20-5104

Keine Entwicklung auf Grundlage des "Masterplans Naturwildpark Klövensteen" Änderungsantrag von Dr. Claus Schülke und Uwe Batenhorst (beide AfD) zur Drucksache 20-5083

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Es ist als sicher zu erwarten, dass die Bezirksversammlung Altona in ihrer Sitzung am 30. August 2018 dem Alternativantrag von CDU, GRÜNE und DIE LINKE (Drucksache 20-5101) mit großer Mehrheit, wenn nicht sogar einstimmig zustimmen wird.

 

Das kann aber den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 20-5083) mit den dort zur Abstimmung gestellten Punkten zu 1. bis 4. insgesamt  weder ersetzen, noch überflüssig machen. Deshalb ist ein Alternativantrag hierzu nicht zielführend. Über Punkt 1. muss, über Punkte 2. bis 4. sollte abgestimmt werden.

 

Zu Punkt 1. (Drs.- Nr. 20-5083): Nach hiesiger Rechtsauffassung ist mit dem bloßen Beitritt – auch angesichts des Wortlauts der Fragestellung im Bürgerbegehren („Sind Sie dafür, dass…“) – noch nicht verbindlich gemacht, dass die Bezirksorgane des Bezirksamts Altona ab sofort, d.h. schon vor Eintritt der Sperrwirkung gemäß § 32 Abs. 5 BezVG und dauerhaft entweder gemäß § 32 Abs. 7 BezVG (Zustimmung unter Billigungsvorbehalt) oder gemäß § 32 Abs. 11 BezVG (Beschluss) keine der in der Fragestellung genannten Maßnahmen oder Entscheidungen mehr treffen dürfen. Unseres Erachtens bedarf es, damit das erreicht wird, eines Beschlusses gemäß § 19 Abs. 2 BezVG.

 

Die zur Abstimmung gestellten Punkten 2. bis 4. (Drs.- Nr. 20-5083) sind wichtig und sachgerecht begründet. Sie werden durch den Beitrittsbeschluss nicht abgebildet und abgedeckt. Folglich bedürfen sie der Regelung und sollten abgestimmt werden.

 

Die Punkte zu 5. und 6. (Drs.- Nr. 20-5083) sollten hingegen mit Rücksicht auf den beschlossenen Beitritt ersatzlos entfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Deshalb beschließt die Bezirksversammlung Altona die Drucksache 20-5083 mit dem entsprechend abgeändertem Text wie folgt:

 

  1. Mit Rücksicht auf den Beitritt der Bezirksversammlung Altona zu dem von der Bürgerinitiative "Klövensteen soll leben“ angemeldeten und behördlich zugelassenen Bürgerbegehren

 

Klövensteen soll leben – stoppt den Masterplan für einen Wildtierzoo (Drucksache 20-5101)

 

wird das Bezirksamt gem. § 19 BezVG gebeten, den „Masterplan Naturwildpark Klövensteen“ der „danpearlman Erlebnisarchitektur GmbH“ vom 11. Dezember 2017 dergestalt zu stoppen, dass die Bezirksorgane des Bezirksamts Altona keine in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen oder Entscheidungen treffen und keine in ihrem Ermessen stehende Genehmigungen erteilen werden, aufgrund derer im Gebiet des Klövensteens, insbesondere des Wildgeheges Klövensteen, Bauvorhaben oder vergleichbare Vorhaben auf der Basis des oben benannten "Masterplans Naturwildpark Klövensteen" beauftragt oder errichtet werden und mit dem Vollzug solcher Maßnahmen, Entscheidungen oder Genehmigungen nicht beginnen und diese auch nicht fortsetzen.

 

2.Notwendige Sanierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebes, insbesondere zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für die vorhandenen Wildtiere, sind vor Ausschreibung bzw. Vergabe im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zur Entscheidung vorzulegen. Das Gespräch mit den Fachverbänden ist in der Planungsphase zu suchen.

3.Unabhängig von den notwendigen Sanierungsmaßnahmen wird das Bezirksamt gem. § 19 Bez.VG. gebeten, für das Wildgehege Klövensteen kurzfristig eine öffentliche Toilette einzurichten.

4.Weiterhin wird das Bezirksamt gem. § 19 BezVG gebeten, zeitnah die Gespräche zur Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Betreiber der vor Ort befindlichen Gastronomie "Kleine Waldschänke" zu einem positiven Abschluss zu bringen, um für den Betreiber der "Kleinen Waldschänke" Planungs-sicherheit zu schaffen.

 

Anhänge

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