20-5006.1

Koordination von Baumaßnahmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 anliegende Drucksache 20-4959E beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu mit Schreiben vom 12.07.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Die Stabsstelle Verkehrsflussverbesserung ist für die Koordinierung von Baustellen auf den Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen zuständig. Die sogenannte KOST ist Bestandteil dieser Stabsstelle. Zahlreiche Arbeitsstellen auf den Hauptverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen erfordern eine sorgfältige Koordinierung, um Behinderungen für den Verkehrsfluss auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Die Stabsstelle sammelt die von Straßenbaudienststellen, Leitungsunternehmen und privaten Bauherren eingehenden Informationen und wertet diese aus. Die so aufbereiteten Informationen werden für die wichtigsten Baustellen wöchentlich im Internet unter www.hamburg.de/baustellen veröffentlicht. Das Ziel der Baustellenkoordinierung ist es, beispielsweise zeitgleiche Baustellen auf wichtigen parallelen Straßen zu verhindern, damit dem Verkehr störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen. In diesem Sinne werden auch Veranstaltungen auf den entsprechenden Hauptverkehrsstraßen (HVS) berücksichtigt. Großveranstaltungen werden jedoch nicht außerhalb der HVS, mithin ohne verkehrliche Wirkung, koordiniert. Die Auswirkungen solcher Veranstaltungen sind von der Polizei und vom zuständigen Bezirksamt außerhalb der verkehrlichen Koordinierung zu bewerten. Im Genehmigungsverfahren von Veranstaltungen sind ggf. Auflagen bzw. Nebenbestimmungen aufzuerlegen. Hier liegt auch die beispielsweise Verantwortung für die Fluchtwegeplanung. Die Polizei und das zugehörige Bezirksamt sind regelhaft über Baumaßnahmen im Umfeld informiert.

 

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.10.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Soweit dem Bezirksamt die entsprechenden Informationen über verkehrsbehindernde Baustellen vorliegen, werden diese bereits im Vorfeld einer Genehmigung berücksichtigt.

 

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