Katastrophenschutz und Warnsysteme im Bezirk Eimsbüttel
26.10.2020
Lfd. Nr. 42 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Moritz Altner und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)
Katastrophenschutz und Warnsysteme im Bezirk Eimsbüttel
Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Am 10. September hat erstmals ein bundesweiter Warntag stattgefunden. Laut Aussage der zuständigen Behörden sollen von nun an in jährlichem Abstand zeitgleich in allen Städten und Landkreisen mit einem Probealarm die Warnmittel wie beispielsweise Sirenen ausgelöst werden.
Anders als bei früheren Alarmen war Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zufolge im Bezirk Eimsbüttel kein Sirenenalarm zu hören.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die regionale Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahrenlagen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirks. Jedem Bezirk stehen dazu eigene Lautsprecherfahrzeuge zur Verfügung, die durch Fahrzeuge aller Bezirke oder der Polizei im Bedarfsfall ergänzt werden können. Auch auf Warnmittel der überregionalen Warnung kann in Absprache mit der Behörde für Inneres und Sport bei Bedarf zurückgegriffen werden.
Im Übrigen siehe Drucksache 22/1690.
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wo befinden sich die Standorte?
Ja. Sirenen werden nur bei einer sehr schweren Sturmflut zur Warnung eingesetzt.
Im Bezirk Eimsbüttel befindet sich eine Sirene auf dem Gebäude im Mittelweg 143 zur Warnung des Bereichs des Alstervorlandes.
Mit den vorhandenen Warnmitteln ist eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung sichergestellt. Der Einsatz von Lautsprecherwagen erfolgt lokal. Die Sirene im Mittelweg 143 deckt einen Bereich im Umkreis von 800m.
Siehe Antwort zu 1 sowie Drs. 22/1690.
Die Warnung der Bevölkerung ist zuverlässig im gesamten Stadtgebiet gewährleistet.
ohne
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