20-4436

Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Kompromissvorschlag zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, den Auslobungstext für das anstehende Wettbewerbsverfahren wie folgt anzupassen:

 

  1. Fassade:

Die neue Bebauung soll die Elemente und die Gestaltung der Fassade des Friseursalons mit ihrem identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter übernehmen. Die Darstellung von Varianten ist möglich.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE)

 

  1. Höhenentwicklung:

Darüber hinaus ist mehrheitlich aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangen, dass eine Höhe von drei Geschossen (inkl. Dach und Staffelgeschoss) nicht überschritten werden soll. Das oberste Geschoss ist dachartig mit einer Neigung zwischen 60 und 70 Grad auszubilden. Die Traufhöhe soll ca. 7,50 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe soll maximal ca. 11 Meter betragen.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP)

 

  1. Gewerbeflächen:

Eine Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen ist vorzugeben, der Zusammenschluss einzelner Flächen ist nicht auszuschließen.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP)

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ersatzwohnungen:

Für die vorhandenen Wohnungen ist im Fall eines Abbruches vergleichbarer Ersatzwohnraum entweder in dem neuen Bauvorhaben oder im Erhaltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung Ottensen neu zu errichten. Eine Rückkehr der Mieter an die alte Adresse ist zu ermöglichen. Die Miethöhe der neuen Wohnungen darf unabhängig vom Wiedereinzug der bisherigen Mieter die derzeitige Höhe nicht überschreiten.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP)

 

 

Anhänge

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