21-1317

Kohlekraftwerk Wedel: CO2 einsparen und Partikelausstoß reduzieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.11.2020
29.10.2020
Ö 7.20
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.08.2020 anliegende Drucksache 21-1124 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat hierzu mit Schreiben vom 07.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Januar 2020 veröffentlichte das Ökoinstitut e.V. das Kurzgutachten „Möglichkeiten eines reduzierten Sommerbetriebs des Heizkraftwerkes (HKW) Wedel“, welches in Auftrag der EnergieNetz Hamburg eG erstellt wurde. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine gänzliche Sommerabschaltung, wie auch stets von der Wärme Hamburg (WH) postuliert, im Sinne der Versorgungssicherheit nicht empfohlen werden kann. Dennoch sei es möglich, den Kohleeinsatz im HKW Wedel deutlich zu reduzieren. Das Ökoinstitut empfiehlt eine vertiefte Bearbeitung der Reduktionspotenziale durch die WH.

 

Eine solche Prüfung wird durch § 9 Abs. 2 Satz. 2 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) gestützt, wonach die Stadt und die in ihrem Eigentum stehenden Wärmeversorgungsunternehmen dazu verpflichtet sind, den Einsatz von Kohle bereits vor dem Ablauf der Frist des Kohleausstiegs zum 31.12.2030 (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HmbKliSchG) möglichst weitgehend zu vermeiden. Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung von WH zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung.

 

Zu 1:

Auf der oben genannten Basis hat die WH Möglichkeiten untersucht den Einsatz von Kohle soweit es geht zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist eine Power-to-Heat-Anlage (PtH) am Standort Wedel, welche im Rahmen des § 13 Abs. 6a Energiewirtschaftsgesetz („Nutzen-statt-Abregeln“) betrieben werden würde. Diese Anlage würde in Verbindung mit dem Redispatch des HKW Wedel, überschüssigen Windstrom, welcher ansonsten abgeregelt werden würde, aufnehmen und in das Fernwärmesystem einspeisen. Falls der volkswirtschaftliche Nutzen der PtH-Anlage gegeben ist, erstattet der Übertragungsnetzbetreiber die Investitionskosten der Anlage und sonstige wegfallende Einnahmen durch den Redispatch.

Weitere Möglichkeiten zu Reduktion des Kohleeinsatzes befinden sich in der letzten Phase der Untersuchung. Genaue Einzelheiten des „Kohleeinsparkonzepts“ werden in Kürze bekannt gegeben.

 

Zu 2:

Bereits im Frühjahr 2020 wurde seitens der WH ausführlich dargelegt, dass eine reine Ausweitung der Sommerstillstände für die Kraftwerksblöcke in Wedel keine sinnvolle Maßnahme unter Berücksichtigung der Zuverlässigkeit der Anlagen und der damit verbundenen Versorgungsicherheit für die Fernwärme in der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt, siehe hierzu auch das Kurzgutachten des Öko-Instituts Freiburg vom 30.01.2020, u.a. auf Seite 12.

Vielmehr ist die pauschale Reduzierung der Kohleverbrennung ein durchaus geeigneter Weg, eine signifikante CO2-Reduzierung zu erreichen und dennoch dem Kraftwerksbetrieb eine ausreichende Flexibilität für eine wirtschaftliche und versorgungssichere Fahrweise zu ermöglichen, siehe hierzu auch Kapitel 4.3. des Kurzgutachtens des Öko-Institutes vom 30.01.2020.

 

Zu 3:

Zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Minimierung von Partikelemissionen wurden in der Vergangenheit eingehend geprüft. Die bislang durchgeführten Maßnahmen waren bereits umfangreich und umfassen Investitionen in Millionenhöhe.

Bei der in Wedel angewendeten Rauchgasreinigung handelt es sich um ein Verfahren, bei der nach der Rauchgasentstickung (DeNOx) und der Staubabscheidung vor der Rauchgasentschwefelung (REA) ein regenerativer Wärmetauscher vorgeschaltet ist, der die Rauchgase abkühlt und vor Eintritt der Reingase in den Schornstein wieder erwärmt. Hierbei handelt es sich um eine Technologie, die in einer Vielzahl von Steinkohlekraftwerken zur Anwendung kommt, so dass die Behauptung nicht korrekt ist, dies entspräche nicht mehr dem Stand der Technik. Auf Basis dieser Technologie ist eine weitere Minderung der Partikelemissionen nicht möglich und eine Erscheinung die – entgegen anderslautender Behauptungen – eine Vielzahl von Kraftwerken auch in Deutschland betreffen.

Eine alternative Technologie, die auf einen regenerativen Wärmetauscher vor Eintritt der Rauchgase in die REA verzichtet, stellt zwar eine wirksame Maßnahme gegen Partikelemissionen dar, würde aber eine wesentliche Änderungsgenehmigung erfordern sowie Umbaumaßnahmen weit außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit. Es ist fraglich, ob ein derartiges Vorhaben mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Land Schleswig-Holstein genehmigt werden würde. Die mit dieser Technologie verbundene Schwadenbildung und die damit verbundene Tröpfchen- und Nebelbildung in nahen Umfeld würden letztlich andere Belästigungen der Nachbarschaft nach sich ziehen. Daher wurde ein solches Vorhaben bislang nicht verfolgt.

 

Zu 4:

Sobald das unter 1. erwähnte Konzept abschließend untersucht wurde, können genauere Aussagen zu CO2-Einsparungen gemacht werden.

 

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