für LKWs zum Be- und Entladen. Weiterhin sollten Vorkehrungen für sanitäre Abwässer installiert werden sowie die Möglichkeit des Anschlusses an Starkstrom.

 

Der bisher genutzte Standort steht für die für gewünschte kulturelle Nutzung aufgrund der notwendigen Verlagerung des Bauspielplatzes Königstraße (Hexenberg) nicht mehr zur Verfügung, vgl. Drucksache 20-5839, „Verlagerung des Bauspielplatzes in die Grünanlage Walter-Möller-Park im Abschnitt zwischen Louise-Schroeder-Straße und Königstraße (östlich des jüdischen Friedhofs)“.

 

Unter Berücksichtigung der Geländemorphologie konnten zwei in Frage kommende Standorte ermittelt werden. Beide liegen im Nahbereich vorhandener Wohnbebauung. Im Süden der Standort Nobistor mit östlich gelegener Wohnbebauung Nobistor 37 und Königstraße 6 und 8. Im Norden am Parkeingang Schomburgstraße mit westlich gelegener Wohnbebauung Louise-Schröder-Straße 17, und östlich gelegener Wohnbebauung Schomburgstraße 1, 3, 5 und 7.

 

Für beide Standorte wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die als Anlage beigefügt ist.

 

Für die Planung zur Grunderneuerung des Grünzuges Neu-Altona, südlicher Abschnitt wurde das umfangreiche Beteiligungsverfahren mit den Veranstaltungen „Vor Ort im Park“ am 7. und 8. November 2019 abgeschlossen. Hierbei wurde das Vorhalten einer Fläche für temporäre Veranstaltungen innerhalb des Grünzuges thematisiert. Von den meisten der Teilnehmenden wurde dies sehr kritisch gesehen. Viele der Teilnehmenden äußerten sich darüber hinaus negativ zur Lärmemission des Festivals „Sommer in Altona“. Insbesondere Anwohnende aus den Straßen Nobistor, Königstraße, Blücherstraße und Dosseweg, waren zum Teil sehr erregt – aber auch frustiert.

 

 

Fazit:

Die Berechnungen der schalltechnische Untersuchung zeigen, dass bei den ermittelten Standortoptionen aufgrund der Nähe zu Wohnbebauung eine Minderung der Schallenergie um 75 % (-6 dB) bei Standort Schomburgstraße und um 67 % (-5 dB) beim Standort Nobistor erforderlich ist. Diese Minderung der Veranstaltungslautstärke macht es damit dem Grunde nach unmöglich Konzerte mit elektronisch verstärkter Musik zu veranstalten. Vor dem Hintergrund der schalltechnischen Untersuchung kann eine Genehmigungsfähigkeit für diese Art der Konzerte voraussichtlich nicht erreicht werden.

 

Anhänge

Schalltechnische Untersuchung zur Verlegung der Veranstaltung „Sommer im Park“ in Hamburg Altona, Lärmkontor vom 04.07.2019