22-2214

Keine Windenergie in der Rissen-Sülldorfer Feldmark: Keine Änderung des Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 8.8

Sachverhalt

Altona, einer der am dichtesten besiedelten Bezirke Hamburgs, braucht angesichts der vielen Bauprojekte im nächsten Jahrzehnt dringend seine Grün- und Naturflächen. Besonders die Feldmarken in Rissen, Sülldorf und Osdorf sind wichtige Natur- und Naherholungsgebiete für fast 300.000 Altonaer Bürger:innen. Deshalb ist ihr Schutz besonders wichtig.

Im Zuge der Ausweisung von Windvorranggebieten gemäß WindBG hat der Hamburger Senat beschlossen, die Prüffläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark für den Bau und Betrieb von Windrädern als Windvorranggebiet in den Entwurf des Flächennutzungsplans aufzunehmen.

Die Windkraft stellt einen sehr wichtigen Bestandteil der erneuerbaren Energien dar, den es zu stärken gilt. Das Ziel Hamburgs, die gesetzlich geforderten Windenergiegebiete fünf Jahre schneller vollständig auszuweisen, ist dementsprechend zu begrüßen.

Aufgrund des Eingriffs in den besonders schützenswerten Naturraum der Rissen-Sülldorfer Feldmark, insbesondere durch die zur Erstellung und Versorgung möglicher Windkraftanlagen notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und des gültigen Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 sowie des über 25 Jahre andauernden Prozesses zur Sicherung der Feldmarken lehnen wir jedoch die Errichtung von Windenergieanlagen in der Sülldorfer und Rissener Feldmark ab.

Das vom oben genannten Bebauungsplan erfasste Gebiet bildet den großen landschaftsbetonten Abschluss der Sülldorfer Landschaftsachse im Freiraumverbundsystem der Stadt nach dem Landschaftsprogramm. Die Flächen des Klövensteen, des Naturschutzgebiets Schnaakenmoor sowie der angrenzender Flächen weisen eine sehr wichtige Funktion für den Biotop- und Artenschutz, für den überörtlichen Grundwasserschutz, den Bodenschutz, die Lufthygiene und Klimaanpassung sowie die Naherholung auf.

Mit dem Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt sowohl der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft in der Rissen-Sülldorfer Feldmark als wichtiges Naherholungsgebiet im Hamburger Westen als auch der hier vorhandenen wertvollen Biotopstrukturen, die verbessert und entsprechend der Planungen zum Biotopverbund vernetzt werden sollen, geschaffen. Darüber hinaus befinden sich zahlreiche städtische Ausgleichsflächen im Gebiet des Bebauungsplans und aktuellen Prüfgebiets für ein mögliches Windvorranggebiet.

Es gilt daher, diesen wertvollen Naturraum mit seiner direkten Nähe zum einzigen Natura 2000-Gebiet Altonas, dem Schnaakenmoor, und seiner bedeutenden Flora und Fauna mit vielen geschützten Arten weiterhin zu sichern und von (weiterer) Bebauung jeglicher Art freizuhalten.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Bezirksversammlung Altona:

Die Bezirksversammlung lehnt eine Änderung des Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 zum Zwecke des Ausweises eines Windvorranggebietes ab und bittet das Bezirksamt gemäß § 19 (2) BezVG, keine Änderung des Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 zum Zweck der Ausweisung eines Windvorranggebietes vorzunehmen.

Der Senat und die Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert, die Planungen für den Flächennutzungsplan zu überarbeiten und die Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark nicht als Windvorrangfläche auszuweisen und das Landschaftsprogramm (LAPRO) entsprechend anzupassen.

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, gegenüber Senat und Fachbehörden im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans einen Ausweis der Rissen-Sülldorfer Feldmark als Windvorranggebiet abzulehnen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 8.8
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Osdorfer Feldmark Sülldorf Osdorf Iserbrook Eidelstedter Feldmark Eidelstedter Feldmark

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