Keine Sondernutzungsgebühren für Konzepte zur Besucherlenkung im öffentlichen Raum Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2020
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 anliegende Drucksache 21-0877 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 14.08.2020 wie folgt Stellung genommen:
Die von der BV angesprochenen Konzepte zur Besucherlenkung dienen ausschließlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie und stellen keine Sondernutzung dar, die im Sinne einer Wertschöpfung zu berücksichtigen wäre. Diese Einschätzung zur Bewertung der unterschiedlichen Besucherlenkungen zieht sich nach Rücksprache mit dem zuständigen Federführer im Bezirksamt Mitte über alle Bezirke.